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Lärmschutzwall
Bürgerinitiative Elliehausen: Fehler beim Planen

13.01.2009 In einem offenen Brief reagiert die Bürgerinitiative "Lärmschutz für Elliehausen" auf ein Antwortschreiben des Oberbürgermeisters vom 8. November 2008. Insbesondere am Ende des offenen Briefes wird der Verwaltung ein Versagen vorgeworfen. Sie soll es versäumt haben, das Gebiet um den Blockweg rechtzeitig zum Wohngebiet aufzuwerten. Darin wird die Ursache gesehen, warum der Kampf für den Lärmschutzwall so zäh verläuft.
[
18.01.2009Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]

 
Emailnachricht: Bürgerinitiative -Lärmschutz für Elliehausen (- Sprecher der Initiative)
 

Meldungen von Bürgerinitiative "Lärmschutz für Elliehausen" - Ihr Schreibe vom 12.11.2008 […] 08.01.2009

[Anmerkung der Redaktion: Eine Zusammenfassung des Antwortsschreibens, welches als Kopie der Redaktion zugeleitet wurde, finde sich weiter unten. Dr. Dieter Porth]
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank für Ihre Antwort auf das Ersuchen der Elliehäuser Bürger für einen besseren Lärmschutz in Elliehausen.
Nachfolgend möchten wir doch einige Bemerkungen zu Ihrer Darstellung der Lärmproblematik in unserem Ort vornehmen.
Es ist sicherlich richtig, dass durch die Kommunale Entlastungsstraße Holtensen zur Zeit kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht, da die eigentliche Lärmquelle, die bestehende BAB A7 und deren Ausbau, durch Schalltechnische Gutachten hinlänglich belegt ist. Es wird auch nicht der Aussage widersprochen, dass Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen südlich der Brücke Hermann-Kolbe-Straße als Teil eines aktiven Lärmschutzes errichtet werden sollen.
Es wird jedoch vehement Ihrer Aussage widersprochen, dass bei einigen Gebäuden ein Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht. Laut Schalltechnischen Gutachten beschreibt der Untersuchungsraum für passiven Lärmschutz ca. dreiviertel des Elliehäuser Wohngebietes. Hier kann man also sicherlich nicht von einigen Häusern reden, sondern nur davon, dass der größte Teil von Elliehausen durch Lärm drastisch beeinflusst wird. Laut Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes macht Lärm schon ab 45 dB(A) Dauerbelastung krank. Mit zunehmender Verlärmung treten vermehrt Herzkreislauferkrankungen wie Herzinfarkt, Bluthochdruck etc. auf. Dies gilt es in Elliehausen zu verhindern.
In Folge dieser hohen Lärmbelastung sind die Forderungen der Elliehäuser nach besseren Lärmschutzmaßnahmen berechtigt. Insgesamt kann hier nur der Einbau von Flüsterasphalt und eine Geschwindigkeitsbegrenzung helfen. Flüsterasphalt ist entgegen Ihren Aussagen laut Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr nur unwesentlich teurer als gängige Asphalte und führt zu einer Lärmreduzierung von ca. drei bis fünf dB(A). Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 bzw. 100 km /h liegt die Lärmreduzierung zwischen einem und zwei dB(A),- also im Einzelnen wie in der Summe eine deutliche Lärmreduzierung. Die leider immer noch im Umlauf befindliche Auffassung, dass die Wahrnehmungsschwelle für Lärmänderungen bei drei dB(A) liegt, ist seit Jahren wissenschaftlich und medizinisch widerlegt,- so das Umweltbundesamt. Das menschliche Gehör nimmt Schalländerungen schon ab einem dB(A) wahr. Daher ist es dringend erforderlich, obige Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Es kann nicht angehen, dass nur aufgrund geringfügig höherer Aufwendungen die Gesundheit der Elliehäuser gefährdet wird und demzufolge die Gesundheitskosten für private Haushalte noch weiter ansteigen. Ganz besonders leiden die Bewohner im Bereich des Wohnquartiers am Blookweg schon heute unter der Lärmbelastung. Die Aussicht auf passiven Lärmschutz ist hier keineswegs eine ausreichende Lösung. Neben den o.a. angeführten Maßnahmen bedarf es auch hier eines Lärmschutzwalles von mindestens acht Meter Höhe bei ausreichender Länge. Das Akustik Büro hat vor dem Bau- und Planungsausschuss in 2008 darauf hingewiesen, dass ein acht Meter hoher Lärmschutzwall zusätzlich schon eine Reduzierung um ca. drei dB(A) schaffen würde. Hier sehen wir neben dem Bundesverkehrsminister und dem Land Niedersachsen ganz besonders die Stadt Göttingen in der Pflicht. Die Stadt Göttingen hat es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der BAB A7 versäumt, eine Gebietsaufwertung des Wohnquartiers am Blookweg durchzuführen. Laut Aussagen von Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr auf einem gemeinsamen Treffen mit der BI und Landespolitikern hätte die Stadt Göttingen noch während des Verfahrens die Möglichkeit gehabt, das Quartier als Allgemeines Wohngebiet festzulegen. Dies hätte zur Folge, dass automatisch ein Lärmschutzwall in ausreichender Höhe errichtet worden wäre und die Diskussion über Flüsterasphalt etc. einen anderen Verlauf genommen hätte. Die Stadt Göttingen ist dem Vorsorgegedanken, obwohl diesem verpflichtet, zur Zeit der Planung nicht gerecht geworden.
Daher bitten wir Sie Herr Oberbürgermeister, die Bewohner am Blookweg durch einen ausreichenden Lärmschutzwall zu schützen und sich für den Einbau von Flüsterasphalt auf der BAB A7 uneingeschränkt einzusetzen, denn Lärm macht krank!
Für die Elliehäuser Bürger
Editha Reiß - Dr. Harald Wiedemann

Zusammenfassung des angegeben Antwortschreibens vom 8.11.2008

Aus urheberechtlichen Gründen kann das Schreiben nicht im Volltext zitiert werden.
Der Brief untergliedert sich in vier Aussagen

  1. Durch die Entlastungsstraße entsteht kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.
  2. Wegen der Verbreiterung der A7 werden Lärmschutzdämme gebaut. Von der Hermann-Kolbe-Straße bis zur Unterführung zu den Gallwiesen ist der Wall 8 m hoch. Das weitere Stück bis zum Flötegraben ist immerhin noch 5m hoch..
  3. Der Einsatz von Flüsterbeton wurde nicht wegen der nachfolgenden Unterhaltungskosten von der Straßenbauverwaltung abgelehnt.
  4. Die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung wurde wegen Geringwirksamkeit durch die Stadt nicht weiterverfolgt.
  5. Beim Lärmschutzwall für den Bereich um den Blockweg bemüht sich die Stadt, einen Großteil der Kosten vom Baulastträger übernehmen zu lassen

Nachtrag: Änderungen, Ergänzungen und/oder Gegendarstellungen

Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion

18.01.2009 Bei der Erstellung von Texten und Kommentaren stellt sich oft das Problem der "Betriebsblindheit" ein. Die Betriebsblindheit führt zu Rechtschreibfehlern und auch manchmal zu Sinn-entstellenden Kurzmeldungen, die in den Übersichtslisten jeweils zu finden sind. Bei nachträglichen Korrekturen werden solche Fehler korrigiert und nicht weiter dokumentiert, weil sich die Kurzmeldungen jeweils auf den Text beziehen. Werden Änderungen am Haupttext oder am Kommentar vorgenommen, so wird die ursprüngliche Datei gespeichert. Am Ende der Datei ist ein Link zur vorherigen Version zu finden.

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[Nachtrag -
18.01.2009Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]

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Auf Nachfrage hat der genannte Radiosender mitgeteilt, dass in letzter Zeit kein solcher Interview bzw. Beitrag in ihrem Programm stattgefunden hat. Eine Nachfrage beim Erwerbslosenforum zeigte dann, dass der Beitrag im kritisierten Forum auf ein über ein Jahr altes Interview Bezug genommen wurde.
[Die Schemen zur Entstehung des Gerüchts sind interessant. Dr. Dieter Porth
18.01.2009Die Zusammenfassung war unverständlich.]

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