geändert am 14.11.2010 - Version Nr.: 1. 1251

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Gewinnspiele
Wie transparent sind Radiogewinnspiele?

27.02.2009 Die Redaktion erreichte auf ein weiteres Gedächtnisprotokoll zu einem Radiogewinnspiel. Das Gewinnspiel hieß "200.000 für 10" und wurde schon vor längerer Zeit im letzten Jahr von ffn durchgeführt. In diesem Gedächtnisprotokoll wird ein ähnliches Vorgehen wie beim Gedächtnisprotokoll zum Gewinnspiel "das geheimnisvolle Geräusch" geschildert. Bevor der Anrufer auf der Bezahltelefonleitung seinen Tipp abgegeben kann, wurde der Tipp von der Redaktionsassistenz abgefragt. Im Abspann wird überlegt, wie man die Radiospiele transparenter gestalten könnte.
[Was sollte sich ändern? Dr. Dieter Porth
14.11.2010Nachtrag:]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Wünschenswert wäre aus meiner Sicht bei Radiospielen mit Bezahltelefonnummern eine stärkere unabhängige Kontrolle der Spieldurchführung. Die Kontrolle könnte man auf zwei Wegen erreichen. Zum einen könnte der Ablauf der Kandidatenauswahl von einem Notar beobachtet werden. Zum anderen könnte der Computer unter den Anrufern automatisch eine Stichprobe mit den Antworten ziehen. An Hand der ermittelten Verteilungen könnte nachträglich prüfen, ob Manipulationsvorwürfe wahrscheinlich sind. Die zweite Variante wäre wahrscheinlich preiswerter sein, weil nicht während der gesamten Spielzeit ein Notar anwesend sein muss. Es muss nur sichergestellt werden, dass bei der Stichprobenziehung durch den Computer keine Manipulationen möglich sind.
Dr. Dieter Porth

 
Reporterbericht: Kontaktlink zu http://www.buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
 

Kurzbericht von Dr. Dieter Porth – Gewinnspiele mit Bezahltelefonnummer – Wie transparent sind die Spielbedingungen?


Die Vorgeschichte
Ende letzten Jahres (2008) hatte ich bei der Staatsanwaltschaft in Hannover Strafanzeige gegen das Führung von ffn gestellt. Die Strafanzeige bezog sich auch das Spiel "das geheimnisvolle Geräusch", welches nach meiner Meinung alle Kriterien für ein Glücksspiel erfüllt. Aber die Staatsanwaltschaft in Hannover wollte nach einer Vorprüfung kein förmliches Verfahren eröffnen. Die Oberstaatsanwaltschaft in Celle bestätigte den Entschluß der Staatsanwaltschaft in Hannover.
Nach deren Meinung liegt kein Glückspiel vor, weil mit 50Cent kein Vermögenseinsatz im Sinne des Glückspielgesetzes vorliegt. Die 50 Cent entsprechen schließlich den Portokosten bei einer Postkarte, die auch bei Preisausschreiben üblich ist. Der Aspekt, dass bei Glückspielautomaten in Spielcasinos die untere Einsatzgrenze bei 50 Cent liegt und dass das Telefon wegen seiner Wahlwiederholungstaste eher einem Glückspielautomaten und weniger ein Postkarte gleicht, haben die Staatsanwälte in ihren Antwortscshschreiben bei ihrer juristischen Bewertung nicht weiter bewertet♠ 1.
Bei dem Gewinnspiel erhält jeder Spieler, der seinen Tipp OnAir abgegebn konnte, 100€. Dies gilt unabhängig von der Richtigkeit des Tipps. Weiter wurde in den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel "das geheimnisvolle Geräusch" keine Vorbefragung vor dem OnAir-Stellen durch die Redaktionsassitenz erwähnt. Auch die zweite Zufallsschleife wird nicht in den Teilnahmebedingungen erwähnt. Die Oberstaatsanwaltschaft meint dazu: "Es liegen, abgesehen von Vermutungen, keine belastbaren Hinweise auf die Manipulation des Spiels vor. …" Auf die Diskrepanz zwischen Beschreibung des Spielverlaufs in den Teilnahmebedingungen und dem real erlebten Spielverlauf ist die Staatsanwaltschaft nicht eingegangen♠ 2.
Parallel zu der Strafanzeige suchte ich weitere Betroffene. Nun rief mich eine Betroffener/ein Betroffener gestern an. Ich wurde gefragt, ob ich auch an Aussagen zu anderen Gewinnspielen interessiert sei. Ich bejahte dies, weil das Prinzip der gesteuerten Radiospiele sich auch auf andere Anrufspiele anwenden lässt. Und schließlich könnte der Sender ein Interesse an der Manipulation der Gewinnquoten haben, da er an den Telefonanrufen mitverdient Im Folgenden wird das Zeugenprotokoll, welches mir am 26.2.2009 zuging, zitiert. In der Nachbereitung wird das Gedächtnis in einige Punkte noch ergänzt.

Der Zeugen-Gedächtnis-Protokoll
Radio ffn hat im letzten Jahr ein Gewinnspiel 200.000 für 10;- € durchgeführt.
Es wurden notariell gezogene 10 € Scheine in Umlauf gebracht, von denen die Seriennummern notiert und jede Stunde eine Nummer im Radio verlesen wurde.
Die Zuhörer hatten 20 Minuten Zeit die Seriennummern der eigenen 10 € Scheine zu vergleichen und bei Radio ffn anzurufen.
Bei Übereinstimmung der gesamten Seriennummer hätte der Anrufer 200.000,- € bekommen.
Bei Übereinstimmung der letzten Ziffer 200,- €, der letzten 2 Ziffern 2.000,- € und bei Übereinstimmung der letzen 3 Ziffern 20.000,- € . Jeder Anruf hat 0,50 Cent gekostet.
Ich selbst habe einige male an diesem Gewinnspiel teilgenommen.
Als einmal die letzten 3 Ziffern mit meinem 10 € Schein übereinstimmten, habe ich mehrfach bei ffn angerufen. Einmal ist es mir gelungen bis ins Studio durchzukommen, ich wurde gefragt, wie viele Ziffern auf meinem Schein richtig sind. Nachdem ich gesagt hatte, dass ich 3 Ziffern richtig habe, wurde ich einfach aus der Leitung gekickt.
Darüber habe ich mich so sehr geärgert, dass ich noch mehrfach an dem Gewinnspiel teilnahm. Ich bin noch ein zweites Mal mit 3 richtigen Endziffern bis ins Studio durchgekommen. Auch da wurde ich gefragt, wie viel Ziffern ich richtig habe.
Diesmal sagte ich:" Meine letzte Ziffer ist richtig." Dann wurde ich aufgefordert die gesamte Seriennummer vorzulesen. Nachdem ich dies getan hatte, ich hatte ja 3 Endziffern richtig, wurde ich ein zweites Mal einfach wieder aus der Leitung gekickt.
Somit hat mich Radio ffn um 40.000,-€[-Hoffnung] betrogen.
Ich habe ca. 250,- € an Telefonkosten gehabt und bin mächtig sauer auf Radio ffn.
Vielleicht können Sie mit diesem Bericht ja etwas anfangen, denn ich glaube, dass es kein Zufall ist, dass ich zwei mal aus der Leitung geworfen wurde. In den meisten Fällen wurden nur Leute durchgelassen, die nur eine Ziffer richtig hatten.
Das ganze Gewinnspiel dient meiner Meinung nur dazu die Menschen abzuzocken.

Nachbemerkung zum Gedächtnisprotokoll
Zu dem Gedächtnisprotokoll sind drei Bemerkungen zu machen

  1. In einem Satz ziemlich am Ende des Zeugenberichts hieß es eigentlich "Somit hat mich Radio ffn um 40.000,-€ betrogen." Jeder spürt den Ärger hinter diesem Satz und weiß was gemeint ist. Es liegt aber kein Betrug im juristischen Sinne vor, denn das Nichterfüllen einer Gewinnerwartung ist nicht identisch mit einem Vermögensschaden, der immer mit einem Betrug verbunden ist. Die Redaktion hat deshalb in dem Satz das Wort "[-Hoffnung]" eingeschoben, was hoffentlich dem Kontext
  2. Am Anfang heißt es. "Radio ffn hat im letzten Jahr …". Das Spiel wurde laut Recherche im Internet zum letzten Mal am 8. Januar 2008 gestartet. (http://www.ffn.de/fileadmin/PressePDF/zehner.pdf) Bemerkenswert ist in der Pressemitteilung von ffn der Satz: "Unter notarieller Aufsicht wurden die Seriennummern von 10-Euro-Scheinen registriert und von ffn in Umlauf gebracht.", weil nicht deutlich wird, ob auch das in Umlaufbringen der Scheine, nicht der Seriennummern, unter notarieller Aufsicht erfolgte.
  3. Da mir das Radiospiel unbekannt war, habe ich recherchiert. Ich fand dabei ein Forum, in welchem sich in ähnlicher Weise über das Gewinnspiel im Jahre 2007 beklagt wurde. (http://www.spin.de/forum/718/-/1fd )

In dem letztgenannten Forum findet veröffentlicht ein User folgende zwei bemerkenswerte Statistikangaben:
"…
– Es gewinnen am Tag ca 98% EINstellige Ziffern - wobei es viele Tage gibt, an denen NUR Einser- Ziffern gewinnen!!)
– In 29 Spieltagen á 8 Spielrunden, d. h. in 232 Spielen gewannen ganze 8 Leute 20.000 Euro! – (die 200.000 Euro hatte natürlich noch Keiner, da ist die Chance nämlich noch schlechter als beim Lotto! ;) )
…"
Die erste Aussage betrifft wahrscheinlich die "gefühlte Häufigkeit"; denn allein die acht 20000€-Gewinner machen fast 3,4% aller Tipps aus. Aber die zweite Aussage ist interessant, denn sie zeigt, dass die Menschen häufiger dann anrufen, wenn ihre Gewinnerwartung hoch ist.♠ 3 Das oben in kursiver Schrift veröffentlichte Gedächtnisprotokoll zeigt, dass die Zahl der 20000€-Anrufer vielleicht noch häufiger sein könnte als die Zahl der Gewinner vermuten lässt.

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 1) Vielleicht haben Sie es bei Ihrer Begründung nur nicht erwähnt, weil sie diesen Aspekt bei juristischen Subsummieren für absolut nebensächlich erachteten. Ich weiß es nicht.
Ich wollte an der Stelle aber nicht zu sehr eine Welle machen, weil ich befürchte, dass auch heutzutage die Volksweisheit "die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen" weitergilt.
Ich beachte bei meiner Bewertung durchaus, dass die Staatsanwaltschaft hier nur die Eröffnung eines formellen Ermittlungsverfahrens prüft. Es geht also nicht um ein Urteil.
Ich habe mich aber nicht sehr tief in die Problematik eingearbeitet. Vielleicht ist der Aspekt der Wahlwiederholungstaste und der Glücksspielautomaten in Spielcasinos in früheren Urteilen schon bewertet worden
Dr. Dieter Porth
♠ 2) Ich nehme diese Haltung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis. Vielleicht muss ich als Anzeigender ja wirklich der Staatsanwaltschaft eine eidesstattliche Erklärung von einem Mitarbeiter vorlegen, in der die Manipulation belegt wird.
Irgendwie habe ich gedacht, dass ein formelles Ermittlungsverfahren dazu dient, solche Aussagen oder auf Unschuldbeteuerungen formal aufzunehmen.
Aber vielleicht habe ich das Prinzip des Rechtssystem hier falsch verstanden.
Dr. Dieter Porth
♠ 3) Um die Aussage zu Prüfen nimmt man an, dass jeder Hörer anruft, weil er eine Gewinnchance hat. Damit könnte nur jeder hundertste Hörer 20000€ gewinnen. Über die Binominalverteilung kann man zum Beispiel mit Excel die Wahrscheinlichkeit berechen, dass acht oder Mehr Gewinner bei 232 Spielrunden gefunden werden. Die Wahrscheinlichkeit beträgt ungefähr 0,25% und liegt damit weit untern den in der Statistik üblich en 5% Irrtumswahrscheinlichkeit.
Im Umkehrschluss muss man vermuten, dass die Menschen eher anrufen, wenn sie größere Gewinnchancen sehen.
Dr. Dieter Porth

Nachtrag: Änderungen, Ergänzungen und/oder Gegendarstellungen

Nachtrag:

14.11.2010 Im Anfang 2010 erreichte eine weitere Beschwerde von einem ffn-Hörer die Redaktion. wegen eines gewinnspiels bei ffn. Nach einer Nachfrage bei der niedersächsischen Landesmedienanstalt vom 15.2.2010 kam am 19.7. eine Antwort von der NLM. Für die Zukunft hat ffn zugesagt,
- dass im Vorgespräch nicht nach den Lösungsantworten gefragt wird und
- dass außerhalb der Spielzeiten eine kostenpflichtige Teilnahmemöglichkeit auszuschließen.
Für mich folgt daraus, dass Beschwerden langfristig zu einer Änderung im Verhalten führen können. Diese Antwort wurde bewusst nicht an die große Glocke gehängt.
Dr. Dieter Porth

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[Die Änderung der Summen regt zum Nachdenken an, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich die Meldung richtig verstanden habe. Dr. Dieter Porth.]

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[Diese Forderung ist moralisch grenzwertig. Vertritt die Bitkom als Lobbyist auch Glücksspiel-Dealer? Dr. Dieter Porth]

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02.03.2009 Für das Volkslied "Backe, Backe, Kuchen" hat König Dieter eine zeitgenössische Fassung gedichtet. Die Nachdichtung beschreibt, wie man das moderne Formatradio backt. Beim modernen privaten Radio steht nach Meinung von König Dieter das Geldmachen im Vordergrund.

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