geändert am 04.10.2006 - Version Nr.: 1. 91

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kritisch --- innovativ --- neoliberal

Stadt Göttingen

<!-- TSchlagW -->Wirtschaft,Verwaltung ~ <!-- THandeln -->ankündigen ~ Dr. Dieter Porth - Göttingen

Für das alte Gelände der Sparkasse soll der Bebauungsplan geändert werden. Die Begrenzung der Verkaufsfläche soll freigegeben werden. Trotz vieler Verkaufsraumleerstände in der Innenstadt soll der zukünftige Käufer zusätzliche Verkaufsfläche schaffen können.

Zusammenfassung

Eine Planungsankündigung sorgt für eine Pressemitteilung bei den Grünen. Der wesentliche Passus wird hier zitiert.
Weitere Infos sind folgende. Der Abfallzweckverband wird eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Am 5. November plant der Kaufpark einen verkaufsoffenen Sonntagnachmittag. Die Aktion ist als Stadtteilfest deklariert.
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)

[Göttingen - 07.09.06] [Internet-Zitat: Website]

Das Amtsblatt 19/2006 ist erschienen.


Amtsblatt für die Stadt Göttingen
7. Jahrgang Göttingen, den.07.09.2006 Nr. 19

Nr.
BekanntmachungSeite

82.
1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen (AS)161

83.
Bebauungsplan Göttingen Nr. 136 "Stumpfebiel", 1. Änderung - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung -165

84.
Eilentscheidung des Verwaltungsausschusses gem. § 66 NGO - Verordnung über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in der Stadt Göttingen anlässlich der Veranstaltung "Unbeschwert unterwegs - Stadtteilfest im Kaufpark Göttingen167



Auszug zum Thema "Altes Sparkassengelände"
[...]
83. BEBAUUNGPLAN GÖTTINGEN NR. 136 "STUMPFEBIEL", 1. ÄNDERUNG
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen [...]
Allgemeine Planungsziele:
Aufhebung der Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf für den beschriebenen Bereich noch nicht endgültig vorliegt. Es kann ein Plan mit der Darstellung des Geltungsbereiches eingesehen werden.
Gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches wird hierfür die "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit" an der Bauleitplanung wie folgt durchgeführt: Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Die beabsichtigten Planungen werden von 08.09.2006 bis 20.09.2006 im Neuen Rathaus,
Hiroshimaplatz 1-4, Anschlagtafel 11. Stock, während der Dienststunden Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Die Darlegung dient als Information.
Anhörung:
Es wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Erörterung der allgemeinen Planungsziele gegeben, am Mittwoch, den 13.09.2006 um 17.00 Uhr in 1118 des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1-4. Die vorbenannten Schritte dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Darlegung der allg. Ziele und Zwecke der Planung) ersetzen nicht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes. Diese erfolgt später während des Aufstellungsverfahrens in der üblichen Art und Weise. [..]"
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