geändert am 12.07.2006 - Version Nr.: 1. 41

Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de
kritisch --- innovativ --- neoliberal

Wirtschaft allg.

Rechtsanwälte unterliegen in der Werbung Beschränkungen. Das Internet bietet hier neue Möglichkeiten.

Meldung aus dem Bereich: Wirtschaft

Dr. Dieter Porth Im Sprachgebrauch wird Werbung gleichgesetzt mit dem Anpreisen von Produkten. Diese Art von Werbung ist Berufszweigen, wie den Rechtsanwälten untersagt. In dieser Berufgruppe ist jedoch die zurückhaltende Selbstdarstellung als Werbemaßnahme erlaubt. Zu den Möglichkeiten der Selbstdarstellung gehören eine Internet-Website, das Publizieren von fachlichen Beiträgen und das Kommentieren von Gerichtsurteilen.
Schwierig wird es, wenn Gästebücher auf der Website zu finden sind. Schwierig können auch Rundbriefe sein. Auch das Angebot von Online-Beratungen kann zu Schwierigkeiten mit Kollegen führen. Dagegen soll nach der Übersicht des Instituts für freie Berufe das Schalten von neutralen Werbebannern auch ohne Anlass zulässig sein. Auch Sponsoring ist Anwälte erlaubt, sofern keine Interessenskonflikte zu befürchten sind.

Internet - x!-- Datum --x25.01.06 (set: 25.01.2006) - Pressemitteilung
Bürgerstimmen im Göttinger-Land [ [Homepage] ] (Dr. Dieter Porth)

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[Internet - 25.01.06 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]


Übersicht zum Thema Werbung für Anwälte
aktuelle Basisübersicht zur Werbung von Anwälten im Internet vom
Institut für freie Berufe in Nürnberg
http://www.ifb-gruendung.de/pdf_etc/Werbung-Rechtsanwaelte.pdf
Zitat:
"
Institut für Freie Berufe Nürnberg Stand: März 2005
2
Werbung: Rechtsanwälte
1. Werbung allgemein, einschließlich Internet
Die Grenzen der zulässigen Werbung für Rechtsanwälte werden im Wesentlichen
durch zwei einander ergänzende Regelwerke abgesteckt: Die Bundesrechtsanwaltsordnung
(§ 43b BRAO) und die Berufsordnung der Rechtsanwälte (§6, §7 BO/RA).
Werbung galt bisher als Ausdruck primär gewerblicher Interessen und war daher mit
dem gesetzlichen Berufsbild eines unabhängigen Organs der Rechtspflege unvereinbar.
Dem Rechtsanwalt ist Werbung nur "erlaubt, "soweit sie über die berufliche Tätigkeit
in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags
im Einzelfall gerichtet ist." (§ 43b BRAO).
"



Auswahl von Urteilen über Werbung bei Rechtsanwälten

Bundesverfassungsgericht zur Werbung von Anwälten
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg56-00
Zitat:"...
Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat eine gerichtliche
einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der Rechtsanwälten aus einer
Rostocker Sozietät vorläufig untersagt worden war, als Sponsoren für
verschiedene kulturelle Veranstaltungen aufzutreten.
...."
Nach diesem Urteil ist ein zurückhaltendes Sponsoring von kulturellen oder anderen Veranstaltungen akzeptabel.

Internetpräsenz im Internet im Internet
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_3u3977_98.htm#Zugang%20zum%20Internet
Stichworte
Internet und Recht -
hier: Präsentation von Rechtsanwälten im Internet - Problem: Werbung und Standesregeln
Kernaussagen der Entscheidung:
* Anwälte dürfen sich im Internet mit eigener Homepage präsentieren
* Ein "Gästebuch" kann jedoch unzulässige Werbung darstellen
(Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. März 1999, Az. 3 U 3977/98)


Zulässigkeit von Fachartikeln und Urteilsbesprechungen
http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/1996/60.htm
Zitat:"
Am 30. 11. 1996 hat nun die 5. Satzungsversammlung endgültig das neue Standesrecht verabschiedet. Dabei wurde hinsichtlich anwaltlicher Werbung eine Regelung getroffen, die nicht über die gesetzliche Bestimmung des § 43b BRAO hinausgeht. Damit ist anwaltliche Werbung im Internet in den auch sonst geltenden Grenzen erlaubt.

Unabhängig davon unterliegt das Werbeverhalten des Rechtsanwalts den Regeln des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, also insbesondere dem Verbot irreführender Werbung gemäß § 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und dem Verbot sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens gemäß § 1 UWG.
..."

- Rundbriefe mit werbendem Charakter sind als Werbung unzulässig
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile19.htm
Zitat:
"Unzulässige anwaltliche Werbung
Urteil des OLG Dresden v. 09.06.98 (Az.: 14 U 3245/97)
Tatbestand:
Der beim Oberlandesgericht Dresden und Landgericht Leipzig als Rechtsanwalt zugelassene Verfügungskläger, der mit anderen Rechtsanwälten in einer überörtlichen Sozietät zusammengeschlossen ist, begehrt von den Verfügungsbeklagten die Unterlassung einer unaufgeforderten Zusendung von Schreiben des im Tenor bezeichneten Inhalts an Nichtmandanten. ..."


Beispiele für Websites von Rechtsanwälten
Beispiel für eine aufwendige und bunte Website eines Rechtsanwaltes
http://www.ra-kotz.de/in_eigener_sache.htm
Beispiel für eine interessante zurückhaltende Website
http://www.rechtsanwalt-heymel.de/
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