geändert am 25.08.2009 - Version Nr.: 1. 1396

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Presserecht
Keine Verfahrensannahme zur Haftung für falsche Tatsachenbehauptung in Zitaten

11.08.2009 Bei einem Verfahren vorm Landgericht ging es dem Beschwerdeführer um die Frage, ob man für Tatsachenbehauptungen in Zitaten belangt werden kann. Diese Beschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Es hält zwar grundsätzlich die Frage zu Abgrenzung für wichtig, wie weit die Recherchepflicht bei zitierten Tatsachenbehauptungen gehen muss. Da beim Beschwerdeführer aber die Urteile der Fachgerichte im Wesentlichen auf dem verkürzten und verfälschenden Zitat beruhten, sah das Gericht selbst bei der Behandlung der Beschwerde keine Erfolgschancen für ein geändertes Urteil. Deshalb lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Behandlung der Beschwerde ab.
[Die Begründung ist vernünftig. – Schade ist es trotzdem, dass es in diesem Bereich keine Klärung gibt. Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Das Gesetz wird vom Gesetzgeber gemacht. Dieser orientiert sich natürlich auch an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes (zumindest sollte er das). Wenn also das Gericht ein Urteil fällt, dann nimmt es damit auch Einfluss auf die Schaffung neuer Gesetze. Indem das Gericht in einem aussichtslosen Verfahren sich nicht mit juristischen Nebenaspekten beschäftigt, respektiert das Gericht die gestalterische Freiheit des Gesetzgebers.
Wer also vorm Verfassungsgericht ein Verfahren anstrengen will, der muss seinen Verfahrensweg vollständig ausgeschöpft haben und die Begründung des anzufechtenden Urteils muss in seinem Wesen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig werden können. Erst dann ist eine Grenzziehung bei der Anwendung der Gesetze durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig.
Gerade für die Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de mit seinem hohen Anteil an zitierten Meldungen stellt sich natürlich die Frage, inwieweit die Zeitung bei der Weiterverbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen haften muss. Trotz der Umsicht gab es schon einige Fälle, die zu Nachfragen und kritischen Randbemerkungen führten.
Dr. Dieter Porth

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Bundesverfassungsgericht [ Homepage ] (Pressestelle)
 

Meldungen vom Bundesverfassungsgericht - Verfassungsbeschwerde wegen Haftung für in einer Presseschau - veröffentlichte Fremdbeiträge nicht zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerdeführerin verlegt eine Zeitschrift, die sich mit dem Börsengeschehen befasst. Im November 2000 veröffentlichte sie innerhalb der ständigen Rubrik "Meinungen - Presseschau - Nachrichten", in der sie regelmäßig als solche gekennzeichnete fremde Berichte anderer Presseorgane wiedergibt, Auszüge aus einer zuvor in einer Tageszeitung erschienenen Berichterstattung, die sich mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Kläger des Ausgangsverfahrens wegen des Verdachts der verbotenen Insidergeschäfte und des Betruges zum Nachteil von Kapitalanlegern befasst. Das Strafverfahren wurde kurz darauf durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, da eine Beteiligung des Klägers an den seinem Mitarbeiter vorgeworfenen Taten nicht nachgewiesen werden könne.
Das Landgericht Hamburg verurteilte die Beschwerdeführerin zur Unterlassung der in der beanstandeten Wiedergabe des Fremdberichtes enthaltenen Tatsachenbehauptung, der Kläger sei an den betreffenden Taten beteiligt gewesen. Diese Behauptung komme zwar nicht offen, wohl aber verdeckt in der beanstandeten Presseschau zum Ausdruck. Ob in dieser auszugsweisen Darstellung eine eigene Erklärung der Beschwerdeführerin zu sehen sei, könne offen bleiben, da sie jedenfalls als Verbreiterin fremder Äußerungen hafte. Eine Distanzierung, welche die Verbreiterhaftung ausschließen könne, liege hinreichend weder in der Veröffentlichungsform der kenntlich gemachten Wiedergabe fremder Beiträge innerhalb einer Presseschau, noch werde sie in genügender Weise durch den Hinweis bewirkt, die Beschwerdeführerin zitiere an dieser Stelle nur fremde Meinungen und enthalte sich der eigenen Stellungnahme. Angesichts ihres Verschuldens sei die Beschwerdeführerin auch dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg wies die hiergegen gerichtete Berufung zurück. Mit Veröffentlichung ihrer Presseschau habe die Beschwerdeführerin auch nicht einen "Markt der Meinungen" eröffnet, der einer Verbreiterhaftung entgegenstehe könne, denn die beanstandete Wiedergabe des Fremdberichts sei thematisch isoliert und gerade nicht im Rahmen einer Zusammenstellung verschiedener Äußerungen zu demselben Thema veröffentlicht worden.
Die Verfassungsbeschwerde, mit der die Beschwerdeführerin insbesondere eine Verletzung ihrer Grundrechte auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und auf Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) rügt, hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die angegriffenen Entscheidungen begegnen allerdings Bedenken, soweit die Verurteilung zu Unterlassung und Schadensersatz auf eine uneingeschränkte Verbreiterhaftung gestützt wurde. Verfassungsrechtlich ist es zwar dem Grundsatz nach nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte demjenigen, der die Äußerung eines Dritten verbreitet, ohne sie sich zu eigen zu machen, die Pflicht auferlegen, sich vom Wahrheitsgehalt der weitergegebenen Tatsachenbehauptungen zu vergewissern. Auch bei Bemessung derjenigen Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, darf die Wahrheitspflicht aber nicht überspannt werden, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren. Eine Presseschau beziehungsweise ein Pressespiegel stellt ein klassisches Instrument der Presseberichterstattung dar, um dem Mediennutzer einen Überblick über das in der Presse referierte oder vertretene Meinungsspektrum zu einem aktuellen Thema zu vermitteln. Ungeachtet dessen, ob eine solche Veröffentlichung in Form einer gegenüberstellenden Darstellung verschiedener Meinungen und Standpunkte zu einem bestimmten Thema erfolgt, die in der fachgerichtlichen Rechtsprechung in Anwendung der Rechtsfigur der Eröffnung eines Marktes der Meinungen bereits eine Privilegierung durch Einschränkung der Haftung des Veröffentlichenden als Verbreiter erfährt, oder ob die Presseschau sich auf die Wiedergabe thematisch für sich stehender Fremdberichte beschränkt, nimmt die Presse auf diese Weise ihre Aufgabe wahr, in Ausübung der Meinungsfreiheit die Öffentlichkeit zu informieren und an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken. Bereits aus der äußeren Form einer Presseschau, die in einer eigenständigen Rubrik publiziert wird und sich unter exakter Quellenangabe sowie Verzicht auf sprachliche Eleganz auf knappe Auszüge fremder Berichte beschränkt, ergibt sich aus Sicht des unvoreingenommenen Lesers im Übrigen, dass an dieser Stelle ein Fremdbericht in stark verkürzter Form wiedergegeben wird, dem keine eigenen Recherchen des Verbreiters zu Grunde liegen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist daher zumindest zweifelhaft, ob im Fall einer Presseschau den Verbreiter die Recherchepflicht uneingeschränkt trifft beziehungsweise ob nicht die eindeutige Kennzeichnung als gekürzter Fremdbericht im Regelfall als hinreichende Distanzierung anzusehen ist. Die angegriffenen Entscheidungen lassen nicht erkennen, dass die Fachgerichte bei Bemessung der Sorgfalts? oder Distanzierungspflichten des Verbreiters die Ausstrahlungswirkungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hinreichend berücksichtigt haben. Ebenso ist ihren Gründen nicht zu entnehmen, dass die Fachgerichte den Verbürgungen des Art. 10 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in ihrer Auslegung, die sie durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfahren haben und die einer von den Gerichten angenommenen generellen Obliegenheit, sich von dem Inhalt einer wiedergegebenen Fremdberichterstattung zu distanzieren, möglicherweise entgegenstehen, hinreichend Rechnung getragen haben.
Einer endgültigen Entscheidung bedürfen die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen allerdings nicht, da deutlich absehbar ist, dass die Beschwerdeführerin auch bei Zurückverweisung in der Sache keinen Erfolg haben wird. Die Fachgerichte haben bei Beurteilung des den Schadensersatzanspruch tragenden Verschuldens in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass die Beschwerdeführerin durch Auslassung wesentlicher Tatsachen den Sinngehalt des Ursprungsbeitrages verfälscht hat. Die darin liegende grobe Verletzung der pressemäßigen Sorgfaltspflichten, die mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des von der wiedergegebenen Berichterstattung Betroffenen auch bei Verbreitung fremder Äußerungen in einer Presseschau Beachtung verlangen, ist geeignet, die angegriffenen Entscheidungen ungeachtet einer eventuell eingeschränkten Recherchepflicht oder einer eventuellen Distanzierung von der Richtigkeit der selektiv wiedergegebenen Tatsachenbehauptungen im Rahmen einer Abwägung zu tragen. Die Entscheidungen lassen auch erkennen, dass die Gerichte im Fall der Zurückverweisung im Rahmen der Abwägung zu keinem anderen Ergebnis kommen würden.

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Nachhaltigkeit
Verbraucherzentrale empfiehlt MSC-Siegel für Wild-Fisch

11.08.2009 Die Überfischung der Meere ist ein Teil der Strategie zur Verwüstung der Erde durch den Menschen. Mit dem Siegel vom MSC kann der Verbraucher beim Kauf die Fische erkennen, bei denen Nachhaltigkeit den Fischfang bestimmte. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. weist in ihrer Pressemeldung weiter darauf hin, dass mit dem Siegel aber keine Fische aus Fischfarmen gekennzeichnet werden. Dafür wird es demnächst ein europaweites Siegel geben, welches im Gegensatz zu einem bisher privat organisierten Siegel Siegel dann sehr viele Fischfarmen zu Ökofischfarmen erklärt.
[Ich verstehe die Pressemeldung so, dass das europäische Ökosiegel der Umsatzsteigerung der Konzerne dient und dabei die "Blendung" der Verbraucher billigend in Kauf nimmt. Europa dient der Gier und nicht den Menschen. Ich habe mein Vertrauen in die Idee Europa verloren. Dr. Dieter Porth]

Wahlzettel
SPD in zwölf Bundesländern auf Platz 1 wegen der Zweitstimmen

10.08.2009 Die Wahlzettel sind natürlich wegen der Direktkandidaten in jedem Wahlkreis anders. Aber auch für die Zweitstimmen gibt es je nach Bundesland verschiedene Reihenfolgen. Über den Listenplatz entscheidet der Wahlerfolg bei der vorherigen Bundestagswahl. Lediglich die zum ersten Mal antretenden Parteien werden alphabetisch am Ende der Liste für die Zweitstimmen aufgezählt. Deshalb steht die SPD in zwölf der sechzehn Bundesländer auf den Wahlzetteln an Platz 1 bei den Augzählungen der Zweitstimmen. Lediglich in Sachsen, Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg und Bayern haben CDU bzw. CSU mehr Zweitstimmen als die SPD erreicht und stehen entsprechend an erster Stelle.
[Interessant, dass sich das landesweite Ergebnis der früheren Bundestagswahl auf dem Wahlzettel wiederspiegelt. Dr. Dieter Porth]

Selbstbestimmung
Welche Leitlinen haben die buergerstimmen.de – ein Vergleich

11.08.2009 Das "Netzwerk Recherche" wirbt in seinem Kurzporträt für die Recherche, um Niedergang des Journalismus entgegenzutreten. Der Herausgeber der Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de nutzt deren Kurzporträt, um die eigenen Positionen und die eigenen Leitlinien zu reflektieren bzw. weiterzuentwickeln. Letztendlich wird festgestellt, dass die Philosophie der buergerstimmen.de nicht dem klassischen Journalistenverständnis entspricht. Bei den buergerstimmen.de wird die Recherche dargestellt, so dass sich im Laufe der Zeit die Geschichte selbst ergibt. Im Gegensatz zu "netzwerk recherche" hat deshalb die Internet-Zeitung ein unverkrampftes Verhältnis zur Werbung und zu Promotiontexten.
[Bei den Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de ist Vielstimmigkeit wichtiger als Neutralität. Dr. Dieter Porth]

Demokratie
Andretta fordert Rüchnahme des Goe-Vote-Verbots

10.08.2009 Gabrielle Andretta, niedersächsische Landtagsabgeordnete der SPD, kritisiert das Verbot der Goe-Vote-Veranstaltung des Göttinger Stadtjugendrings als Wahltaktik. Ihrer Meinung nach scheut die Kultusministerin kritische Diskussionen an Schulen. Andretta meint, dass das staatliche Neutralitätsgebot durch Meinungsvielfalt hinreichend erfüllt wäre und fordert eine Rücknahme des "Maulkorberlasses".

Wochenmarkt
14.8. – Open-Air mit Dieter Dehm und Linken Musikern

10.08.2009 Am 14. August startet mit der "Rot-Show" auf dem Wochenmarkt offiziell der Wahlkampf der Linkspartei Göttingen. Auftreten werden verschiedene politische Musiker aus der Linken Szene sowie der Bundestagskandidat Dieter Dehm mit einem speziellen musikalischen Bundestagswahlkampfprogramm.

Fassungslos
Rats-Grüne fordern Rücknahme des Verbots

07.08.2009 Die Ratsfraktion der Grünen zeigt sich empört, über das Verbot der Stadtjugendringsveranstaltung Gioe-Vote, bei welchem die Vertreter der Jugendorganisationen der Parteien in Schulen kurz vor der Wahl mit Jugendlichen über politische Fragen diskutieren sollten. Die Ratsfraktion der Grünen spricht von Denkverboten und erinnert an den Bildungsauftrag der Schule. Die Ratsfraktion fordert die Kultusministerin auf, den Erlass zurückzunehmen.
[In der Religion und in der Politik kommen Weltanschauungen zum Ausdruck. Das Kruzefix-Urteil sollte als Begründung für die Selbstrestriktion der Schulen und als Begründung für den Erlass ausreichen. Dr. Dieter Porth.]

Selbstbestimmung
Welche Leitlinen haben die buergerstimmen.de – ein Vergleich

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[Bei den Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de ist Vielstimmigkeit wichtiger als Neutralität. Dr. Dieter Porth]

Logistik
Ausbildungszentrum für Logistik

09.05.2009 Der Landkreis Göttingen will an den Berufsbildenden Schulen zukünftig auch in dem Bereich Logistik/Mobilität unterrichten lassen. Dafür soll beim Niedersächsischen Kultusministerium ein Antrag für ein Logistik/IT-Ausbildungszentrum an den Berufsschulen gestellt werden. Da der Landkreis ein Zehntel der Kosten selbst tragen muss, bittet der Landrat den Kreistag um Zustimmung für die Antragsstellung. Zur Begründung des Vorhabens verweist der Landrat auf das Güterverkehrszentrum in Göttingen sowie auf den prognostizierten Zuwachs von 2500 Arbeitsplätzen im Logistikbereich.

Neuere Nachricht

Musikwettbewerb
15.9. - Schönste Lied zur Organspende gesucht

12.08.2009 Die Techniker Krankenkasse und der Musikverlag EMI Music Publishing richten gemeinsam den Wettbewerb "von Mensch zu Mensch" aus. Musiker können sich mit ihrem schon professionell aufgenommenen Song zum Thema Organspende zu äußern. Bewerbungsschluss ist der 15. September.
[Das Thema ist schwierig. Dr. Dieter Porth]

Löschung
Melder besteht auf Löschung

02.08.2009 Aus verschiedenen Gründen wollte der Pressemelder die Meldung aus dem Netz entfernt sehen.
[
25.08.2009Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]

Atelier
Das Atelier Rauschenwasser

02.08.2009 Die Künstlerin Dr. Imke Weichert beschäftigt sich in ihrem Atelier Rauschenwasser besonders mit Landschafts- und Portraitmalerei. Interessierten Hobbykünstlern bietet sie auch eine gute Auswahl an Kursen an.

Postenvergabe
Verband bestimmt Führung seines Deutschen Internet Rats

06.08.2009 Der Bundesverband Digitale Wirtschaft hat den Deutschen Internet Rat (DIR) gegründet. Er freut sich, dass für dessen Leitung ein Bonner Professor gewonnen werden konnte. Der Deutsche Internet Rat hat wichtige Marktteilnehmer und Ministerien gut miteinander vernetzt, so dass er mit der neuen Leitung weiter an Profil gewinnen soll. Der Bonner Professor wird von dem Verband in der Pressemeldung als Datenschutz-Experte gelobt. Kommendes Ziel ist die Etablierung eines DIR-Siegels.
[Die Kompetenz des Leiters scheint angesichts der Profilbeschreibung bei der Hochschule Bonn doch eher technisch schmal zu sein. Dr. Dieter Porth]

Gesetzentwurf
Transparency begrüßt Grünen-Vorstoß fürs Informationsfreiheitsgesetz

11.08.2009 Die Antikorruptionsinitiative Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz durch die Grünen im niedersächsischen Landtag. Danach sollen Bürger auch ohne Begründung Akteneinsicht bei Kommunal- und Landesverwaltungen nehmen können. Wenn das Gesetz kommen würde, wäre Niedersachsen damit das zwölfte Bundesland, dass der Amtsverschwiegenheit das Prinzip der Transparenz entgegensetzt. Transparency hofft, dass die Landes-CDU über ihren Schatten springt, das Gesetz nicht blockiert und die Macht des Bürgers gegen Korruption stärkt.

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