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Rechtfertigung
Klinikumsvorstand: Defizite machen Ausgliederung nötig

10.12.2008 Der Klinikumsvorstand widerspricht der Behauptung in der Resolution der Stadt, wonach Beschäftigte bis zu 30% Einkommensminderungen hinzunehmen hätten. Gegenteilige Zahlen werden aber nicht genannt. Als ein wesentlicher Kostenfaktor der letzten Jahre werden Tariferhöhungen bei den Ärzten genannt, die durch die Umstrukturierungen im Gastronomiebereich aufgefangen werden sollen. Weiterhin führt das pauschalierte Abrechnen von Krankheitsfällen zu Defiziten.
[Als vor einem Jahr ein Bekannte von mir im Klinikum lag, konnte ich eine Visite miterleben. Es kamen mindestens sechs Ärzte, um sich nach dem Befinden meiner Bekannten zu erkundigen. Die ganze Situation war grotesk, da nur ein Arzt redete Mir erschien die Arbeitsorganisation nicht gerade effizient.. Aber vielleicht war meine Bekannte ein besonderer Fall – vielleicht? Dr. Dieter Porth.]

 
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Meldung von der Universitätsmedizin - STELLUNGNAHME VORSTAND DER UNIVERSITÄTSMEDIZIN GÖTTINGEN ZUR RESOLUTION DES RATES DER STADT GÖTTINGEN AM 5. DEZEMBER 2008 ÜBER DIE AUSGRÜNDUNG DER GASTRONOMIE IN EINE TOCHTER¬GESELLSCHAFT

Presseinformation Nr. 184 vom 10. Dezember 2008
Der Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) nimmt mit Erstaunen die Resolution des Rates der Stadt Göttingen zur Kenntnis. Der Vorstand und andere Mitglieder der UMG stehen im ständigen Dialog mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der Region sowie mit der Gewerkschaft ver.di. Die wirtschaftliche Gesamtsituation der UMG und die Anstrengungen zu deren Verbesserung sind allgemein bekannt und werden öffentlich diskutiert.
Die Universitätsmedizin Göttingen steht seit zwei Jahren in einem Prozess umfassender Konsolidierungsmaßnahmen. Die Konsolidierung ist notwendig geworden, um die jährlichen Defizite zwischen 15 und 20 Millionen Euro aufzufangen. Die Gründe für dieses Defizit sind vielfältig und liegen unter anderem in den hohen Belastungen bei einer für die Universitätskliniken in manchen Bereichen der Krankenversorgung unzureichenden Refinanzierung ihrer Leistungen durch die Fallpauschalen (DRG-System), in den Leistungseinbrüchen durch die Streiksituation im Jahr 2006 und den durch die im Jahr 2007 folgenden Tarifabschlüsse gestiegenen Personalkosten, die nur beim Personal in Forschung und Lehre ausgeglichen wurden, in der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent, in den stark gestiegenen Energiepreisen sowie in dem Investitionsstau in einem 30 Jahre alten Gebäudekomplex. Dieser Konsolidierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und wird mit der gleichen Konsequenz noch weitere zwei Jahre durchgeführt werden müssen, um einen ausgeglichenen Haushalt erzielen zu können.
Der Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen trägt mit diesem Handeln seiner Verantwortung als größter Arbeitgeber in der Region Südniedersachsen Rechnung. Ein effizienter und wirtschaftlicher, an modernen Anforderungen angepasster Krankenhausbetrieb ist zwingende Voraussetzung für eine hohe Qualität der Krankenversorgung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in dieser Region.
Der Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen hat im Zuge dieser notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen die gesamte Organisation der UMG nach Verbesserungen bei Ablaufprozessen und unter Kostengesichtspunkten auf den Prüfstand gestellt. Es ist bekannt, dass es dabei an der UMG, wie in allen Universitätskliniken auch, zu teilweise harten Sparmaßnahmen kommen musste - vor allem in den medizinfernen Bereichen. Leitlinie ist dabei immer, die qualitativ hochwertige Krankenversorgung für die Patienten aufrechtzuerhalten.
Ein Instrument der Konsolidierung ist die schrittweise Senkung der Personalkosten über sozialverträglichen Stellenabbau und über Veränderungen bei den Organisationsabläufen. Als einen Baustein auf diesem Weg hat der Vorstand beschlossen, den Gastronomiebereich in die bereits bestehende 100-prozentige Tochtergesellschaft "UMG Gastronomie" einzugliedern.
Bei der Umsetzung dieser Maßnahme steht neben den notwendigen Einspareffekten aus Sicht des Vorstandes ausdrücklich der Erhalt der Arbeitsplätze der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund. Die geplante Übertragung der Tätigkeiten hat zur Folge, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Gastronomie ihr Arbeitsverhältnis bei der Tochter UMG-Gastronomie fortsetzen werden. In der Zeit eines Betriebsüberganges wird es eine einjährige Bestandsschutzgarantie für alle Beschäftigten der Gastronomie geben.
Von diesem Vorhaben wurden der Stiftungsausschuss Universitätsmedizin Göttingen und der Personalrat bereits im Sommer 2008 informiert. Über die Modalitäten des Überganges finden seitdem intensive Gespräche mit dem Personalrat der UMG und der Gewerkschaft ver.di statt. Mit diesen Gesprächen trägt der Vorstand seiner Verantwortung für den Erhalt der Arbeitsplätze Rechnung. Eine Abkoppelung oder Ausgrenzung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter findet nicht statt. Die Tochtergesellschaft ist zu 100 Prozent an die UMG angebunden, unterliegt direkt dem Einflussbereich der UMG und orientiert sich an marktgerechten Tarifbedingungen.
Der Vorstand ist sich bewusst, dass alle Entscheidungen im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen zu persönlichen Einschränkungen ♠ 1führen, die nicht allein nur die Beschäftigten in der Gastronomie betreffen, sondern alle Mitarbeiter/innen an der UMG. Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin: Die einzige Alternative zu dem jetzt eingeleiteten Verfahren ist eine Abgabe der Restaurations- und Gastronomiebetriebe an einen externen, privaten Dienstleister. Dieses Vorgehen ist bei Krankenhäusern unter strengen Kostengesichtspunkten eine gängige Maßnahme, externe Anbieter erweisen sich dabei rein unter Kostengesichtspunkten durchweg als günstigere Alternative. Der Vorstand der UMG hat dennoch davon Abstand genommen und bei seiner Entscheidung nicht den leichten Weg gewählt. Er ist sich damit seiner Verantwortung für die Erhaltung von Arbeitsplätzen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit in der Stadt und in der Region Göttingen bewusst.
Um kostensenkende Maßnahmen kommt die UMG nicht herum. Die im Resolutionsantrag an den Rat der Stadt Göttingen angegebenen Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent bei den Beschäftigten treffen nicht zu. Eine öffentliche Behauptung solcher Zahlen ist für die laufenden Gespräche mit dem Personalrat und der Gewerkschaft ver.di nicht förderlich. Der Vorstand der UMG bewegt sich mit seinen Maßnahmen regelkonform innerhalb des gültigen Tarifvertrages TV-L. Dieser lässt ausdrücklich zu, dass bei der Vergütung zur Vermeidung weitgehender Privatisierung vom Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden können.
Alle Themen der Überleitung sind noch Bestandteil der laufenden Gespräche mit dem Personalrat und der Gewerkschaft ver.di.

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♠ 1) Wirklich persönlich oder nur bei den untergebenen Arbeitnehmern?
Dr. Dieter Porth

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