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Positionspapier
Bildungsgutschein statt kommunaler Musikschule

25.11.2008 Im Rahmen des 4. südniedersächsischen Bildungsgipfels stellte Frau Büttner von der privaten Musikschule Musi-Kuss die Position der privaten Musikschulen und Musiklehrer in Anwesenheit der Kultusministerin Heister-Neumann dar. Insbesondere wurde auf die vorhandene hohe Qualität der Ausbildung hingewiesen. Statt die Fördergelder in der zukünftigen Verwaltung für eine kommunale Musikschule versickern zu lassen, treten die privaten Musikschulen für einen Bildungsgutschein ein, mit dem reiche und auch arme Kinder gleichermaßen gefördert werden sollen.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Musikschule musi-kuss [ Homepage ] (- Christine Büttner)
 

Musikalische Ausbildung von Kindern – Ein Positionspapier der Musikschule Musi-Kuss - Information über die Förderung von Musikschulen


In Deutschland gibt es kommunale Musikschulen und freie, private Musikschulen.

Kommunale Musikschulen bekommen Zuschüsse aus öffentlichen Kassen. Sie decken ihre Kosten nur zum Teil aus den Unterrichtsbeiträgen der Schüler/innen und deren Eltern. Ein erheblicher Anteil wird durch Steuergelder gedeckt.
Die kommunalen Musikschulen sind im Verband deutscher Musikschulen VdM organisiert.
Dieser Verband erweckt durch seinen Namen den Anschein, als würde er "die Musikschulen in Deutschland" vertreten. In Wirklichkeit vertritt er die kommunalen Musikschulen. Ehrlicherweise müsste er heißen: "Verband der kommunalen Musikschulen".

Freie, private Musikschulen sind ebenfalls öffentlich, das bedeutet: Sie sind für jeden zugänglich.
Sie bekommen in der Regel keine Zuschüsse aus öffentlichen Kassen. Sie decken ihre Kosten zu nahezu 100 % aus den Unterrichtsbeiträgen.
Die freien, privaten Musikschulen sind im Bundesverband deutscher Privatmusikschulen bdpm organisiert.

Fragen und Antworten über kommunale bzw. private Musikschulen:
1) Arbeiten private Musikschulen kommerziell?

Jede Musikschule ist dazu gezwungen, wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Die kommunalen ebenso wie die privaten.

  • Kommunale Musikschulen müssen sich politischen Entscheidungen beugen. Diese gründen in der Regel auf wirtschaftlichen Grundlagen. Gegen diese Beschlüsse darf nicht verstoßen werden, ungeachtet der pädagogischen Auswirkungen.
  • Private Musikschulen müssen sich zwar auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten beugen, haben aber mehr Gestaltungsfreiheit in ihren Entscheidungen, insbesondere wenn es um pädagogische Aspekte oder um Unterstützung von Sozialfällen geht.
Beispiel: Die Musikschule des Landkreises Göttingen, mit üppigen Zuschüssen gefördert, darf ab 2009 keinen Einzel- oder Partnerunterricht mehr geben – aus Kostengründen. Dies ist pädagogisch unsinnig. Die Eltern laufen berechtigterweise Sturm gegen diesen Beschluss.
Die private Musikschule Musi-Kuss e.V. gibt – wie die meisten anderen privaten Musikschulen – Instrumental-unterricht fast ausschließlich als Einzelunterricht, weil es pädagogisch sinnvoller ist. Nur so können besondere Talente entdeckt werden und von Anfang an optimal gefördert werden.
Nur wenn es explizit gewünscht wird und pädagogisch vertretbar ist, wird Gruppenunterricht gegeben.

2) Haben kommunale Musikschulen niedrigere Preise?
Das kann in einzelnen Fällen sein. In manchen Fällen ist es allerdings auch umgekehrt: Die privaten Musik-schulen haben niedrigere Preise.
Beispiel: In der Musikschule des Landkreises Göttingen kosten 45 Minuten / Woche Einzelunterricht im Monat 100,- €. Davon werden 22,5 Minuten über den Landkreis abgerechnet und 22,5 Minuten privat mit dem Lehrer. Doch dies reicht nicht, um die Kosten zu decken. Deshalb soll der Einzelunterricht ab 2009 abgeschafft werden.
Im Musi-Kuss e.V. kosten 45 Minuten / Woche Einzelunterricht im Monat 96,. €. Das ist kostendeckend und die Lehrer mitsamt ihren Familien leben davon.
Sicher gibt es auch andere Beispiele bzw. Unterrichtsformen, in denen eine kommunale Musikschule günstiger ist. Aber als Fazit ist festzustellen: "Es nimmt sich nichts". Im Wesentlichen sind die Preise vergleichbar.

3) Haben kommunale Musikschulen eine höhere Qualität?
Wenn man die Qualität zum Beispiel an der Anzahl der "Jugend musiziert"-Teilnehmer/innen und deren Ergebnissen in diesem Wettbewerb misst, kann man zumindest im Bereich Göttingen klar sagen: NEIN.

Beispiel: Im Regionalwettbewerb "Jugend musiziert 08" sind aus Südniedersachsen, also aus den Städten Göttingen, Northeim, Einbeck, Osterode, Hann.Münden und anderen, insgesamt 118 Teilnehmer/innen angetreten. 40 Mitspieler/innen, also mehr als ein Drittel davon, kamen aus der Musikschule Musi-Kuss e.V. Alle haben ohne Ausnahme einen Ersten oder Zweiten Platz erspielt.
Da den Kindern nicht auf der Stirn geschrieben steht, in welcher Institution sie ihre Ausbildung bekommen haben, und da die Göttinger Presse diese Institutionen nicht erwähnt – im Gegensatz zu den Presseorganen vieler anderer Städte und Landkreise – kann man nicht so leicht feststellen, wie viele Teilnehmer/innen aus der geförderten Musikschule des Landkreises Göttingen im Vergleich zum Verein Musi-Kuss e.V. kommen.
Den Verantwortlichen in Verwaltung oder Politik dürfte es nicht schwerfallen, dies festzustellen. Das wäre interessant.
Übrigens verhält es sich auf dem Gebiet des Sports ganz anders: Hier ist man auch in der Presse stolz, erwähnen zu können, welchem Verein die Sieger von Wettbewerben zuzuordnen sind.
Doch im Bereich der Musikschulen gibt es Animositäten. Zu schreiben, dass mehr als ein Drittel der südnieder-sächsischen Wettbewerbsteilnehmer und Preisträger aus einer privaten Musikschule kommen, dürfte sich kein Redakteur der Lokalpresse leisten, ohne sich dadurch die massive Kritik der öffentlichen Institutionen einzu-handeln, da diese durch die Veröffentlichung solcher Erfolge ihre künftigen Zuschüsse in Gefahr sehen.

4) Können private Musikschulen sich um Sozialfälle kümmern?
Viele tun das – aus reinem Idealismus.
Hier werden Hartz IV – Empfänger zu reduzierten Preisen unterrichtet. Viele Musikschulen (wie auch der Musi-Kuss e.V.) unterhalten einen Sozialfonds, mit welchem unbürokratisch denjenigen Kindern Musikunterricht ermöglicht werden kann, die ihn sich sonst nicht leisten könnten.
Hier einige Beispiele für unbürokratische Förderung:

  • Eine Mutter, die frisch geschieden ist und mit allen Mitteln bis an die Grenze des Möglichen versucht, das ehemals gemeinsam gebaute Elternhaus zu erhalten. Da diese Mutter normal verdient, würde sie keinerlei öffentliche Förderung bekommen. Fakt ist jedoch, dass sie ohne die Unterstützung der privaten Musikschule keinen Instrumentalunterricht bezahlen könnte. Sie wird durch den Sozialfonds der privaten Musikschule unterstützt, sodass der Instrumentalunterricht möglich ist.
  • Ein gut verdienender Vater mit sechs, sieben, acht oder neun Kindern, dessen Frau sich zu Hause um die Kinder kümmert und kein eigenes Einkommen hat. So eine Familie fällt aus vielen öffentlichen Fördermöglichkeiten heraus, weil der Vater gut verdient. Trotz seines guten Einkommens wäre es nicht möglich, ohne Unterstützung den Kindern Instrumentalunterricht zu ermöglichen. Private Musikschulen können dies leisten und machen dies auch.
  • Geringverdiener, die an der Grenze des Existenzminimums leben oder gar unter dem Existenzminimum. Es gibt viele Menschen, die hart arbeiten und letztlich weniger im Monat zur Verfügung haben, als wenn sie Hartz IV beantragen würden. Da sie hart arbeiten, haben sie nicht die Zeit, die Energie und das nötige Fachwissen für die Antragstellung, um öffentliche Gelder zur Existenzsicherung zu bekommen. Sie begnügen sich mit dem, was sie haben, strecken sich nach der Decke und stellen fest: Musikunterricht ist einfach nicht "drin" bei ihrem Einkommen. Solchen Kindern wird durch private Musikschulen auf unbürokratische Weise der Musikunterricht ermöglicht.
Der Bundesverband deutscher Privatmusikschulen bdpm empfiehlt seinen Mitgliedern die Errichtung eines Sozialfonds. Der wird durch freiwillige Elternbeiträge oder durch eigens dafür veranstaltete Benefizkonzerte gespeist und ermöglicht es im Idealfall jedem Kind, das ein Instrument lernen möchte, dies auch zu lernen.
Die Devise heißt:
Was kann einer Gesellschaft denn Besseres passieren, als Kinder zu haben, die etwas lernen wollen?
Dies zu ermöglichen, dafür setzen sich die privaten Musikschulen ein.

5) Muss der Leiter / die Leiterin einer Musikschule zwingend ein abgeschlossenes Musikstudium an einer Musikhochschule haben?
JA!
Hier ist gut zu unterscheiden zwischen Geschäftsführung, künstlerischer Leitung und pädagogischer Leitung.
In Ausnahmefällen können die kaufmännischen Fähigkeiten zur Geschäftsführung, die organisatorischen Fähigkeiten zur Organisation einer Musikschule, die pädagogischen Fähigkeiten für den Unterricht und die musikalischen Fähigkeiten auf einem oder mehreren Instrumenten in einer einzigen Person vorhanden sein.
Doch so, wie sich in fast allen Arbeits-Bereichen in unserer Gesellschaft die Arbeitsteilung als zweckmäßig erwiesen hat, so kann auch hier gelten: Ein Team von Spezialisten auf jedem dieser Gebiete kann in manchen Fällen bessere Arbeit leisten und zu mehr Erfiolg führen, als wenn man all diese Kompetenzen in einer einzigen Person vereinigt haben möchte.
Dass diesem Musikschulleitungs-Team mindestens eine Person mit pädagogischer Fachausbildung und mindestens eine Person mit abgeschlossenem Studium an einer Musikhochschule angehört, ist zwingend notwendig.
Doch wie sieht das in der Praxis aus?
Um anerkannter Instrumentallehrer zu werden, um in den DTKV (Deutscher Tonkünstler-Verband) aufgenommen zu werden, um auch eine kommunale Musikschule leiten zu können, braucht man kein abgeschlossenes Musikhochschulstudium auf einem Instrument.
Es genügt zum Beispiel auch schon das Studium als Grundschullehrer mit Haupt- oder auch Nebenfach Musik.
Um dies absolvieren zu können, bedarf es keiner hervorragenden musikalischen Kenntnisse.
Es gibt Vertreter/innen aus dieser Kategorie, die weit weniger Fähigkeiten auf ihrem Instrument haben als jugendliche Teilnehmer/innen am Bundeswettbewerb "Jugend musiziert". Solche Instrumentallehrer/innen könnten niemals ein Kind bis zur Reife des Bundeswettbewerbs, der "Bundesliga" des Musiker-Nachwuchses unterrichten.
Wenn jemand mit dieser Qualifikation eine kommunale Musikschule leitet, ist dies prinzipiell kein Fehler –sofern in der künstlerischen Leitung der Musikschule eine Person ist, die diese hervorragenden Fähigkeiten hat. Dies als Voraussetzung für eine Musikschule zu fordern, wäre sinnvoll.
Für die privaten Musikschulen, die dem bdpm angehören, ist dies Bedingung.

6) Müssen die Mitarbeiter/innen der Musikschule sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein?
Das wäre natürlich schön und ist erstrebenswert.
In der Praxis sieht es an den kommunalen Musikschulen genauso aus wie an den privaten Musikschulen:
Es gibt viele Instrumentallehrer/innen, die auf Honorarbasis unterrichten. Die Behauptung, dass Mitarbeiter/innen an kommunalen Musikschulen allesamt per Angestellten-Arbeitsvertrag beschäftigt sind, entspricht nicht den Tatsachen.
Aber: Auch Honorarkräfte sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Es gibt die segensreiche Einrichtung der Künstlersozialkasse.
Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit ist sozialversicherungspflichtig. Die allermeisten Musiklehrer sind freiberuflich, genügen also den Kriterien der Selbständigkeit, da sie in der Regel neben der Tätigkeit in der Musikschule noch Privatschüler sowie Auftritte in Konzerten haben.
Das bedeutet:
Die auf Honorarbasis beschäftigten, freiberuflichen Künstler(innen) sind durch die Künstlersozialkasse abgesichert, auch wenn sie keinen Angestelltenvertrag direkt mit der Musikschule haben. Sowohl in der kommunalen wie auch in der privaten Musikschule.
Jede Institution, die freiberufliche künstlerische Leistungen verwertet (auch die kommunalen Musikschulen, sofern sie Honorarkräfte beschäftigen), sowie Institutionen wie der Musi-Kuss e.V., unterliegt einer Abgabe-pflicht an die Künstlersozialkasse. Sie zahlt für jedes Honorar, welches sie an eine Künstler auszahlen, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse.
Aus dieser Kasse wird der Arbeitgeberanteil für die freiberuflichen Künstler bezahlt, die der Sozialversicher-ungspflicht unterliegen.
Freiberufliche Künstler/innen zahlen den Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse.
Die Künstlersozialkasse zahlt den Arbeitgeberanteil.
So sind in den kommunalen wie auch in den privaten Musikschulen die Honorarkräfte sozialversicherungs-pflichtig beschäftigt.
Die kostenintensive Unterhaltung von kommunalen Musikschulen zum Zwecke der sozialen Absicherung der Musiklehrer ist somit nicht nötig, da diese Absicherung ja bereits durch das Künstlersozialversicherungsgesetz gewährleistet ist.

Fazit:
Angesichts der immer knapper werdenden öffentlichen Kassen sollte man genau prüfen, welche Ausgaben aus den öffentlichen Kassen wirklich zwingend notwendig sind und der Qualität der Bildung aller Kinder, der sozialen Sicherung der Lehrkräfte und den sozialen Zielen in Bezug auf Chancengleichheit zwischen allen Kindern zugute kommen.
Die Zweckmäßigkeit einer einseitigen Förderung bestimmter Institutionen ist zu hinterfragen.

Daten über den Musi-Kuss e.V.:


  • Gemeinnütziger Verein seit 26. Juni 1990
  • Größte Musikschule in Stadt und Landkreis Göttingen, 1.500 Schüler
  • 65 Kollegen und Kolleginnen
  • sechs eigene Gebäude bzw. Räume, dazu Unterricht in mehreren Schulen und Kindergärten
  • organisiert im bdpm – Bundesverband deutscher Privatmusikschulen. (www.bdpm.dewww.bdpm.de)
  • Finanzierung zu 100 % aus Elternbeiträgen. Von öffentlicher Seite 0,0 % Zuschuss.

Der Musi-Kuss e.V. ist "Exzellenz-Musikschule", "Breiten-Musikschule" und "Soziale Musikschule".
Er ist auch "Berufsbegleitende Erwachsenen-Musikschule" und arbeitet in dieser Hinsicht mit der Göttinger BBS III zusammen, der berufsbildenden Schule für Pädagogik, Hauswirtschaft und Ernährung.
Er ist "Öffentliche Musikschule", auch wenn er bisher keine öffentlichen Gelder bekommen hat.
Im Sprachgebrauch wird leider häufig "Öffentlich" und "Öffentlich gefördert" verwechselt.

1) Exzellenz-Musikschule:
Der Musi-Kuss e.V. hat im Instrumentalunterricht eine überdurchschnittlich hohe Qualität. Sie ist messbar an den Preisen im Wettbewerb "Jugend musiziert".
Im Regionalwettbewerb "Jugend musiziert 08" sind aus Südniedersachsen insgesamt 118 Teilnehmer/innen angetreten. 40 Mitspieler/innen, also mehr als ein Drittel davon kommt aus der Musikschule Musi- Kuss e.V. Alle haben ohne Ausnahme einen Ersten oder Zweiten Platz erspielt.

2) Breiten-Musikschule:
a) Henneberg-Grundschule: Zwei ganze Jahrgänge lernen ein Instrument (jedes Kind!)
b) Martin-Luther-King-Förderschule: Angebot an Instrumentalunterricht für alle Kinder
c) Erich-Kästner-Schule in Grone (sozialer Brennpunkt): Musikunterricht für alle, Gesangs- und Gitarrenunterricht
d) Wilhelm Busch-Schule in Geismar: Unterrichtsangebot auf Instrumenten (Geige, Gitarre, Flöte, Trommeln u.a.)

3) Soziale Musikschule
a) Den Unterricht an der Martin-Luther-King-Förderschule und an der Erich-Kästner-Grundschule in Grone Süd gibt der Musi-Kuss e.V. kostenlos für die Schüler und die Schule. Finanziert wird dieser Unterricht aus dem Ergebnis von Benefizkonzerten, welche die Musikschule eigens für diesen Zweck veranstaltet hat.
b) Kostenloser Instrumental-Einzelunterricht in der Musikschule: In vielen Fällen werden gar keine
Gebühren für den Einzelunterricht erhoben, zum Beispiel für zwei Landes- und Bundes-Preisträger (David Sander und Hung Do), die sich den Unterricht sonst einfach nicht leisten könnten, sowie für andere.
c) Es wird ein Sozialfonds unterhalten, aus dem monatliche Zuschüsse für solche Kinder gegeben werden, die sich sonst den Unterricht nicht leisten könnten. Dieser Sozialfonds wird aus freiwilligen Elternbeiträgen gespeist.

4) Berufsbegleitende Erwachsenen-Musikschule
Für Lehrer/innen, Erzieher/innen und andere Berufe, die mit Kindern zu tun haben, findet eine berufsbegleitende Ausbildung statt. Sie verschafft den Teilnehmer/innen die Kompetenzen, mit Kindern aktiv zu musizieren.

Weitere Informationen unter www.musi-kuss.de, www.bdpm.de

Eigentlich ist es schon ein Skandal, dass Göttingen bisher kein Geld für Musikunterricht ausgegeben hat.
Der größere Skandal ist, dass jetzt ernsthaft gefordert wird, jener Musikschule, welche die von der öffentlichen Hand vernachlässigte Aufgabe der Bildung von Kindern mehr als zehn Jahre lang gewissenhaft, kompetent und mit bestem Erfolg übernommen hat, eine mit öffentlichen Geldern subventionierte Konkurrenz zu schaffen.
Wenn Gelder für Kinder und für Musik vorhanden sind, dann sollen sie auch für Kinder und für Musik verwendet werden. Sie dürfen nicht in der Verwaltung verschwinden. Die gerechteste Möglichkeit hierfür ist ein Bildungsgutschein für jedes Kind.
Also: Förderung nicht Institutionsbezogen, sondern Kindbezogen.

Positionpapier zum Thema Bildungsgutscheine -- "BILDUNGS-GUTSCHEIN"

Das Land Niedersachsen stellt von Zeit zu Zeit Mittel zur Verfügung, die dazu dienen sollen, Kindern eine Musikausbil-dung zukommen zu lassen.
Die umseitig Unterzeichneten bitten die Stadt und den Landkreis Göttingen sowie Verantwortliche der Nieder-sächsischen Landesregierung, die für diesen Zweck bereitgestellten Gelder direkt für die Ausbildung der Kinder zu verwenden, anstatt damit neue Verwal-tungsstellen zu schaffen.
Ein Beispiel: "Musikland Niedersachsen"
Minister Stratmann am 18.01.2008 in Hannover:
"Die unter dem Leitbegriff "Musikland Nieder-sachsen Projektinitiative" vorgelegte Kon-zeption hat zum Ziel, vorhandene Einrichtun-gen, Initiativen und Projekte zu unterstützen und neue Impulse zu setzen. Unter ‚Musik-land Niedersachsen’ verstehen wir die gesamte Bandbreite der Musikkultur in Niedersachsen"
Anders, als es dieser Text glauben macht, richtet sich dieses Projekt ausschließlich an kommunale Institutionen. Diese haben einen hohen Verwaltungsaufwand. In Göttingen sollen eigens für den Zweck, an diese Lan-desmittel zu kommen, weitere Verwaltungs-stellen geschaffen werden.
Andere Initiativen wie z.B. der Musi-Kuss e.V. sowie weitere unabhängige, gute Aus-bildung leistende Institutionen sind für die Förderung nicht vorgesehen.

Wollen wir also erreichen, dass durch die Initiative "Musikland Niedersachsen" auch der Musi-Kuss e.V. gefördert wird?
Das wäre zwar schön - aber diese Art der Verteilung wäre ungerecht. So wie jede ein-seitige Bevorzugung einer Institution gegen-über anderen.
Es gibt auch andere Musikschulen vor Ort, die ebenfalls gute Arbeit leisten. Warum sollte der Musi-Kuss e.V. Förderung bekom-men und die anderen nicht? Es besteht kein Grund dafür.
Schließlich gibt es auch sehr gut arbeitende Privatmusiklehrer. Sollen durch sie unter-richtete Kinder von der Förderung durch öffentliche Mittel ausgeschlossen sein?
Auch dies widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeits-Empfinden.
Wenn man den Gedanken an Gleich-behandlung aller Kinder konsequent zu Ende denkt, kommt man auf die Lösung: Ein
"Bildungs-Gutschein" für jedes Kind.
Dieser Gutschein soll für jedes Kind bereitstehen. Auch die Kinder, deren Eltern keinen Cent für außerschulische Bildung übrighaben, die sich also auch den Unter-richt an der kommunal geförderten Musik-schule nicht leisten können, sollen in den Genuss der öffentlichen Mittel für Bildung kommen.
Es kann nicht angehen, dass der Gering-verdiener mit mehreren Kindern durch seine Steuergelder die Zuschüsse für den Unter-richt der Gutverdienenden finanziert, dass er seinen eigenen Kindern aber den Unterricht an der kommunalen Musikschule aus Kostengründen nicht bieten kann.
Dies ist im Moment der Fall.
Der Bildungs-Gutschein könnte z.B. in Form einer Chipkarte vergeben werden, etwa in der Höhe von 240 Euro jährlich. Das bedeutet: 20 Euro jeden Monat gibt die Stadt / der Landkreis dazu, wenn ein Kind etwas über das normale Schul-Pensum hinaus lernt. Das ist eine spür-bare Entlastung für die Eltern und steht jedem Kind offen – unabhängig davon, an welcher Institution es sich ausbilden lässt.
Ein Bildungs-Gutschein für jedes Kind ist ein wichtiger Schritt, um Gerechtigkeit zwischen allen Kindern aus allen Schichten in Bezug auf außerschulische Bildung herzustellen.
Er garantiert die Förderung der Kinder in einem Maß, welches mit den zurzeit geplanten neuen Verwaltungsstellen in einer eigens für die Abschöpfung von Landesmitteln neu geschaffe-nen Institution nicht möglich wäre.
Dafür setzen sich die umseitig Unterzeichneten ein.

Verantwortlich: Im Namen des Gremiums aus Elternvertretern, Lehrkräften und Schüler/innen des Musi-Kuss e.V
Christine Büttner
Frage Antwort
"Für welche Bereiche soll der Bildungsgutschein gelten? Auch für Tanz oder Ballett?" "Für alle Angebote, die geistige und körperliche Fähigkeiten der Kinder fördern. Auch Sportver-eine, Ballett, Tennis, und natürlich Musik."
"Und wenn jedes Kind so eine Chipkarte will? Wird das nicht zu teuer?" "Unsere Gesellschaft muss sich darüber klar werden, was sie will: Möchte sie finanziell un-terstützen, dass Kinder sich bilden und ihre jungen Körper und Gehirne trainieren? Oder will sie am falschen Ende sparen und hinnehmen, dass Kinder vor Fernseher oder Computer auf-wachsen? Letztlich wird danach ein Vielfaches von dem eingesparten Geld für Fördermaßnah-men gebraucht, wenn es zu spät ist - für Logopä-den, Legasthenie-Therapeuten und ähnliche."
"Sollen denn wirklich alle diesen Bildungs-gutschein bekommen? Auch die Reichen?" "Genau die Reichen bekommen doch schon jetzt die Förderung. Und zwar NUR die Reichen. Den Unterricht - auch an den geförderten, kom-munalen Musikschulen - können sich viele Nor-malverdiener für ihre Kinder nicht leisten."
"Das klingt ja fast wie eine Umverteilung von unten nach oben?" "Ist es auch."
"Höchste Zeit, dass sich das ändert!" "Mit dem Bildungs-Gutschein wird Gleichbehandlung aller Kinder geschaffen: Ein Stückchen mehr Chancengleichheit der Kinder aus ärmeren Schichten mit denen aus reichen Schichten."


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