geändert am 07.06.2006 - Version Nr.: 1. 46

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Abgeordnete

Fritz Güntzler begrüßt die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Niedersachsische Verfassung als Möglichkeit zur Entlastung der Haushaltes der Stadt Göttingen. Bringt es auch mehr Freiheit?

Meldung aus dem Bereich: Finanzen

Dr. Dieter Porth Die Verfassung von Niedersachsen wurde geändert. Das Konnexitätsprinzip hat jetzt Verfassungsrang. Danach soll das Land die Kosten übernehmen, die auf Grund ihrer Entscheidungen entstehen. Damit wird neben der normativen Gesetzgebung eine zweite Gesetzgebung eingeführt, die sich mit der Kostenrechnung beschäftigt.

Hannover/Göttingen - x!-- Datum --x26.01.06 (set: 31.01.2006) - Pressemitteilung
Fritz Gützler [ [Homepage] ] (MdL der CDU)

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[Hannover/Göttingen - 26.01.06 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

Leistung nach dem Verursacherprinzip - Konnexität nunmehr in niedersächsischer Verfassung verankert
Hannover-Göttingen. Rückwirkend zum 1. Januar 2006 wird in Niedersachsen das Konnexitätsprinzip eingeführt. Auf Initiative von CDU und FDP wurde die Verfassungsänderung in der gestrigen Plenarsitzung von allen vier Fraktionen beschlossen.   Kommentarpiktogramm  "Wir setzen damit konsequent um, was wir uns im Koalitionsvertrag zu Beginn der Legislaturperiode vorgenommen haben", so Fritz Güntzler, Mitglied im Niedersächsischen Landtag für die CDU und Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Göttingen. "Nunmehr hat derjenige die Kosten zu tragen, der sie auch verursacht hat. Diese Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip   Kommentarpiktogramm  wird man auch im Haushalt der Stadt Göttingen bemerken."
Das Konnexitätsprinzip regelt, dass Gesetze und Verordnungen, die den Kommunen Kosten verursachen, aber auf Landesebene beschlossen werden, vom Land voll bezahlt  Kommentarpiktogramm   werden. So soll verhindert werden, dass scheinbar populäre gesetzliche Leistungen zugesichert werden, diese aber von Dritten, nämlich den Kommunen wie der Stadt Göttingen, finanziert werden müssen.
Die Verfassungsänderung gilt bei allen neu übertragenen Aufgaben, aber auch dann, wenn bereits bestehende Aufgaben dahingehend verändert werden, dass sie mehr Kosten verursachen. "Wir sind bestrebt, die Ausgleichsregelung möglichst zeitgleich mit dem jeweiligen neuen Gesetz bzw. der neuen Verordnung zu beschließen  Kommentarpiktogramm  , so Güntzler abschließend.
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Was macht die Meldung wichtig?

Welche Nachteile, Bürokratie und zusätzliche Kosten bringt das Konnexitätsprinzip für die Stadt Göttingen mit sich? Droht mit dem Konnexitätsprinzip eine stärkere Bevormundung der Kommunen und ein weiteres Ausufern der Bürokratie? Braucht die Stadt Göttingen bald ein Lobbybüro in Hannover?

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