geändert am 18.06.2009 - Version Nr.: 1. 1338

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Zentralabitur
Geheimsache Abitursaufgaben 2008/2009 – warum?

22.05.2009 In einer offenen Email wird an das hessische Kultusministerium um eine Begründung gebeten, warum die Aufgaben zum durchgeführten Zentralabitur 2008/2009 nicht veröffentlicht werden dürfen. Mit Verweis auf aktuelle Verordnungen wird die Erfordernis zur Veröffentlichung aufgezeigt. In einer persönlichen Nachbemerkung wird gefragt, ob im Lehrer-autoritären System Schule ein parlamentarischer Schulbeauftragter für mehr Demokratie und Transparenz sorgen würde.
[Nachtrag -
18.06.2009Kultusministerium: Die Nichtveröffentlichung erfolgt, weil viele Materialien urheberrechtlich geschützt sind.
18.06.2009Ergänzende Links zu den einigen Rechtsnormen]

 
Reporterbericht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
 

Die Redaktion meldet – Offene Email an das hessische Kultusministerium

Sehr geehrten Damen und Herren vom hessischen Kultusministerium,

in einem früheren Schreiben habe ich sie gebeten, mir die Aufgaben für den Grundkurs Mathematik des hessischen Zentralabiturs zugänglich zu machen. Ich wollte analysieren, ob die didaktische Konzeption der Abituraufgaben zur didaktischen Konzeption eines Mathematikbuchs passt. Insbesondere hätte ich mich natürlich auch über die Zusendung des Bewertungsschemas gefreut, denn im Bewertungsschema wird das didaktische Konzept der Arbeit sichtbar.
Mit Verwunderung musste ich feststellen, dass sie mir die Aufgaben nicht zugänglich machen können/wollen/dürfen. Sie führten kurz und knapp das juristische Argument des Datenschutzes an. Das hat mich doch etwas irritiert und ich möchte ihnen zwei Fragen stellen.

Verdient das Kultusministerium an den Exklusivrechten für die Abitursaufgaben? – Wenn ja, wieviel?
==========================================================
Da aus ihrem Schreiben nicht einmal ersichtlich ist, wessen Daten geschützt werden sollen, möchte ich auf diese Totschlagargument nicht näher eingehen. Da die Aufgaben aus dem Zentralabitur bisher im Internet kaum zu finden sind, drängt sich mir der Verdacht auf, dass der Datenschutz wohl den Handel mit den Abdruckrechten für die Abituraufgaben meint. Wenn ein Handel mit den Abdruckrechten stattfindet, dann stellt sich natürlich die Frage, wie viel Geld diese Rechte einbringen?

Welches Verhältnis hat das hessische Kultusministerium zum Rechtsstaat? =======================================================
In der "Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG)" wird im $42 Absatz 2 der Verordnung wird das Recht auf Prüfungsakteneinsicht als selbstverständlich herausgestellt, wenn es zur "Feststellung der Prüfungsergebnisse" heißt:
"…
(2) Den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern soll Gelegenheit gegeben werden, an einem zu vereinbarenden Termin mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder einem anderen Mitglied des Prüfungsausschusses ihre Prüfungsleistungen und deren Bewertung zu besprechen. Das Recht auf Einsichtnahme in die Prüfungsakten bleibt davon unberührt.
(3) …"
Da die schriftliche Abitursprüfung ein Teil der Prüfungsakte ist, besteht damit für den Schüler auch das Recht auf Einsicht in seine Abitursarbeiten. Da die Einsicht in die Abitursarbeiten in Anwesenheit vom Schulpersonal erfolgen muss, setzt eine effiziente Durchführung des Akteneinsicht die vorherige Kenntnis der Aufgaben und Lösungen voraus. Schließlich hat die Einsicht in die Abitursarbeiten das Ziel, die Bewertungen des der Lehrer zu prüfen. Eine solche Prüfung ist nur möglich, wenn man die Ergebnisse und Bewertungsschemata kennt. Die Geheimhaltung der Abitursarbeit macht das Einsichtsrecht zur Farce, weil dem Schüler alle Möglichkeiten einer effizienten Überprüfung vorenthalten werden, auch wenn formal weiter das Recht auf Akteneinsicht unberührt bleibt.
Nun resultiert natürlich aus der rechtsstaatlichen Forderung einer effizienten Akteineinsicht kein Anspruch darauf, dass einem Schul-unbeteiligten Journalisten die Aufgaben für das Zentralabitur für die Veröffentlichung in der Internet-Zeitung zur Verfügung gestellt werden. Aber was spricht dagegen zentrale Prüfungsfragen nach der Durchführung öffentlich zu diskutieren – im Gegensatz zu früher, wo jeder Lehrer seine Abitursaufgaben konzipierte, ist bei der heutigen Diskussion der zentralistischen Abitursprüfungen keine Prangerwirkung zu befürchten. Damit entfällt der Hinweis auf den Datenschutz.

Sehr geehrten Damen und Herren,
auf die rhetorischen Frage des Staatsverständnis erwarte ich keine Antwort. Wohl aber interessiert mich, welche juristischen Gründe im Detail gegen eine Veröffentlichung der Aufgaben des Zentralabiturs nach der Durchführung sprechen. Auch würde mich eine Klarstellung zu den vermuteten Abdruckrechten interessieren.
Und abschließend begehre ich mich immer noch für die Abitursaufgaben in Mathematik für den Grundkurs aus dem aktuellen Schuljahr 2008/2009.

Ich danke für Ihre zeit und ihr Interesse und verbleibe
Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Dieter Porth - Herausgeber der Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de

P.S. Ihr Antwortschreiben wird hier - selbstverständlich nur auf Wunsch und bei einer Länge von weniger als 8 DIN-A4-Seiten – im Volltext zitiert..

Anlage:
(Link zur oben zitierte VOGO/BG): http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HKM_15/HKM_Internet/med/60c/60c300b5-fc56-1611-f3ef-ef48d91954e0,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf

Persönlicher Kommentar
===================
Auf der Schule lernt man fürs Leben. In den hessischen Schulen wie auch in anderen Schulen lernen die Schüler mit jeder Benotung ganz praktisch, was ungerecht und unfair manchmal Monopolentscheidungen sind. Denn die Notenvergabe ist das Monopol der Lehrer. Das hessische Kultusministerium gestaltet die Schule nun mit, indem es die Rahmenbedingungen für diese Monopolentscheidungen vorschreibt. Damit zeigt das Kultusministerium den Schülern praktisch, wie der Rechtsstaat funktioniert. Da das hessische Kultusministerium die Transparenz verweigert, lernen die Schüler nach meinem Eindruck, dass zentralistische Entscheidungen von Behörden im heutigen Hessen/Deutschland nicht hinterfragt werden dürfen.
Die Intransparenz im System Schule ist aber immerwährend. Deswegen sei für die vielleicht mitlesenden Abgeordneten folgende Idee skizziert.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass so mancher Schüler der Willkür der Lehrer im hohen Maße ausgeliefert sind. So mancher Schüler hat also eigene Erfahrungen mit fiesen Lehrern und mit dem Korpsgeist des Lehrerkollegiums. Ein Schüler ist also in einer strukturell-ähnlichen Situation wie ein Soldat. Würde ähnlich wie bei der Armee der Wehrbeauftragten ein Schulbeauftragter das System Schule demokratischer und transparenter gestalten?

Nachtrag: Änderungen, Ergänzungen und/oder Gegendarstellungen

Kultusministerium: Die Nichtveröffentlichung erfolgt, weil viele Materialien urheberrechtlich geschützt sind.

18.06.2009 Das hesseische Kultusministerium antwortete am 16.6.2009 auf den Vorwurf:
"[...]
Die hessischen Abituraufgaben werden nach Abschluss der jährlichen Abiturprüfungen im Herbst allen hessischen Schulen für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt; somit stehen sie zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten zu Übungszwecken und zur Vorbereitung auf die Prüfung unentgeltlich und in vollem Umfang (Aufgabenstellung und Lösungs- und Bewertungshinweise) zur Verfügung. Alle Verlage, die für Veröffentlichungen oder für die Erarbeitung von Übungsmaterial die Aufgaben anfordern, können die Aufgaben erhalten, jedoch nur die Aufgabenstellungen und das zu erarbeitende Material und nur mit der Maßgabe, dass die Verlage für die Überlassung von Urheberrechten auf Materialien selbst verantwortlich sind. Für die Bereitsstellung, die vertraglich abgesichert wird, wird eine Kostenpauschale von 100€ pro Aufgabenset (i.d.R. drei Aufgabenstellungen) erhoben. Die dadurch erzielbaren Einnahmen liegen im unteren vierstelligen Bereich und entsprechen dem notwendigen Verwaltungsaufwand. Eine Gewinnerzielung wird damit nicht verfolgt.
Auf die Veröffentlichung der Aufgaben im Internet oder als Druckfassung wird seitens des Kultusministeriums wegen der nicht unerheblichen und nicht ohne weiteres abschätzbaren Personal- und Sachkosten für Urheber- und Veröffentlichungrechte sowie Bereitsstellung verzichtet, da die kostenlosen Zugangsmöglichkeiten für die Schulen im Land Hessen sichergestellt sind.
[...]"

Ergänzende Links zu den einigen Rechtsnormen

18.06.2009 Für den Bereich von Schulen sieht das Urheberrecht eng begrenzte Einschränkungen vor, um den Schülern die Auseinandersetzung mit aktuellen Materialien zu ermöglichen. Auch unterliegt der Gebrauch im Schulunterricht einer Kostenpflicht.
- Wikipedia zum Urheberrecht & Schule: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Zweiter_Korb
- Übersicht zum Urheberrecht - http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
- Kein Urheberrecht auf Abituraufgaben - http://bundesrecht.juris.de/urhg/__5.html
- Nur beschränkte Verwendungsrecht für Materialien von Abituraufgaben - http://bundesrecht.juris.de/urhg/__52a.html
Dr. Dieter Porth

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[Ein Zitat gab in der Meldung mir zu denken und lässt die Kritik doch zweischneidig erscheinen. Dr. Dieter Porth]

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[Hallo Dietmar, ich wünsche dir, dass es mit der neuen Glucke besser klappt. Seit deiner Mail weiß ich, dass auch Hühner abtreiben. Dr. Dieter Porth]

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