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Werksausschuss
Korrektur der Müllgebühren – meist nach unten

16.04.2009 Bei der Nachkalkulation der Müllgebühren ergaben sich Einsparungen in Höhe von über einer Million Euro. Mit Blick auf ein Urteil aus dem Jahre 2008 solle der Werkausschuss dem Rat zu eine Änderung der Müllgebühren vorschlagen, wobei die Biotonnen günstiger und die Restmülltonnen zum Teil teurer zum Teil günstiger entsorgt werden. Die Beschlussvorlage sollte einen "Gebührenvergleich ausgewählter Gebühren 2008" enthalten, aus welchem wesentliche Änderungen ersichtlich sind.
[Zum Zeitpunkt der Meldungserstellung war die "Gebührenvergleich ausgewählter Gebühren 2008 (11 KB)" nicht verfügbar. Der Link war tot. Dr. Dieter Porth.]

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (- Herr D. Johannson)
 

Die Stad Göttingen meldet - Abfallgebührensatzung 2008 vor der Änderung

Die Änderung der städtischen Abfallgebührensatzung für das Jahr 2008 steht im Mittelpunkt der 18. Sitzung des Werksausschusses Umweltdienste, der am Dienstag, 28. April 2009, ab 17.00 Uhr im Sitzungssaal 118 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses tagt.
Die Korrektur der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Göttingen ist nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen erforderlich geworden. Eine Einwohnerfragestunde soll möglichst nicht später als 17.30 Uhr beginnen.
Hier der Link zur Tagesordnung
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
erstellt am 16.04.2009

Der entsprechende Link zum Antrag findet sich in der Tagesordnung

Anmerkung der Redaktion: Auf Grund der sehr verlinkungsfeindlichen Struktur der Website der Stadt Göttingen kann weder der Link zur Tagesordnung noch der Links zu dem Antrag angegeben werden. Ein solch linkfeindliches und damit untransparentes System ist ärgerlich und schafft wenig Vertrauen. Dr. Dieter Porth.



Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallent­sor­gung in der Stadt Göttingen (Abfallgebührensatzung) für das Jahr 2008 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 3 beigefügten Erläuterungen zur Nachkalkulation 2008 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gegen die Abfallgebührenbescheide 2005 (und 2006) waren Klagen vor dem VG Göttingen anhängig. Von den Klagen wurden drei Musterverfahren ausgewählt, die am 15.11.2006 vor dem VG Göttingen verhandelt worden sind. Das VG Göttingen hatte zu Gunsten der Kläger entschieden. Die Stadt hatte jeweils Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt. Mit Beschluss vom 19.08.2008 hat das OVG Lüneburg die Anträge auf Zulassung zur Berufung abgelehnt. Damit sind die Urteile des VG Göttingen vom 15.11.2006 rechtskräftig.
Aufgrund der Urteile des Verwaltungsgerichts Göttingen wurden die Grundbesitzabgaben­bescheide (Erhebung von Abfallgebühren) ab dem 24.11.2006 grundsätzlich mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Alle Gebührenbescheide mit dem Vorläufigkeitsvermerk sind daher zu korrigieren. Hiervon betroffen ist auch das Veranlagungsjahr 2008 mit ca. 20.000 Gebührenbescheiden.
Das VG Göttingen hatte im Wesentlichen folgende Punkte moniert:
1. Die Aktivierung der gezahlten, anteiligen Investitionskosten für die Zentraldeponie Deiderode als immaterielles Wirtschaftsgut in Form eines Nutzungsrechts entspricht bereits methodisch nicht den gesetzlich vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
Als Konsequenz können kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für das Nutzungsrecht an der Deponie Deiderode in der Kalkulation nicht angesetzt werden. Der Gebührenbedarf verringert sich daher um ca. 1.000 TEUR p. a.
2. Die Abfallentsorgungsgebühren beruhen außerdem nicht auf einer hinreichenden satzungsrechtlichen Grundlage, weil der verwendete Gebührenmaßstab und der Gebührensatz fehlerhaft sind. Die verwendeten Äquivalenzziffern führen im Ergebnis zu einer verdeckt degressiven Staffelung der Abfallentsorgungsgebühren, was gegen § 12 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 Satz 1 und 2 NAbfG verstößt. Die Gebührengestaltung bevorzugt daher durch die Staffelung der Äquivalenzziffern die Nutzer großer Behältervolumen und wirkt so dem Gebot des § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG entgegen, hinreichende Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu schaffen.
Als Konsequenz wird nicht mehr das durchschnittliche Gewicht der Abfallbehälter in der Kalkulation zugrunde gelegt, sondern als Gebührenmaßstab wird auf das Fassungsvermögen (Volumen) der Behälter zurückgegriffen (linearer Volumenmaßstab). Die Verwendung des Volumen­maß­stabes führt zu mehr Transparenz und zur Vereinfachung der Gebühren­struktur und ist für den Bürger leicht nachvollziehbar. Das hat insgesamt eine hohe Akzeptanz der Abfallgebühren in der Öffentlichkeit zur Folge.
3. Zu den unverzichtbaren Eckpunkten einer rechtmäßigen Erhebung von Abfallgebühren zählt die Kammer nach der Rechtsprechung des Nds. OVG, dass die Gebührenregelung einen Anreiz zur Trennung der Abfallfraktionen geben muss, der auch in einer Quersubventionierung zu Gunsten der Biotonne liegen darf. Die Gebührensatzung schafft insgesamt nicht ausreichend Anreiz zur Abfalltrennung und –verwertung.
Als Konsequenz zur Schaffung von Anreizen zur Abfalltrennung und Abfallverwertung ist die Biotonne zukünftig billiger als der Restabfallbehälter. An einer gleich hohen Gebühr für gleich große Restabfallbehälter und Biotonnen wird nicht mehr festgehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die neue Struktur der Abfallgebührensatzung (und der Nachkalkulation der Abfallgebühren) gibt es jedoch Verschiebungen in der Belastung der Benutzergruppen.
* Die Anwendung des Volumenmaßstabes führt dazu, dass kleine (Rest-) Abfallbehälter billiger werden (bis zu –55%) und große (Rest-) Abfallbehälter dagegen teurer werden (bis zu +35%).
* Die Benutzer der Biotonnen werden entlastet (–47% bis zu –73%), da die Biotonne zukünftig billiger sein wird als der Restabfallbehälter.
Die Gebühren für die Inanspruchnahme der MBA Südniedersachsen können als Ergebnis der Nachkalkulation von 221,50 EUR/Mg auf 193,06 EUR/Mg gesenkt (-13%).

Name
Änderung der Satzung 2008 (48 KB)
Gebührenvergleich ausgewählter Gebühren 2008 (11 KB)
Nachkalkulation 2008 incl. Anlagen (266 KB)

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