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~ Dr. Dieter Porth - Hannover


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Das Land Niedersachsen hat einen Ratgeber herausgegeben, der alle wichtigen bürokratischen Fallstricke aus der Sicht des Abfall- und Düngemittelrechts auflistet. [Anmerkung: Wie sieht es eigentlich aus steuerlicher Sicht aus. Wann wird ein Landwirt zum normalen Unternehmer? Was lohnt sich mehr Flächenstilllegung mit EU-Subventionen oder Biogas? ]

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Pressemitteilung Kontaktlink zu niedersächsisches Umweltministerium [ Homepage ]

[Hannover - 21.03.07] [Internet-Zitat: Website]

Bau von Biogasanlagen - Neuer Leitfaden für Planer und Betreiber

HANNOVER. "Um Planern und Betreibern von Biogasanlagen den Weg durch das Dickicht der rechtlichen Vorgaben weiter zu erleichtern, hat das Niedersächsische Umweltministerium einen neuen Leitfaden herausgegeben", informierte die Sprecherin des Umweltministeriums heute (Donnerstag) in Hannover.
Die Genehmigung von Biogasanlagen erfolgt je nach Größe, Einsatzstoffen und Feuerungswärmeleistung entweder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Niedersächsischen Bauordnung. Für die landwirtschaftliche Nutzung des in Biogasanlagen erzeugten Gärsubstrates sind unter anderem die Anforderungen nach Abfallrecht und Düngemittelrecht zu beachten.
Niedersachsen ist deutscher Spitzenreiter bei der Bereitstellung von regenerativer Energie aus Biogas. Derzeit werden in Niedersachsen ungefähr 600 Biogasanlagen betrieben. Mit einer installierten elektrischen Leistung von ca. 370 Megawatt stammt damit rund ein Drittel des in Deutschland produzierten Biogasstroms aus niedersächsischen Anlagen.
Die neuen "Hinweise zum Immissionsschutz bei Biogasanlagen" - eine aktualisierte Neuauflage des Leitfadens von 2004 - nebst Anlagen und weiteren für den Bau von Biogasanlagen zu beachtenden Erlassen stehen im Internet (http://www.umwelt.niedersachsen.de/ ) unter "Aktuelles".
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