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Sachbuch - Andreas Wien
"Internetrecht - eine praxisorientierte Einführung"

09.06.2008 Das Buch ist sehr gut gegliedert und hat ein gutes Layout. Jedes Thema vom Telemediengesetz über Vertragsrecht, Werbung, E-Commerce bis hin zum Strafrecht, der Computerkriminalität und Datenschutz wird kurz beschrieben. Zu einigen Themenbereichen werden kurze Beispiele angegeben. Angenehm sind die zitierten Gesetzestexte sowie die vielfältigen Gerichtsurteile zu einzelnen Themen. Der Sprachstil ist dem einfachen Juristendeutsch zuzuordnen.

 
Reporterbericht: Kontaktlink zu Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de [ Homepage ] (- Dr. Dieter Porth)
 

Bewertung eines Sachbuches


Informationen vom Verlages zum Buch

[Klappentext zum Buch]
Praxisnahes und verständliches Wissen zu allen relevanten Themen des Internetrechts
Das Internet gewinnt in der Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend an Bedeutung und ist aus vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Durch eine Flut von Gesetzen und der in vielen Bereichen des Internetrechts noch nicht gefestigten Rechtsprechung besteht bisweilen große Unsicherheit bei den Nutzern. "Internetrecht" führt leicht verständlich und zugleich fundiert in alle wichtigen Themen ein:
- Streitigkeiten über Domainnamen
- Internet-Angebote und Urheberrecht
- Werbung im Netz
- Verträge im Internet
- E-Commerce
- Computerkriminalität und Strafrecht
- Datenschutz
- Verfahrensrechtliche Fragen
Besonderen Wert legt der Autor auf einen hohen Praxisbezug. Anhand vieler Beispielfälle wird ein konkreter Einblick in die Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzfelder gegeben. Alle aktuellen Gesetzesreformen sind berücksichtigt.
"Internetrecht" richtet sich an Studierende und Dozenten der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Informatik und Recht an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien. Praktiker der IT- und Medienbranche profitieren von der praxisnahen Wissensvermittlung.

Zielgruppe
Studierende der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Informatik und Recht an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien
Praktiker der IT- und Medienbranche

Über den/die Autor(en)
Prof. Dr. Andreas Wien ist Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt und höheren Verwaltungsdienst und lehrt Wirtschafts- und Internetrecht an der Fachhochschule Lausitz.

Gesamteindruck

Systematisch ist das Buch vom Layout und von der Gliederung gut strukturiert. Wünschenswert wären in der zweiten Auflage ein umfassenderes Abkürzungsverzeichnis, ein Linkverzeichnis. Stilistisch ist das Deutsch im Vergleich zu anderen Juristen schon recht brauchbar.

Buchinformationen und Zielgruppen


Was Beschreibung
Zitatangaben Andreas Wien, "Internetrecht - eine praxisorientierte Einführung", 1. Aufl., Gabler: Wiesbaden - 2008
ISBN: 978 - 3 - 8349 - 0554 - 3
225 Seiten
Preis 24,90 €
Buchform Hardcover
leicht größer als DIN A5,
Themenbereich Informatik, Jura
Schlagworte Recht, Gesetze, Urteile, Fallbeispiele, Übersicht, Lehrbuch,
Zielgruppe laut Klappentext - Studenten und Dozenten aus den Bereichen Wirtschaft, Informatik und Recht.
- Praktiker in der Medienbranche
- Student Übungen -, Wiederholungsfragen +, Beispiele +, Gliederung +, ausführliche Erläuterungen (-)
- Professoren Systematik +, Primärzitate +
- Informatiker Stichwortverzeichnis (+), Gliederung +, Systematik +
- Medienvertreter Datenschutz


Erläuternder Text zur Zielgruppenbewertung
Die Bewertung kann nur stichprobenweise erfolgen. Aus der Sicht des Studenten wäre es schön gewesen, wenn einige einleitenden Wiederholungsfragen zu Beginn eines Kapitels präsentiert worden wären. Alternativ kann man auch die Zusammenfassung eines Kapitels an den Beginn des Kapitels stellen. Diese Forderung lässt sich kognitiv-psychologisch (PQ4R-Methode) begründen
Für die Dozenten mag die Gliederung hilfreich sein, um ein Konzept für eine Vorlesung zu erarbeiten. Insbesondere die verschiedenen Urteile sind sicher hilfreich für einen Dozenten aus den Wirtschaftswissenschaften.
Für die Praktiker ist das Buch ein schönes Nachschlagewerk, welches auf wichtige Aspekte zu einem Sachthema eingeht..

Strukturelle Merkmale


Systematisches Bewertung
Stichwortverzeichnis knapp
Inhaltsverzeichnis übersichtlich, sachlich sinnvoll,
Gliederungstiefe im Inhaltsverzeichnis 4 Stufen - detailliert
Querverweise innerhalb des Buches gefunden, häufig, in Fußnoten
Literaturverzeichnis Sekundärliteratur
Die Literaturstellen werden an den inhaltlich sinnvollen Stellen im Text als Fußnote in Kurzform angegeben.
Linkverzeichnis fehlt
Sonstige Verzeichnisse Abkürungsverzeichnis (unvollständig)


Erläuternder Text zu den strukturellen Merkmalen
Es können hier nur einzelnen Aspekte aufgezählt werden, die beim stichprobenartigen Bearbeiten aufgefallen sind. Im Stichwortverzeichnis sollte man sich überlegen, welche Begriffe wichtig sind. Zum Teil werden Kapitelüberschriften als Stichworten angegeben. "Dielerproblematik", "Angaben in Emails", "Counter-Manipulationen".
Das Inhaltsverzeichnis ist pragmatisch strukturiert. Von den juristischen Grundlagen für das Internet über Werbung, Verträge, Kommerz bis zum Datenschutz und Strafrecht werden alle wichtigen Themenbereiche in unterschiedlicher Ausführlichkeit angesprochen.
Für ein Lehrbuch über das Internet-Recht hätte man gern ein Linkverzeichnis erwartet. Beispielsweise wären Hinweise auf http://www.bundesrecht.juris.de/ und ähnliche Seiten gerade für den Studenten hilfreich gewesen. In dem Buch wird zwar ein Abkürzungsverzeichnis angegeben, aber nicht alle Abkürzungen werden erfasst. Wenn man auf Seite 60 im letzten Absatz liest::" Auch wenn die Personen, die sich nicht an die Für E-Mails aufgestellten Vorgaben des TMG halten, ...", so ist die leseunfreundlich, weil die Definition von TMG weder auf der angegebenen Seite 60 noch im Abkürzungsverzeichnis zu finden ist. Wenn im Abkürzungsverzeichnis BGB definiert wird, dann sollte man dort auch die Abkürzung StGB finden, die auf Seite 60 verwendet wird.
Für die zweite Auflage wäre eine Überarbeitung des ausführlichen Abkürzungsverzeichnisses wünschenswert. Dies ist eigentlich kein großer Aufwand, da sich die Abkürzungen relativ schnell aus einem Text herausfiltern lassen.

Layout-Merkmale


Designmerkmale Bewertung
Buchumschlag einfach, schön gestaltet
Buchseite Gut ist der relativ breite Rand für kleine Randbemerkungen.
Graphische Mittel
- Fettdruck - keine Anwendung
- Kursivdruck - Einschübe von Gesetzen oder Beispielen
- Sonderschriften - Einsatzbereiche
- Überschriften - Abstufungen hauptsächlich durch Schriftgröße
- Abgrenzung als serifenloser Buchstabensatz gegen den Serifen-Buchstabensatz im Text
- Buchstabenart - mit Serifen
Graphische Hilfen Bewertung - grundsätzlich eher störend
Fußnoten knapp
Die Fußnoten werden nur für thematische Literaturhinweise verwendet. Inhaltliche Nebenthemen werden nicht eröffnet.
Bilder keine Bilder
Graphiken keine Diagramme oder Graphiken
Tabellen keine Tabellen


Anmerkungen zu den Layout-Merkmalen
Das Layout des Buches ist gut, übersichtlich und in sich schlüssig.

Schreibstil


Aspekte Bewertung
Satzlänge lang, oft auch unangenehm lang
Satzkomplexität hoch
Fremdwortanteil bei einem Fachbuch ist schwer abzuwägen, was
Füllwortanteil wenig
Sprachstil verschachtelt
Abkürzungen beschränken sich im wesentlich auf die juristischen Abkürzungen für Gesetze und Gesetzesbücher


Erläuternder Text zu den Designmerkmalen
Die Textbeispiele wurden zufällig aus dem Text herausgefischt. Der Text ist typisch für den Schreibstil.
Textbeispiel, S. 91, oberer Absatzanfang - In dem Kapitel geht es um die Anfechtungsfrist und die §119 und 120 wurden im vorherigen Absatz schon erklärt.
"Im Gegensatz zu den Anfechtungsgründen nach §119 und §120 BGB, bei denen sich beide Vertragspartner ja rechtstreu verhalten haben und lediglich ein Irrtum oder falsche Übermittlung zur Anfechtung führten, verhält es sich bei der Anfechtung nach § 123 BGB anders. Hier verhielt sich der Vertragspartner nicht rechtstreu, sondern hat die anderen durch Täuschung oder Drohung zur Abgabe seiner Willenserklärung, und damit zum Vertragsabschluss gebracht. Jemand, der sich so verhält, verdient nicht länger den Schutz des Gesetzgebers. ...."
Zu dem obigen Beispiel gibt es verschiedene Kritikpunkte. Die Sätze sind verschachtelt und komplex. Damit wird ein eigentlich einfacher Sachverhalt eher komplex dargestellt. Andererseits muss man sagen, dass der Schreibstil im Vergleich zu juristischen Schriftsätzen ziemlich einfach gehalten ist. Das Buch bietet dem Laien einen sanften Einstieg ins juristische Formulieren. Mich persönlich hätte trotzdem ein einfacheres Deutsch mehr beflügelt. Ich habe deshalb einfach den obigen Text im Geist der "Stilfibel" von Ludwig Reiners umgeschrieben.∴ 1
"Bei der Anfechtung nach den §119 und §120 BGB haben sich beide Vertragspartner noch rechtstreu verhalten. Bei der Anfechtung nach §123 hat der Vertragspartner A den Vertragspartner B bedroht oder getäuscht und so zur Abgabe der Willensbekundung gebracht. Wer droht oder täuscht, verwirkt den Schutz des Gesetzgebers. ..."

Nachwort zum Vorgehen bei der Bewertung
Dieser Text wiederholt sich bei allen Rezensionen. Derzeit lesen sie die Version 6.6.2008. Da das Schema derzeit in der Entwicklung ist, lesen sie derzeit ein vorläufiges Vorwort.
Sachbücher wollen eine bestimmte informieren. Entsprechend muss ein Sachbuch verschiedenen Rahmenbedingungen erfüllen. Damit nicht bestimmte Aspekte vergessen werden, wurde für die Kritik die Form der Checklisten gewählt.
Die Kritik basiert auf einer statistischen Vorgehensweise. Dies bedeutet, dass der Rezensent das Sachbücher nicht vollständig gelesen hat. Vielmehr sucht er zufällig bestimmte Passagen heraus, um bestimmte Aspekte wie zum Beispiel Schreibstil, inhaltliche Aspekte und so weiter zu untersuchen.

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

∴ 1) Ich gehe hiermit natürlich ein sehr großes Risiko ein. Schließlich könnte jemand mit meinen Texten das Gleiche machen. Dann erkennt der andere natürlich schnell, dass ich bei vielen Dingen auch nur herumrede. Aber andererseits versuche ich bei Fehlern nicht so empfindlich zu sein. Schließlich zeigen Fehler nur die Grenzen auf. Meine Rechtschreibschwäche zeigt zum Beispiel, dass ich den Details einer korrekten Rechtschreibung oft zu wenig Aufmerksamkeit widme. Dies ist eine meiner charakterlichen Grenze.

Leserbriefe / Kommentare zur Meldung

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05.06.2008 Viele denken bei Datenschutz zuerst einmal an Polizei. Aber was passiert mit den Daten, die man zum Beispiel irgendwann einmal bei Community-Portalen wie zum Beispiel Myspace hinterlegt hat. Die Meldung von Pressetext weist auf eine Studie hin, wonach in Großbritannien 8% von 1000 befragten Nutzern schon einmal durch Inhalte im Internet in Verlegenheit gebracht worden sind.

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06.06.2008 Harald Thome weist noch auf freie Platze in zwei Fortbildungen zum Sozialrecht hin. Weiterhin listet er einige Entwicklungen im Bereich des Sozialrechtes auf. Dazu zählen zum Beispiel die geplanten Änderungen des SGB-II/SGB-III (SGB = Sozialgesetzbuch) für den 1.1.2009. Weiter wird auf den Filmbeitrag von Panorama verwiesen, wo die Schnüffelpraxis der "Arbeitspolizei" gezeigt wird. Der Panorama-Bericht endet mit den Worten "Arbeitslos - fast vogelfrei".

Hilferuf
Stützt "die Brücke"!

04.06.2008 Die links-intellektuelle Zeitschrift die Brücke bot jahrezehntelang unbequemen Blickwinkeln ein Forum. Derzeit steckt die Zeitung in einer finanziellen Krise. Sie wirbt um Unterstützer und Abonnementen.

Vortrag
Maß für gute Arbeit - der DGB-Index

06.06.2008 Am 10. Juni findet ab 17:30 in der Göttinger ver.di-Geschäftsstelle ein Vortrag zum Thema "DGB-Index" statt. Der Referent Dr. Frank Mussmann stellt die Herangehensweise und die Grundlagen für diesen Index vor. Der Eintritt ist kostenfrei, um vorherige Anmeldung wird gebeten.

IG Metall
Regelung zur Altersteilzeit

05.06.2008 Die Friedenspflicht bei der IG Metall ist abgelaufen. Das bislang die Arbeitgeber im Bereich Altersteilzeit keine angemessenen Vorschläge gemacht haben, will die IG Metall auch ihre Mitglieder in Südniedersachsen zu Warnstreiks aufrufen.

Theaterworkshop
Anmeldeschluss ist 15.6. für bis 24jährige

06.06.2008 Domino lädt Jugendliche im Alter von 14 bis 24 vier Theater Lernabende ein. An den Abenden des 24-28. Juni lehren die Komiker Christoph Buchfink und Archie Clapp das, was die Jugendlichen für Slapstick und Comedy bei einer Straßenperformance brauchen. Das Ergebnis kann während des Theaterfestprogramms am 28. Juni präsentiert werden.

Neuere Nachricht Späteres

Kultur
Wissenshäuser, Galerien, ..

10.06.2008 Bei der Kulturausschusssitzung soll über den Entwicklungsstand der Projekte "Wissenshäuser" und "Kunstquartier Göttingen" berichtet werden. Bei dem Projekt Wissenshäuser geht es um den Bau von zwei zusätzlichen Museen. Bei dem Projekt "Kunstquartier Göttingen" will man Raum für drei öffentlich subventionierte Kunstgalerien mit einer Ausstellungsfläche von 1400 Quadratmetern schaffen.
[Frage: Was kostet der Prestigeunsinn eigentlich die Stadt? Dr. Dieter Porth]

Bauprobleme
Akazienweg, Unterm Hagen , ...

10.06.2008 In der Bauausschusssitzung am 19. Juni wird der Schleichverkehr im Akazienweg sowie die mögliche öffnung von "Untern Hagen" besprochen. Weiter ist neben dem Baugebiet in Roringen und neben der Tempo 30 Zone in der Pfalz Grona Breite auch der Bebauungsplan für den Windausweg in der Sitzung ein Thema.

Ratssitzung
öffentliche Musikschule kommt

06.06.2008 Den Beschluss zur Musikschule stellt die öffentlichkeitsarbeit der Stadt Göttingen bei der Zusammenfassung der Ratssitzung in den Vordergrund.. An zweiter Stelle wird der Antrag der CDU zur Ehrenamtscard angesprochen. Am Ende der Meldung wird erwähnt, dass die Stadt Göttingen Kindergärten von privaten Trägern nicht fördern will. Der Ausgang der Abstimmung Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters Wolfgang Meyer (SPD) in den Aufsichtsräten von E.On und Göttinger Brauhaus AG wird nicht erwähnt.

Internetgedichte
Boxen in Gedichten

08.06.2008 Mit dem Schlagwort "Boxen" wurden fünf Gedichte als Neuvorschläge für Padina's Gedichtehitliste gesucht. Die Bedeutungen des Wortes sind vielfältig. Neben dem Kampfsport können damit auch Lautsprecher oder Hosen gemeint sein. Selbst Jonglieren hat etwas mit Boxen zu tun.

Asse
Umweltminister Sander fordert neue Gutachten

09.06.2008 In seinem Redemanuskript sagt der Umweltminister Hans Heinrich Sander, dass die Gutachter sich bei ihren naturwissenschaftlichen Schätzungen besser anstrengen sollen. Er erwartet vom Betreiber von Asse, "den Langzeitsicherheitsnachweis für das von ihm beantragte Schutzfluid - Konzept umfassend zu überarbeiten". Eine Ablehnung des Konzepts kommt für Sander nicht in Frage; um Geld geht es bei seiner Haltung auch nicht. Die Rede bezog sich auf einen Antrag der Linken. Diese wollte das Schließungskonzept der Betreiber verbieten lassen, weil in fünf Generationen durch radioaktive Gase die Umgebung von Asse weit über die Grenzwerte hinaus belastet werden wird.
[Umweltpolitik: Gutachten bis zur Verstrahlung. Dr. Dieter Porth]

Standpunkt
Mehr Datenschutz in Betrieben

25.07.2008 Die Justitiare des DGB haben ein Positionspapier zum Thema Datenschutz veröffentlicht. Darin fordern sie Regelungen in verschiedenen Bereichen. Im Detail fordern sie klare Zielsetzung und Begrenzung für Datensammlungen, eine Verbesserung der Datenschutzkultur der Unternehmen, ein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sowie mehr Transparenz für Betroffene und Sanktionsmaßnahmen.
[Ersetzen elektronische Schlüssel bald die Stempelkarten? Dr. Dieter Porth]

Medienpolitik
Gängelung der Meinungsfreiheit

22.07.2008 Mit Hinweis auf das europäische Recht hat die bayrische Landesmedienanstalt die TV-Satzung geändert. Nach Meinung der bayrischen Landesmedienanstalt sind TV-Internetportale grundsätzlich genehmigungspflichtig, wobei die Behörde die geänderte TV-Satzung auf eine EU-Richtlinie bezieht, die übrigens die Zensur von Meldungen nicht grundsätzlich ausschließt.
[Der große Bruder kommt näher und mutiert wohl bald zum EU-Zensor. Dr. Dieter Porth]

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