geändert am 18.07.2007 - Version Nr.: 1. 833

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~ Dr. Dieter Porth - Hannover

"Urlaubsgeschenk"
Steuerbescheide für Wohnmobile

13.07.2007 Rückwirkend zum 1. Januar2006 werden Wohnmobile nicht mehr als Personenkraftwagen besteuert. In der Pressemitteilung werden zwei Links angegeben, mit denen man die neuen Steuern nachrechnen kann.

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Werbemitteilung Kontaktlink zu Oberfinanzdirektion Hannover [ Homepage ] (Pressestelle)

[Hannover - 13.07.07] [Internet-Zitat: Website]

Oberfinanzdirektion Hannover - Geänderte Besteuerung bei Wohnmobilen
In den nächsten Tagen und Wochen versenden die niedersächsischen Finanzämter geänderte Steuerbescheide für Wohnmobile. Grund dafür ist eine bundesgesetzliche Regelung. In der neuen Fassung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist für Wohnmobile neben den Kategorien "Personenkraftwagen" und "andere Fahrzeuge" eine eigenständige Fahrzeugkategorie mit besonderen Steuersätzen eingeführt worden, die ab dem 01.01.2006 anzuwenden ist. Die Besteuerung erfolgt daher rückwirkend zum 01.01.2006, unabhängig davon, ob das Fahrzeug zwischenzeitlich veräußert oder abgemeldet wurde.
Die steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des § 2 Abs. 2 b Kraftfahrzeugsteuergesetz setzt voraus, dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist, dazu gehören fest eingebaute Einrichtungen. Die Bodenfläche des Wohnteils muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen. Im Wohnteil, an der Kochgelegenheit und an der Spüle muss eine Stehhöhe von mindestens 170 cm bestehen.
So genannte unechte Wohnmobile, deren gesamte Bauart die eines Personenkraftwagens ist (z.B. umgebaute Kleinbusse usw.) werden wie Personenkraftwagen besteuert.

Weiterführende Informationen finden Sie hier :
Steuerberechnungen
Kfz-Steuer für Wohnmobile ab 1.1.2006 - http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz_Womo.html
Kfz-Steuer für Pkw - http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm
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