geändert am 03.10.2007 - Version Nr.: 1. 846

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Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth --- ---

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Aktionsplan
Verschleppte Maßnahmen gegen Feinstaub?

02.10.2007 Seit 2002 ist es Gesetz, dass es zur Abwehr der Feinstaubbelastung ein Aktionsplan aufzustellen ist. Die Ratsfraktion der Grünen kritisiert den späten Zeitpunkt im Oktober 2008, ab wann ein Aktionsplan für die Stadt vorliegen soll. Gleichzeitig kritisieren sie den niedersächsischen Umweltminister Sander, dessen Ministerium lange Jahre die selbstständige Entwicklung von Aktionsplänen behindert hat.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Ratsfraktion der Grünen [ Homepage ] (- Jürgen Bartz)
 

Göttinger Ratsfraktion der Grünen: - GRÜNE sehen nach Feinstaub-Urteil akuten Handlungsbedarf in Göttingen und eine ergänzende Pressemitteilung

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wundert sich angesichts des aktuellen Feinstaub-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig über die gelassenen Reaktionen der Stadtverwaltung. "Wir haben die Stadt schon im Februar 2006 angesichts der enormen Grenzwertüberschreitungen aufgefordert, unverzüglich einen Aktionsplan zu erstellen", erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Frank Vaupel. "Jetzt erst unternimmt die Stadt konkrete Schritte und stellt die Fertigstellung für Oktober 2008 in Aussicht. "Das heißt nichts anderes als dass uns die möglichen Grenzwertüberschreitungen und Klagen des kommenden Winters nahezu unvorbereitet treffen werden", betont Vaupel. "Insbesondere bei der Ausweisung von Umweltzonen sehe ich Angesichts der geringen Zahl ausgegebener Plaketten chaotische Zustände auf uns zukommen."
Auch der Fraktionsvorsitzende Rolf Becker begrüßt ausdrücklich das aktuelle Urteil: "Das Recht auf saubere Luft ist nun für jeden einklagbar. Es ist Sache der Stadtverwaltung, sich ohne Zeitverzug auf diese klare Rechtsprechung einzustellen." Stadt und Land haben sich viel zu lange den Schwarzen Peter und die politische Verantwortung gegenseitig zugeschoben. Die Gerichte haben jetzt zum wiederholten Male klargestellt, dass die Städte bei der Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Aktionsplans "nicht die Hände in den Schoß legen dürfen", auch wenn das Land noch so sehr auf Zeit spielt.
Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) bescheinigt Vaupel in diesem Zusammenhang politisches Versagen: Erst hat Sander es der Stadt Göttingen und anderen Niedersächsischen Kommunen schwer gemacht, selbständig Aktionspläne zu erstellen. Dann hat er seine Politik um 180 Grad gewendet und die gesamte Verantwortung an die Kommunen abgeschoben, samt der Zuständigkeit für die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen. "Wenn es nach Umweltminister Sander ginge hätten wir in Göttingens Innenstadt noch nicht einmal eine Messstelle", so Vaupel. "Das mag polemisch klingen, ist aber leider die Wahrheit."

Ergänzung zu unserer Pressemitteilung "GRÜNE sehen nach Feinstaub-Urteil akuten Handlungsbedarf in Göttingen" von heute Nachmittag
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN weist anlässlich der Reaktion der Stadt auf unsere heutige Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Göttingen seit nunmehr über fünf Jahren weiß, dass sie einen Aktionsplan zur Minderung der Feinstaubbelastung erstellen muss. Die 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die hierfür den gesetzlichen Rahmen liefert, stammt vom 11.September 2002!!! Selbst wenn man die dreijährige Übergangszeit abrechnet kommt die Stadt fast zwei Jahre zu spät - zumal offenbar noch nicht einmal die notwendige Datenaufnahme abgeschlossen ist. Wenn der Aktionsplan - wie von der Verwaltung angekündigt - im Jahr 2008 vorgestellt wird, werden es drei Jahre sein.
Verwaltung und Politik wissen seit langer Zeit, dass das Feinstaubproblem nicht mit kleinräumigen Maßnahmen zu lösen ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Aktionsplan ist daher unverzichtbar. "Der Hinweis auf die ausstehende "Zulieferung unverzichtbaren Datenmaterials" ist zurückzuweisen", erklärt der Fraktionsvorsitzende Rolf Becker. "Die Verwaltung wusste genau, dass die Verzögerungstaktik des Landes mit den Vorgaben und Fristen des Gesetzes nicht in Einklang steht. Sie hätte längst von sich aus tätig werden müssen." Genau dies haben DIE GRÜNEN immer wieder gefordert und das Bundesverwaltungsgericht hat dieser Forderung mit ihrem Urteil - im Fall der Stadt München - auch nachdrücklich Nachdruck verliehen. Es wäre insbesondere sinnvoll gewesen, frühzeitig und eigenständig die Quellen der Belastungen mit Feinstaub zu ermitteln, um gegebenenfalls auch gegenüber dem Land tätig werden zu können für den Fall, dass sich die wesentlichen Quellen der Emmisionen nicht im Einflussbereich der Stadt befinden. "Auch dies geschah nur auf Drängen der GRÜNEN und mit enormer Verspätung."

Ticker und Querverweise

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