geändert am 18.10.2006 - Version Nr.: 1. 18

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Kreis

~ Dr. Dieter Porth - Göttinger Land,Göttingen

Ab dem 1. Oktober ist kreisweit der sogenannte Parkausweis für Handwerker und soziale dienste gültig. Damit können Parkgebühren an Parkscheinautomaten gespart werden und unnötige Ordnungsgelder beim Parken in beschränkten Halteverboten.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Landkreis Göttingen [ Homepage ] (PresseSprecher D. Hübsch)

[Göttinger Land,Göttingen - 28.09.06] [Internet-Zitat: Website]

Neuer Parkausweis für Handwerker/-innen und soziale Dienste ab 01.10.2006
Servicefreundlich und unbürokratisch: Der neue einheitliche Parkausweis für Handwerkerinnen/Handwerker und soziale Dienste für Stadt und Landkreis Göttingen
Ab dem 01.10.2006 wird der einheitliche Parkausweis für Handwerker/-innen und soziale Dienste gemeinsam vom Landkreis Göttingen sowie den Städten Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden herausgegeben. Er gilt im gesamten Landkreis einschl. der Stadt Göttingen. "Diese Neuregelung ist für die Antragsteller/-innen wegen des weitergefassten Geltungsbereichs bürgerfreundlicher als die bisherige Regelung der Städte Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden", so die zuständige Dezernentin des Landkreises Göttingen, Christel Wemheuer.
Der Parkausweis beinhaltet folgende Parkerleichterungen:
Parken im eingeschränkten Haltverbot und, die Überschreitung der Höchstparkdauer ist statthaft; die Nutzung der Anwohner/-innenparkplätze ist bis 16:00 Uhr erlaubt und, es besteht Gebührenbefreiung an Parkscheinautomaten.
Die Parkerleichterungen sind ab jetzt im gesamten Landkreis Göttingen einschl. Stadt Göttingen fast gleich. In lediglich 2 Fällen gibt es Besonderheiten: In Hann. Münden beinhaltet der Parkausweis eine Ausnahme vom Durchfahrtsverbot für die Innenstadt. In Duderstadt berechtigt der Parkausweis auch zum Parken in der Fußgängerzone.
Neben Handwerkerinnen/Handwerkern können jetzt auch soziale Dienste diesen Parkausweis nutzen.
Die Antragstellung und Ausstellung des Parkausweises ist sehr bürgerfreundlich geregelt. Eine mündliche bzw. fernmündliche Antragstellung ist ausreichend. Der gelbe DIN A5-große Parkausweis muss, wie eine normale Parkscheibe, gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, zusammen mit einem aktuellen Arbeitsnachweis.
Eine weitere Erleichterung für die Antragstellerinnen/Antragsteller ist, dass, unabhängig vom Wohn-/Betriebssitz, diese die freie Wahl zwischen den 4 Straßenverkehrsbehörden (Stadt Göttingen, Duderstadt, Hann. Münden und Landkreis Göttingen) haben. Die Ausnahmegenehmigung ist selbstverständlich überall inhalts- und kostengleich. Die Gebühren richten sich nach der Nutzungsdauer und Anzahl der Fahrzeuge. So beträgt z. B. die Tagesgebühr für ein Fahrzeug 4,00 Euro und die Jahresgebühr für 8 Fahrzeuge 190,00 Euro.
Beim Landkreis Göttingen kann ein Parkausweis beim Straßenverkehrsamt im Raum S 30 bei Frau Kaiser (Tel. 0551 525 - 222) oder Herrn Stemmwedel (Tel. 0551 525 - 246) beantragt werden. Bei mündlicher Antragstellung erfolgt die Ausstellung sofort, bei telefonischer Antragstellung wird der Parkausweis mit Gebührenrechnung zugesandt.
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