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Rücknahme
Ergebnis der Sondersitzung des Sozialausschusses

03.04.2009 Am 2. April fand eine Sondersitzung des Sozialausschusses statt wegen des bundesweit beachteten Vorfalls, bei welchem das Betteleinkommen auf die Sozialhilfe angerechnet wurde, Es wurde vom Oberbürgermeister klargestellt, dass es sich um einen Einzelfall handelte und das zukünftig solche Vorfälle nicht mehr vorkommen. Weiterhin hat der die Berichterstattung intensiv mit den betreffenden Mitarbeitern besprochen.
[Ich bin gespannt sein, wie sich die Hartz-IV-Hilfe und das Hartz-IV-Amt in Zeiten der Rettungspläne für Pleitebanker weiterentwickeln. Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Es war wahrscheinlich, dass es sich bei dem Fall um einen Einzelfall handelt. Auf der anderen Seite zeigte sich bei der Reaktion der Stadt anfänglich keine Reue oder moralischen Unrechtsbewusstsein. Andererseits ist der Ablauf des Falles aber doch etwas schwieriger gewesen, wobei die Anrechnung des Betteleinkommens nur ein Detail war in einer sich eskalierenden Beziehung zwischen Sachbearbeiter und Sozialhilfeempfänger.
Ich persönlich warte ab, wie sich die Sache nach diesen Ankündigungen weiter entwickelt. Mein Vertrauen in die Gerechtigkeit des Rechtsstaates ist erschüttert.
Dr. Dieter Porth

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (- Herr D. Johannson)
 

Die Stadt Göttingen meldet - Sondersitzung: Bericht im Ausschuss für Soziales

In einer Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnungsbau hat die Stadtverwaltung Göttingen am Donnerstag, 2. April 2009, einen Bericht zu ihrem Vorgehen bei der Anrechnung von Einkünften aus Bettelei auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII vorgelegt.
Darin wird deutlich, dass es eine systematische Überwachung von Bettlern weder gab noch gibt, ebenso wenig eine Anweisung an die Mitarbeiter/innen, außerhalb oder während der Dienstzeit Ermittlungen vorzunehmen.
Die Verwaltung habe ihre ursprüngliche Rechtsauffassung in der Frage überprüft und korrigiert.
In der Stellungnahme geht es auch um den ebenfalls öffentlich diskutierte Umgang mit Einkünften aus dem Verkauf der Zeitung "Tagessatz".
Den Bericht im Wortlaut finden Sie hier:
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Bericht der Verwaltung ) Bericht der Verwaltung
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
erstellt am 02.04.2009

Mitschrift zur Sitzung, die im obigen Link angegeben wird

Anrechnung von Einkünften aus Bettelei und im Zusammenhang mit dem Verkauf des "Tagessatzes" auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Bericht der Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnungsbau am 02.April 2009
1. Eine systematische Überwachung von Bettlern bzw. Verkäufern/innen des "Tagessatzes" durch Mitarbeiter/innen der Stadt Göttingen gab und gibt es nicht. Die Anrechnung von Erlösen aus Bettelei auf Leistungen nach dem SGB XII ist in drei Fällen erfolgt: In zwei Fällen aufgrund von eigenen Angaben der Antragsteller, in einem Fall, der die Medien beschäftigt hat, durch zufällige Beobachtungen eines Sachbearbeiters außerhalb seiner Dienstzeit. Eine Anweisung an die Mitarbeiter/innen, außerhalb oder während der Dienstzeit Ermittlungen vorzunehmen, gab und gibt es nicht.
2. Die Verwaltung ist bis zum 30. März 2009 davon ausgegangen, dass regelmäßige Einkünfte aus Bettelei als Einkommen nach § 82 (1) SGB XII zu werten sind. Zum Einkommen gehören grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Rechtsnatur und Herkunft der Einkünfte und die Tatsache, ob sie einmalig oder laufend anfallen, sind dabei ohne Bedeutung. Die Anwendung dieser gesetzlichen Vorschriften führt in der Praxis immer wieder zu Härtefällen. In den drei genannten Fällen wurden Erlöse aus Bettelei, die von den Antragstellern angegeben wurden, von den Leistungen abgezogen. Ein Absetzbetrag besteht nach § 82 Abs. 3 SGB XII nicht im Unterschied zum SGB II, das in § 11 (2) einen Freibetrag von 100 Euro berücksichtigt.
Das Bekanntwerden des geschilderten Falls hat den Oberbürgermeister und die Sozialdezernentin am 30.03.2009 veranlasst, die bisherige Verwaltungspraxis zu überprüfen. Oberbürgermeister und Sozialdezernentin haben im Ergebnis dieser Prüfung unmittelbar entschieden, Erlöse aus Bettelei als Zuwendungen anzusehen und ab sofort nicht mehr auf Leistungen nach dem SGB XII anzurechnen und frühere Bescheide entsprechend zu korrigieren. Wie der Oberbürgermeister in einer ergänzenden Stellungnahme dazu ausgeführt hat, gehe es vor allem darum, unbillige Härten zu vermeiden.
Diese Haltung deckt sich mit der Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Das Ministerium hat die Verwaltung wissen lassen, dass es entgegen bisheriger Rechtsauffassung möglich ist, durch Betteln erzielte Einkünfte im Rahmen des Bezugs von Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII als Zuwendungen nach § 84 SGB XII (2) zu betrachten.
"Gem. § 84 Abs. 2 SGB XII sind allerdings Zuwendungen, die ein Dritter erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, als Einkommen unberücksichtigt zu lassen, wenn ihre Anrechnung eine besondere Härte für den Leistungsberechtigten darstellen würde."
3. Verkäufern und Verkäuferinnen des Magazins "Tagessatz", die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten, werden die Einkünfte aus dem Verkauf des Magazins bereits seit Anfang 2005 nicht bei der Bedarfsermittlung angerechnet. Seitdem gab es lediglich einen Fall, bei dem versehentlich eine Anrechnung erfolgte (Dezember 2008). Die Korrektur der Bescheide ist bereits erfolgt.
Grundsätzlich besteht jedoch für alle Bezieher und Bezieherinnen von Transferleistungen die Pflicht, Änderungen in ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen.
Trinkgelder, die die Verkäufer des Tagessatzes erhalten, werden nach SGB XII seit 2005 und inzwischen auch nach SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt.
Ob eine Anrechnung der Erlöse aus dem Verkauf des Tagessatzes nach dem SGB II über 100 € hinaus zu erfolgen hat, wird aufgrund einer Anfrage der Redaktion des Tagessatzes aus Februar 2009 beim örtlichen Träger, dem Landkreis Göttingen, derzeitig geprüft.
Der Oberbürgermeister hat die aktuell öffentlich diskutierten Fragen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Fachdienste am Dienstag, 31. März 2009, ausführlich erörtert. Dabei wurde deutlich, dass es auch bei der künftigen Arbeit darum geht, Spielräume zur Vermeidung von Härtefällen zu nutzen. Auch aus Sicht des Oberbürgermeisters besteht kein Zweifel daran, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sozialverwaltung der Stadt Göttingen nach bestem Wissen und Gewissen handeln, um den Bestimmungen von Gesetzen und der Rechtsprechung zu genügen. Dabei verfolgen sie das Ziel einer bürgerfreundlichen, hilfsbereiten und sozialen Verwaltung. Die engagierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden dabei häufig auch dann tätig, wenn in Not- und Härtefällen auch Hilfen außerhalb des gesetzlichen Rahmens erforderlich sind. Zahlreiche Anträge bei Stiftungen, Ansprache von Spendern und inhaltliche Anregungen zur Verbesserung der sozialen Versorgung der Göttinger Bevölkerung gehen häufig von der Sozialverwaltung aus.

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[Man möge mir die zweideutig-bissige Zusammenfassung der Meldung nachsehen. Aber der Skandal zur Anrechung des Betteleinkommens ist noch frisch im Gedächtnis. Und die Wette finde ich auch peinlich. Dr. Dieter Porth.]

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