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Beschwerde
Schleichwerbung für FIFA während des Spiel Deutschland gegen Argentinien?

05.07.2010 Bei der Fußballübertragung Deutschland gegen Argentinien wurde mehrfach während der Wiederholungssequenzen ohne einen journalistischen Grund der Markenname FIFA eingeblendet. In einer offenen Beschwerde wegen Schleichwerbung wandte sich der Herausgeber der vorliegenden Internet-Zeitung an ARD, ZDF und RTL sowie an die Landesmedienanstalt Niedersachsen (dort mit der Bitte um Weiterleitung). In dem Brief äußert der Herausgeber wegen der agressiven Darstellungsform den Vorwurf der Schleichwerbung und begründet den Vorwurf mit Zitaten aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Die Meldung enthält den Originaltext der Beschwerdeemail.
[Ich denke, dass diese Fifa-Einblendungen nur ein Test sind. In Zukunft darf der Gebühren-zahlende Zuschauer sich wohl bald auch bei ARD und ZDF auf viele virtuelle Werbe-Einblendungen bei Sportübertragungen freuen. Ich frage mich, wie stark wohl die öffentlich rechtlichen Sender schon am Gängelband der Wirtschaft gefesselt sind. Aber welcher GEZ-Zahler erwartet heutzutage noch eine kritische Berichterstattung von ARD und ZDF (Ironie!) - Dr. Dieter Porth]

 
Reporterbericht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
 





Die Internet-Zeitung

www.buergerstimmen.de

fragt nach - Schleichwerbung während der Fußball-WM-Übertragungen

Vorbemerkung: Für Beschwerden gegenüber den privaten Sendern sind übrigens die Landesmedienanstalten zuständig. Beim Durchlesen des Rundfunkstaatsvertrages ist mir nicht klar geworden, wer eigentlich die übergeordnete Aufsichtsbehörde ist, die bei den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten die Einhaltung der Staatsverträge kontrolliert und sanktioniert. Ich hatte den Eindruck, dass dies die Aufgabe von ZAH ist, aber ich bin mir nicht wirklich sicher. (Aber vielleicht hatte ich beim ersten Lesen einfach nur ein Brett vorm Kopf. )
Die Belegmail bei der Website http://www.programmkritik.de/programmbeschwerde-1 legt übrigens den Eindruck nahe, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender nur selbst kontrollieren, da eine ähnlich formulierte Beschwerdemail an die Zuschauerredaktion vom ZDF weitergeleitet wurde.

(Zitat des offenen Briefes - per Email verschickt – in der Nacht vom 3.7.2010 auf den 4.7.2010 versendet )
[Beginn des Zitats]"
Dr. Dieter Porth
Reinhäuser Landstraße 72
37083 Göttingen
Tel.: 0551 / 820 51 62
Email [- gelöscht♠ 1 -]

Offener Brief an das ZDF, NDR Als ARD-Teilhaber, RTL, an die Niedersächsische Landesmedienanstalt
- zur Kenntnisnahme an verschiedene Adressaten

Sehr geehrte Damen und Herren,
Warum zeigen Sie Schleichwerbung während der Übertragungen der Fußball-WM? Ich habe die Penetranten aggressiven Einblendungen des Markennamen FIFA so verstanden. Miene Argumentation lege ich in den nachfolgenden Absätze dar. Ich plane, den hier vorliegenden Brief im Laufe des Montags (5.7.2010) in der Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de veröffentlichen. Gern veröffentliche gegebenenfalls ihre Stellungsnahmen zu diesem Thema an gleicher Stelle.

Insbesondere denke ich, dass mein Wunsch durchaus verständlich ist, dass die Einblendungen bei den kommenden Spiele zu unterbleiben haben.

Ich danke für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit
Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Dieter Porth

Warum sind die FIFA-Einblendungen Schleichwerbung?
==========================================
Beim zufälligen Anschauen der Übertragung des Spiels Ghana gegen Uruguay fiel mit die häufige markante Einblendung des Begriffes FIFA während der Wiederholungssequenzen innerhalb der Partieübertragungen auf. Gleiches fiel mir auch beim Spiel Deutschland gegen Argentinien auf. Die früheren Spiele habe ich mir nicht angeschaut.
Beim Anschauen verstand ich die journalistische Notwendigkeit für die Einblendungen des Begriffs nicht. (Ich gehe jetzt davon aus, dass diese Einblendungen als strategischer Test genutzt werden, um während der Übertragungen zusätzliche Werbeflächen zu schaffen. Schließlich geht es der FIFA doch nur ums Geld.)
Erst langsam entwickelte sich bei mir der Verdacht, dass es sich bei den FIFA-Einblendungen um Schleichwerbung handelt. Dieser Verdacht wird verstärkt dadurch, dass
der Name FIFA beim Patentamt als gewerblicher Markenname (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/395044480/DE) für das gleichnamige Unternehmen geschützt ist.
Ich interpretiere die Einblendung als klassische Schleichwerbung für die Marke FIFA, die nach den Statuten des Rundfunkstaatsvertrags verboten ist.

Definition der Schleichwerbung im Staatswertrat §2 Satz 1 Punkt 8
----
Schleichwerbung die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt,
----

Nun könnte man gemäß §15 die Einblendung als zulässige Produktplatzierung interpretieren, da es sich um eine Sportsendung handelt. Schließlich beginnt der Paragraph 15 mit den Worten:
----
Abweichend von § 7 Abs. 7 Satz 1 ist Produktplatzierung im Rundfunk zulässig
1. in Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben wurden, sofern es sich nicht um Sendungen für Kinder handelt, oder …
----

Im benannten Paragraphen § 7 Abs. 7 Satz 1 werden aber strenge Anforderungen an die Produktplatzierungen gestellt. Die Interviews vor Fenstern und Wänden mit Sponsorenaufklebern sind sicherlich als Produktplatzierungen zu betrachten.
Aber die Einblendung ist trotz der Kürze durch die Größe und Helligkeit der Buchstaben als markant zu bezeichnen und gerade deshalb gemäß §7 Absatz 7 im Rundfunkstaatsvertrag (http://www.alm.de/fileadmin/Download/Gesetze/RStV_aktuell.pdf ) untersagt. Im Paragraphen heißt es, wobei die markanten Stellen hervorgehoben sind.
----
"…
(7) Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken sind unzulässig.
Soweit in den §§ 15 und 44 Ausnahmen zugelassen sind, muss Produktplatzierung folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Sendeplatz müssen unbeeinträchtigt bleiben,
2. die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen auffordern, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen, und
3. das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter.
Auf eine Produktplatzierung ist eindeutig hinzuweisen. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung oder im Hörfunk durch einen gleichwertigen Hinweis angemessen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt für Sendungen, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in
Auftrag gegeben worden sind, wenn nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist, ob Produktplatzierung enthalten ist; hierauf ist hinzuweisen. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und die Landesmedienanstalten legen eine einheitliche Kennzeichnung fest."
----

Die Penetranz ist ein ofensichtliches Merkmal für die Unzulässigkeit. da es sich um Live-Übertragungen handelt und da die Werbeeinblendungen während der Wiederholungssequenzen auftraten, wäre es sicher ein leichtes, diese Form der Schleichwerbung bei zukünftigen Übertragungen zu unterlassen.
Angesichts der Penetranz und Häufigkeit der Einblendungen würde ich sogar sagen, dass die Einblendung des Begriffs Dauerwerbesendung nötig gewesen wäre.

Gemäß des §38 ist für die Aufsicht für die Weiterleitung von entsprechenden Anzeigen zuständig, sofern sie die hier gezeigte Argumentation für Tragfähig hält. Soweit ich den Rundfunkstaatsvertrag verstanden habe, dem Bürger kein Klagerecht zu.
----
§ 38 Anzeige, Aufsicht, Rücknahme, Widerruf
(1) Jede Landesmedienanstalt kann gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen, dass ein bundesweit verbreitetes Programm gegen die sonstigen Bestimmungen dieses Staatsvertrages verstößt.
Die zuständige Landesmedienanstalt ist verpflichtet, sich durch die ZAK mit der Anzeige zu befassen.

 ----
"[Ende des Zitats]

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Dr. Dieter Porth

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Integrationsmultiplikatoren
Ausbildung von Eltern mit Migrationshintergrund zu Elternlotsen

05.07.2010 In Duderstadt sollen Eltern mit Migrationshintergrund zu sogenannten Elternlotsen ausgebildet werden. Die Ausbildung dauert sechs Monate. Danach sollen die Elternlotsen als „Vermittler“ & „Vorbilder“ zwischen Familien und Bildungseinrichtungen eingesetzt werden. Man verspricht mit Hilfe der ehrenamtlichen Mitarbeiter und der lokalen staatliche Kooperationspartner eine schnellere Integration der Familien mit Migrationshintergrund. Das Projekt wird vom niedersächsischen Familienministerium finanziert, wobei der Landkreis gut ein Viertel der Kosten übernimmt.

Lumiere
ab 8.7. – "The age of Stupid"

05.07.2010 Das Lumiere zeigt in der Woche vom 8.-14. Juli 2010 das Drama "La Pivellina" und den die Umweltmahnung "The Age of Stupid". Am Donnerstag gibt’s im Freibad am Brauweg "The Big Lebowski" zu erleben, während es am Freitag dort "Mamma Mia!" auf der Open-Air-Leinwand heißt.

Neue Schauburg
10.7. – die zwei alten und den neuen Film zur Twilight-Saga am Stück erleben

05.07.2010 Die Neue Schauburg in Northeim zeigt in der Woche vom 8.7. bis 14.7.10 die Erzählung über die "Teufelskicker", den Frauenfilm "Sex and the City 2", den Animationsabenteuerfilm "Für immer Shrek" sowie den actionreichen Science Fiction-Thriller "Predators". Für das Kinderschutzbundkino am Dienstag wurde der Film "Hier kommt Lola", während die Filmkunstfreunde sich am Dienstagabend auf "Die Eleganz der Madame Michel" freuen dürfen. Die Fans der Twilight-Saga dürfen sich am Samstag ab 12:00 auf das Tripel "Biss zum Morgengrauen", "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" und den Preview "Eclipse – Bis(s) zum Abendrot" mit der Liebe zwischen Bella und dem Vampir Edward freuen. Eclips ist auch am Mittwoch ab 20:00 zu erleben.

Sterntheater
ab 8.7. - Bundesstart "Mahler auf der Couch"

05.07.2010 Das Sterntheater hat während der Kinowoche vom 8.-14. Juli 2010 den biographisch-angehauchten Film "Mahler auf der Couch", die Komödie "Greenberg" und die Doku " Das Lied von den zwei Pferden (Die zwei Pferde des Dschingis Khan)" im Programm. Für die Kinder wird am Samstag und Sonntag- Nachmittag das Zeichntrickfilmabenteuer "Oben" gezeigt. Im Rahmen des GT-Sommerfilmfestival erstrahlen an ausgewählten Tagen die Filme "Lila, Lila", "Soul Kitchen", "Das weiße Band" sowie "Albert Schweitzer - Ein Leben für Afrika" auf der Leinwand vom Stern.

Schiller-Lichtspiele
"Für immer Shrek" in 3D

05.07.2010 Das Kino Schiller Lichtspiele in Hann. Münden zeigt in der Woche vom 8.7. bis 14.7.10 in dreidimensionaler Darstellung den Animationsabenteuer "Für immer Shrek". Als Filmkunst dürfen sich die Zuschauer am Mittwochabend auf "Die Schachspielerin", einen Film über den Aufbruch einer Frau in eine neue Selbstwahrnehmung, freuen.
[Nachtrag -
10.07.2010Projektor macht um 15:00 und 17:30 hitzefrei - Kinobetrieb nur 18:00 & 20:00 am Sa. So. & Mo.]

Videodrehbuch
"Geben Sie Gedankenfreiheit, Monika Piel"

14.06.2012 Der Artikel enthält das Drehbuch für einen Videobrief an Monika Piel, die die Intendantin vom WDR und vpn der ARD ist. Das Drehbuch kritisiert die Live-Übertragungen zur Fußball-Europameisterschaft als illegal. Die Intendantin wird aufgefordert, aus Respekt vor der journalistischen Unabhängigkeit und vor dem Rundfunkstaatsvertrag die zukünftigen Reportagen nur noch als Hörfunk-Moderationen mit Bildeinblendungen zu präsentieren. Das Video selbst habe ich nicht veröffentlicht, weil ich unsicher war, inwieweit bei Filmausschnitten ein Zitierrecht besteht oder nicht. Der Sprechertext zu dem Videobrief ist auf meiner Myspace-Site veröffentlicht. Dr. Dieter Porth

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