geändert am 20.08.2007 - Version Nr.: 1. 838

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Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth --- ---

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Lehrmittelentgelte
Busemann: "Wir brauchen da keine Nachhilfe"

14.08.2007 Der Kultusminister Busemann regiert auf die Forderung des DGBs zur Wiedereinführung der lehrmittelfreiheit. Er weist darauf hin, dass in Niedersachsen die Schüler von Hartz IV-Empfängern von der Entgeltpflichtbefreit sind. Gemäß der Angabe in der Pressemitteilung werden gut 42.000 also 12.2% bedürftige Schüler unterstützt.
[Anmerkung: Vielleicht braucht der Kultusminister Bernd Busemann Nachhilfe im Rechnen oder die Pressemitteilung enthielt eine Propagandaente. Im Schuljahr 2005/2006 wurden 989625 Kinder beschult. Entsprechend sind 42.000 Kinder nur 4,2%. Und 4,2.% sind weit entfernt von den angegeben 12,2%.
16.08.07Nachtrag: Richtigstellung eines Fehlers und Kritik am Kommentar.

16.08.07Nachtrag: Antwort auf die Erwiderung
]

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu niedersächsisches Kultusministerium [ Homepage ] (- Georg Weßling)
 

Informationen aus dem Kultusministerium in Hannover - Entgeltliche Lernmittelausleihe ist kostengünstig und sozial ausgewogen - Busemann: "Für bedürftige Eltern sind Schulbücher kostenlos"

"Entweder der DGB meint nicht das Land Niedersachsen, oder er hat sich nicht richtig informiert", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach sofortiger Wiedereinführung einer vollständigen Lernmittelfreiheit zurückgewiesen. "Das Land Niedersachsen wendet zurzeit jährlich rund 4 Millionen Euro auf, um bedürftige Eltern und Kinder von Ausleihgebühren für die Schulbücher frei zu stellen", sagte Busemann.
Mit der entgeltlichen Lernmittelausleihe werde den Eltern schulpflichtiger Kinder ein Angebot gemacht, sich von den Kosten für Lernmittel um bis zu zwei Dritteln zu entlasten. Für Familien mit mehr als zwei Kindern gelte darüber hinaus noch ein gesonderter Rabatt. Vollständig befreit von Gebühren für die Lernmittelausleihe sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeit Suchende), nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird - im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder), nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Jahre 2006 waren das die Eltern von gut 42.000 Kindern (12,2 Prozent)  Kommentarpiktogramm  . Ein verringertes Entgelt für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlten 14 % der Eltern.
"Unser System der Lernmittelausleihe ist kostengünstig und sozial ausgewogen. Das Land nimmt seine Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht sehr wohl wahr. Wir brauchen da keine Nachhilfe", so Busemann abschließend.

Nachtrag: Richtigstellung eines Fehlers und Kritik am Kommentar.

16.08.07Sehr geehrter Herr Dr. Porth,
Sie haben Recht, die Zahl der von der Ausleihgebühr freigestellt sind, ist durch ein Versehen in der Pressemitteilung nicht richtig angegeben, weil von einer falschen Bezugszahl ausgegangen wurde. Sie selbst haben aber bei Ihrer Rechnung einen ähnlichen Fehler gemacht. Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Eltern keine Verpflichtung besteht, sich an der entgeltlichen Ausleihe zu beteiligen. Deshalb schwankt von Jahr zu Jahr die Beteiligung und kann nicht mit der Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen gleichgesetzt werden. Im Schuljahr 2006/2007 hatten rund 30.000 Kinder mehr an der Ausleihe teilgenommen als im Schuljahr zuvor. Das waren 82,6 % der zur Ausleihe berechtigten Schüler. Vom Entgelt befreit waren 99.577 Schülerinnen und Schüler. Das sind 12,2 % der 814.468 Teilnehmer/innen an der Ausleihe
Wir haben dies in unserer Pressemitteilung im Internet bereits korrigiert.

Nachtrag: Antwort auf die Erwiderung

17.08.07

Vielen Dank für die Richtigstellung.
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler und eine Korrektur muss immer möglich sein. Es ist durchaus legetim, die Quote auf die Gesamtzahl der Entleiher zu beziehen nur ist die Sozialverträgliche Aussagekraft eher begrenzt.
Nach den obigen Angaben besuchten 986000 Schüler (=814.468/0,826). Von diesen nutzten 99.577 Schüler die Entgeltbefreiung. Die entspricht einem Anteil von 10,1% (=99.577/986000). Gemäß das Stastik "SGB II-Kennzahlen nach Kreisen" betrug die SGB II-Quote in Niedersachsen 11.2 Prozent. Die Quote unterschätzt auf Grund von Mittelungseffekten die Zahl der Hartz-IV-Schüler, da die Hartz-IV-Armut besonders Alleinerziehende trifft. Aber selbst so wissen Eltern von über tausend Schülern nichts von der Entgeltbrefreiung und hungern sich von der kärglichen Hartz-IV-Almosen ah.

Die Zunahme der Quote um dreissig Tausend zeigt, dass in den Vorjahren noch viel mehr Armen nicht richtig informiert wurden.
Schön wäre auch ein Hinweis auf die laufenden Kosten der Lehrmittelbefreiung vor der Umstellung auf den Zwangskauf von Schulbüchern gewesen. Da die Bücher im Mittel länger als drei Jahre halten, erhebt das Land Niedersachsen hier auf dem Umwege quasi ein Schulgeld.
buergerstimmen.de-Redaktion - Dr. Dieter Porth

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