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Gerichtsverhandlung
Vergleich: 60k€ als Schadensersatz und Schweigegeld?

29.10.2009 Am 29. Oktober fand die mündliche Verhandlung über Schadensersatz zum Baustreit von Herr K. gegen die Stadt Göttingen statt. Das Gericht hat letztendlich einen Vergleich in Höhe von 60 k€ vorgeschlagen. Der Richter machte deutlich, dass er eine Amtspflichtverletzung für wahrscheinlich hält, wobei er nach erster grober Durchsicht aus juristischer Sicht die Schadensersatzansprüche nicht im sechsstelligen Bereich einschätzen wollte. Die Sitzung endete mit einem kleinen Disput, weil der Rechtsanwalt für die Stadt eine "Stillschweige"-Klausel im Vergleich sehen wollte. Am Ende der Verhandlung blieb offen, ob es zu dem Vergleich kommen würde oder ob ein ordentlicher Prozess durchgeführt werden muss.
[Was sind die politischen Konsequenzen des Prozesstages – trotz des offenen Ergebnisses? Warum wollte der Rechtsanwalt für die Stadt eine "Stillschweige"-Klausel? Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Wenn der Vergleich von beiden Seiten angenommen wird, dann gibt es keine Entscheidung seitens des Gerichts darüber, ob in diesem Fall eine fahrlässige oder eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung vorliegt. Es bliebe zum Beispiel dann im Unklaren, ob der damalige Rechtsdezernent und heutige Oberbürgermeister Einfluss auf Entscheidungen genommen hat, mit denen der Nachbar von Herr K., also der damalige Präsident des Göttinger Verwaltungsgerichts und heutige Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, bevorzugt werden sollte.
Ich finde es seitens des Gerichts grundsätzlich erst einmal in Ordnung angesichts der vielen Streitpunkte im Verfahren einen Vergleich anzustreben. Andererseits frage ich mich auch, ob es sich das Gericht mit seiner Strategie nicht etwas zu leicht macht. Schließlich steht latent der Vorwurf im Raum, dass eine Behörde zugunsten eines damals schon hohen Richters eine Entscheidung "hingebogen" haben könnte. Eigentlich hätte ich mir vom Gericht gewünscht, dass es sich intensiver um Aufklärung bemüht. Schließlich steht auch mittelbar der Unbestechlichkeitsruf der Richter zur Disposition. Bei der Annahme des Vergleichs würde dieser Vorwurf gegen die Stadt Göttingen und gegen die Richter virulent bleiben.
Wenn der Vergleich also angenommen wird, dann muss der Fall in jedem Fall politische Konsequenzen haben – gemeint ist eine politische Aufarbeitung. Aber gerade dies ist augenscheinlich nicht gewünscht, wie das Ende der Verhandlung für mich nahe legt, als der Rechtsanwalt der Stadt eine "Srillschweigens"-Klausel für den Vergleich forderte. Es ist zu befürchten, dass die Vetternwirtschaft in Göttingen weiter wirken wird, solange der Oberbürgermeister Meyer mit Hinweis auf die politische Verantwortung zurücktritt und solange nicht die an Korruption erinnernden Merkwürdigkeiten des Verfahrens öffentlich aufgeklärt werden.
Der heutige Gerichtstag hat mein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit und in die städtische Verwaltung nicht gefördert. Der heutige Gerichtstag mit seiner Aufzählung der Rechtsprobleme hat aber auch mein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit auch nicht geschmälert, da ich die Abwägung des Gerichts zwischen Aufklärungsaufwand und Befriedung des Konflikts nachvollziehen kann – auch wenn ich mir etwas anderes gewünscht hätte.
Dr. Dieter Porth

 
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meldet – Bericht von der Gerichtsverhandlung zum Baustreit


Kurz nach zehn Uhr begann im Gerichtssaal B 21 beim Landgericht in Göttingen die mündliche Verhandlung zur Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung von Dr. K gegen die Stadt Göttingen. Als Beobachter war eine Vertreterin vom niedersächsischen Sozialministerium sowie ein Rechtsanwalt für den kommunalen Schadensausgleich♠ 1 war auch anwesend. Das Gerichtsverfahren endete kurz vor zwölf Uhr mit einen Vergleichsvorschlag seitens des Gerichts in Höhe von sechzigtausend Euro für Herr Dr. K. Der Kläger und die Beklagte statt müssen dem Vorschlag schriftlich noch zustimmen.

Der nachfolgende Bericht zeichnet die persönlichen Impressionen zum Verlauf der Gerichtsverhandlung nach. Er erhebt nicht den Ansprcuh auch Neutralität.. Soweit ich meiner Erinnerung trauen ♠ 2kann, sprach während der Verhandlung nur der vorsitzende Richter. Weiter wird im Text oft von Kläger und Beklagte gesprochen. Hierbei haben dann meist die Rechtsanwälte vom Kläger Herr Dr. K bzw. von der Stadt gesprochen.
Die mündliche Verhandlung begann pünktlich kurz nach 10 Uhr. Nach dem Vortrag der Formalia begann der Richter mit einigen einleitenden Worten zur Länge des bisherigen Verfahrens, die unter anderem mit mehrfachen Umbesetzungen innerhalb des Gerichts zu erklären seien. Nach diesem allgemeinen Worten wurde der Fall aus der Sicht des Gerichts dargestellt. Von Anfang an machte das Gericht klar, dass der erste Verhandlungstermin als Güteverhandlung geplant sei. Das Gericht begründete sein Vorgehensziel mit drei Gründen. Unter anderem wurden die Emotionen der Beteiligten unter anderem wegen der langen Verfahrensdauer angeführt. Als weiteren Grund gab es an, dass natürlich auch noch weitere Behörden betroffen sein könnten, die von dem Verfahren mitbetroffen sein könnten♠ 3.
Nach diesen einleitenden Worten gab der Richter einen Abriss über den Baustreit als Vorgeschehen und Ursache für das Verfahren. Er stellte klar, dass der Baustreit besonders an seinem Anfang sehr kompliziert gewesen ist. Dabei hob der Richter unter anderem auch die Beteiligung des Rechtsamtes hervor und zeichnet den Weg vorm Verwaltungsgericht und vorm Oberverwaltungsgericht nach.
Anschließend zählte der Richter die beklagten Schadensersatzansprüche auf. Dazu gehörten untere anderem Zinsschäden, die sich wegen ungünstigerer Finanzierungen ergäben wie auch Folgeschäden, die sich aus der daraus resultierenden Finanzkraft des Klägers ergaben. Insgesamt kämen so Forderungen von 300 k€ ♠ 4zustande. Weiter erwähnte der Richter angesichts der Länge des Verfahrens auch mögliche Schmerzensgeldansprüche, die aber in der Auflistung noch nicht enthalten seien.
Nach diesen Darlegungen begann er mit der den Aussagen der Stadt, die dem Kläger im Laufe des Verfahrens falsche Tatsachenbehauptungen vorwarfen. Weiterhin ging er auf die juristische Sichtweise der Stadt ein, wonach viele Schäden nur unzureichend belegt seien♠ 5 – der Richter sprach von unsubstanziert. Weiterhin hat die Stadt an vielen Stellen beklagt, dass die Ursächlichkeit zwischen Baustreit und Kostenentstehung nicht nachgewiesen wurde. Ein weiteres Gegenargument der Stadt sei gewesen, dass Herr Dr. K. sich nicht um eine Vermeidung bzw. Frühzeitige Erstattung der Kosten gekümmert hätte. Ein wesentliches Argument der Stadt war aber auch, dass viele Ansprüche schon verjährt seien.
An einigen Stellen während seines Vortrags sagte der Richter eigene Bewertungen zu den jeweiligen Aussagen. Ich habe ihn so verstanden, dass er grundsätzlich und vorbehaltlich eine Amtspflichtsverletzung vorliegen sähe, wobei er exemplarisch die Verfristung des Widerspruch erwähnte. Weiterhin stellte der Richter klar, dass er einen Schadensersatzanspruch für wahrscheinlich hält. Gleichzeitig gab er aber der Argumentation der Stadt in ihren Schriftsätzen insofern recht, als dass viele Schadensforderungen von Dr. K. schlecht begründet seien. Er kritisierte aber auch die Argumentationen der Stadt als unsubstanziell, weil sie an vielen Stellen nur mit pauschalen Abwehrfloskeln ♠ 6argumentierten.
Als juristischen Kernpunkt stellte er weiter die Frage der Verjährungsfristen heraus. In einem Verfahren müsse geklärt werden, ob jeder Schaden bezüglich Zeitpunkt und Höhe einzeln verhandelt müssten oder ob man die Schäden in ihrer Gesamtheit verhandeln müsste. Der Richter machte deutlich, dass wohl die Schäden nach der Abrissverfügung nicht der Verjährung unterliegen würden♠ 7 .
Insgesamt äußerte sich der Richter zu allen Sachverhalten sehr vorsichtig und immer unter dem Vorbehalt, dass er das Verfahren in seiner Gänze noch nicht ganz durchdrungen hätte. Anschließend stellte er noch einmal das Ziel der aktuellen mündlichen Verhandlung heraus: Es soll in der Güteverhandlung ein Vergleich erreichen werden.
Hierbei wies er nochmals auf die Folgen eines Nichtvergleichs hin. Ein Nachteil wäre unter anderem auch die Länge des Verfahrens. Als möglichen neuen Verhandlungstermin nannte er das erste oder zweite Quartal im Jahre 2010♠ 8. Nach diesem Worten fragte er die Kontrahenten, wie es mit einer Klage aussieht.
Nach der Zusammenfassung übergab der Richter das Wort an den Kläger mit der Frage, ob ein Vergleich in Frage kommen könnte. Der Kläger führte aus, dass es schon früher Vergleichsverhandlungen gegeben hatte, aber diese Verhandlungen verliefen im Sande. Seitens der beklagten Stadt Göttingen wurde ausgeführt, dass man mit dem Kläger Verhandlungen geführt hatte. Seitens der Stadt wurde auch aus irgendeinem Grunde auf eine Pfändung hingewiesen, die gegen Herr Dr. K ergangen sei. Weiter wurde unter anderem gesagt, dass der Kommunale Schadensausgleich einen Schadensersatz von fünftausend Euro angeboten hätte. Das Scheitern von Vergleichsverhandlungen wurde damit von beiden Seiten mit Hinweis auf die unterschiedliche Meinungen bzgl. der Höhe des Schadenersatzes bestätigt.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde vom Richter herausgestellt, dass das Verfahren des Baustreits einen ungewöhnlichen Verlauf genommen hat, so dass eine Einflussnahme Dritter sehr wahrscheinlich möglich gewesen sein könnte♠ 9. Gleichzeitig machte der Richter auch deutlich, dass er die Forderungen von Dr. K. für übertrieben hält. Gleichzeitig kritisierte er den Anwalt von Dr. K., weil manche Schriftsätze sich nicht auch das juristisch Wesentliche – also auf die Schadensersatzansprüche - konzentriert haben. An der Stelle ging der Richter auf ein Beispiel ein, bei welchem der Schadensanspruch juristisch nicht einklagbar sind.
Noch einmal wurde im weiteren Verlauf deutlich gesagt, dass eine Amtspflichtverletzung vorliegen könnte. Hierbei wurde exemplarisch auf die Ungültigkeit des ersten Widerspruch hingewiesen. Der Auslöser des Verfahrens war ein Widerspruch, der wegen Ablauf der Widerspruchszeit schon aus formalen Gründen nie hätte bearbeitet werden dürfen♠ 10. Nach einigen weiteren Ausführungen zu pro und contra machte dann der Richter die Vorschlag, dass er den Schadensersatzanspruch nach grober Durchsicht und ohne sich wirklich juristisch fetlegen zu wollen irgendwo zwischen 50-70k€♠ 11 ansiedeln würde.
In der weiteren Verhandlung wurden jeweils die Argumente von allen Beteiligen abgewogen und diskutiert. Die Verhandlung entwickelte sich langsam in Richtung eines Konsenses für einen Vergleich. Seitens der Stadt als Beklagte wurde dann gesagt, dass doch bitte das Gericht einen Vergleichsvorschlag machen möge, damit man leichter bei den verschiedenen Entscheidungsträgern (Rat, Kommunaler Schadensausgleich) damit argumentieren könnte.
Nach einer kurzen Verhandlungspause präsentierte das Gericht den Vorschlag von 60k€ als Entschädigungssumme für den Vergleich. Der Kläger machte klar, dass er keine sofortige Entscheidung fällen wollte. Nun begann das Feilschen seitens der Stadt. Hierbei war die Frage, wie mit der der Pfändung umzugehen sei, die die Stadt gegen Herr Dr. K erwirkt hat. Hier herrschte vorbehaltlich Einigkeit, dass die Summe mit der Entschädigungssumme zu verrechnen sei. Nach diesem Aspekt kam dann die Frage auf, wie schnell sich der Kläger äußern wolle. Hier wurde als Endtermin der 9. November genannt.
Nun kann man darüber spekulieren, warum jetzt der Rechtsanwalt der Stadt den Ron in der Verhandlung zum Kippen brachte. Der Rechtsanwalt forderte für den Vergleich eine Stillschweige-Eerklärung von Seiten des Klägers zum Baustreit. An dieser Stelle kochten dann beim Kläger die Emotionen hoch – Er sagte, dass er einen solchen Maulkorb-Passus nicht mit in den Vergleich aufnehmen werde. Ich meine mich zu erinnern, dass auch gesagt wurde, dass an dieser Forderung unter auch die früheren Vergleichsverhandlungen gescheitert seien (Aber hier ist meine Erinnerung nicht sicher). Zu diesem Zeitpunkt kochten auch die Emotionen bei dem Vertreter der Stadt hoch. Interessant war auch die Aussage, wonach eine Mitarbeiterin fast unter ein posttraumatischen Belastungsstörung wegen des Herr Kretschmars leiden soll♠ 12..
Nachdem sich die Gemüter wieder einigermaßen beruhigt hatten, fasste der Richter die Sitzung für das Protokoll zusammen. hierbei stellte er nochmals fest, dass wohl ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung vorliegen könnte wobei viele Forderungen des Klägers wahrscheinlich nicht einklagbar oder verjährt seien und wobei aber auch viele Gegenargumente der Beklagten zu pauschal und damit unwirksam seien. Weiterhin nannte er nochmals die Bedingungen für den Vergleich, und dass der Kläger sich bis zum 9. November sowie die Stadt bis zum 15. Dezember zu äußern hätten. Die Verhandlung endete gegen 11:45.

Nachwort: Ich hoffe, dass ich den Ablauf der Verhandlung einigermaßen korrekt wiedergegeben haben. An einigen Stellen wurden relativ viel Informationen präsentiert, so dass ich zum Teil mit dem Mitschreiben kaum mitkam.

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 1) Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Zuordnung richtig mitbekommen habe. Dr. Dieter Porth
♠ 2) Ich habe auf dies Detail nicht explizit geachtet.
Dr. Dieter Porth
♠ 3) Der Baustreit hat eine solche zeitliche Länge erreich, weil nicht nur bei der Stadt sondern auch bei der damaligen Bezirksregierung Merkwürdigkeiten im Verfahrensablauf nach Aussage von Herr Dr. K. aufgetraten.
Da das Sozialministerium der Nachfolger von der Bezirksregierung ist, war auch ein Vertreter des Sozialministeriums als Beobachter anwesend.
Dr. Dieter Porth
♠ 4) 1 k€ = 1. kilo €= 1000 €
♠ 5) Der Richter sprach immer von unsubstanziert. An so eine Fremdwortdeutsch muss man sich ersteinmal gewöhnen.
dr. Dieter Porth
♠ 6) Der Richter gab hierzu auch Beispiel., was hier aber nicht mehr ziitiert werden kann.
♠ 7) Insgesamt habe ich diesen Teil der Verhandlung aber nicht richtig verstanden.
Letztendlich schien es mir aber auch nicht ganz so wichtig sein, weil hier lediglich die Höhe der Entschädigung nicht aber der eigentliche Anspruch auf eine Entschädigung in Frage gestellt wurde.
Dr. Dieter Porth
♠ 8) Zum Ende des Verhandlungstages ist daraus dann frühestens Juni 2010 geworden, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht.
Dr. Dieter Porth
♠ 9) Der Richter machte damit nach meinem Eindruck deutlich, dass er nach seinem aktuellen Kenntnisstand Schiebung im Bausstreit nicht als absurden Gedanken verwirft sondern eher sogar für plausibel hält.
Dr. Dieter Porth
♠ 10) Bei jedem Kram, den eine Verwaltung nicht haben oder machen will, ist das erste Abwehrargument ein Hinweis auf die abgelaufenen Fristen. Wenn aber die Verwaltung für eines Dritten – zugunsten des damaligen Präsidenten des Göttinger Verwaltungsgerichts – auf dieses formale Argument verzichtet, dann würde ich auch eine Amtspflichtverletzung vermuten. Wenn die Stadt dann noch jahrelang diesen Aspekt nicht aufgreift und an einer falschen Rechtsauffassung festhält, dann würde ich schon den Verdacht von Schiebung und Vetternwirtschaft entwickeln.
Dr. Dieter Porth
♠ 11) k = kilo = * 1000
♠ 12) In dieser Passage liegt der eigentliche Kern des Verfahrens. Die anvisierten Summe ist wichtig, aber genauso wichtig oder sogar wichtiger ist eine ideelle Wiedergutmachung,
Im Rahmen des Baustreits wurde wahrscheinlich auch einiges an übler Nachrede gegen Herr Dr. K. verübt.
Ich selbst bin bei einem Besuch einer Stadtratsfraktion nach meinem Radio-Liveinterview mit Herrn Dr. K. gefragt worden, ob ich Dr. K. als Querulanten einschätzen würde, wobei ich aber nicht mehr sagen kann, wer mich dies genau gefragt hat. Aber allein diese Frage ist f&uumL,r mich ein Indiz dafür, wie über den Kläger seitens der Stadt oder in entsprechenden kreisen geredet wird. Der Begriff Querulant kann dabei durchaus schon in die Kategorie Üble Nachrede fallen. Dieser Ruf ist vielleicht auch dem Kläger bewusst, auch wenn er gegen solche Gerüchte natürlich wenig ausrichten kann.
Ich frage mich, warum der Rechtsanwalt der Stadt gerade zum Ende der Verhandlung diesen Eklat vom Zaune brach. Nach meinem Eindruck könnte dies durchaus ein bewusste Vorgehen gewesen sein, um beim Kläger den Willen zu Vergleich zu verhindern. Die Idee könnte sein, die Aufarbeitung der Merkwürdigkeiten möglichst lange zu verzögern. Sobald die Verhandlung abgeschlossen ist, muss nämlich über die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Meyer verhandelt werden. Und spätestens dann könnten Köpfe rollen.
Dr. Dieter Porth

Zusammenfassung, Übersicht, Zusatzinformation, ..

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Der Link zum Mitschnitt des Live-Talks mit Herr Dr. K.

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Göttingen

29.10.2009 Rückblick 43/09

Göttingen

30.10.2009 Friedhof

Verwaltung

27.10.2009 Mitgestalten

Verwaltung

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Baustreit

03.12.2009 Südspange

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Rückblick 43/09
Konzerte vom 22.Oktober bis zum 28.Oktober

29.10.2009 Der Konzertkalender bietet einen Überblick über die aktuellen Konzerte in Göttingen und Südniedersachsen. Dieser Rückblick archiviert nur die Ankündigungen, um vielleicht später die oder andere musikalische Entwicklung nachzeichnen zu können.
Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch die Links zu Veranstaltern und Bühnen und zu einigen früheren Bühnenkritiken von den Bürgerstimmen.

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2.11. – 23.11. - Ernst Peter Rade

27.10.2009 Vom 2. bis zum 23. November können in der Galerie Nottbohm während der üblichen Öffnungszeiten einige ausgewählte Werke des Künstlers Ernst Peter Rade besichtigt werden. Aber auch eine Auswahl von Plastiken des Künstlers wird zu sehen sein.

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Frisörschnitt als Show

27.10.2009 Die Preisträgerin vom Göttinger Innovationspreis 2008, Karen Schuetz, wird am 8+9. November in Hannover auf der Messe "Open Hair 2009" zu sehen sein.

Vortrag
3.11. – "Nützliche Illusionen: Gravitationslinsen als faszinierende Werkzeuge der Astronomie"

28.10.2009 Am 3. November spricht Prof. Dr. Joachim Wambsganß von der Universität Heidelberg über Gravitationslinsen und über ihre Bedeutung für die Astronomie.
[Interessant: Wenn die auf Masse wirkende Gravitation das massenfrei Licht beugt, dann wird Gravitation wohl auch energiereiches Licht bremsen können. Wenn aber Licht gebremst wird, dann kommt es auch zum entropisch-bedingten Energieaustausch mit der Gravitationsmasse und die Rotverschiebung der weit-entfernten Galaxien wäre nur eine Folge der vielen Gravitationsfelder zwischen Galaxie und Erde - und die gern propagierte Urknalltheorie wäre nur ein Resultat der christlichen Schöpfungsglauben. Dr. Dieter Porth.]

Termine - Kreuzberg On KulTour e.V.
Verein organisiert mit&für lokale Gastwirte mehrere Konzerte

28.10.2009 Der Verein Kreuzberg on Kul(T)our hat für November wieder verschiedene Konzerte nach Göttingen geholt. Am 5. November spielt die Bänd "Ich und mein Tiger" im Cartoon, wo am 12. November auch die Offene Bühne stattfindet. Für den 14. November, der Night of the Clubs, hat der Verein Konzerte mit verschiedenen Künstlern im Cartoon und im Casino des JTs organisiert.

Theater
25.11. – Premiere: Die Weihnachtsgeschichte

28.10.2009 Die Theatergruppe Stille Hunde präsentiert im November wieder viele Aufführungen ihrer bisherigen Theaterproduktionen. Weiterhin präsentieren sie sich am 25. November erstmals ihre Inszenierung von Charles Dickens Weihnachtsgeschichte. Aber schon zum Beispiel am 3. 11. kann man im Apex das Kinderstück "Käpten Knitterbart und seine Bande". Aber auch die anderen Stücke der Theatergruppe werden an verschiedenen Tagen im Apex, in der alten Fechthalle, in der Stadtbibliothek, und an vielen anderen Orten aufgeführt. Auch in der Region, also in Seesen, in Nikolausberg und in Kalefeld, ist die Theatergruppe im November zu finden.

König Dieter
Ein Märchen aus Korruptistan

28.07.2009 Jeder denkt bei Schmiergeldern sofort die Bestechung von Entscheidern, um Großaufträge zu erhalten. Aber Schmiergelder können auch anfallen, um unnötige Kosten mit Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das Märchen beschreibt einen solchen Fall in Korruptistan, bei dem Herr Dr. Y und Herr Z. den Herrn X. bedrängten. Die inhaltliche Anregung für das Märchen entlehnte der Autor einer Geschichte aus einem Radiotalk.
[Nachtrag -
31.07.200931.7. - Korrektur einiger Rechtschreibfehler im Text
03.08.2009Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]

Sendeplan – 2009-07-18
Talk über den Baustreit von Herrn K:

24.07.2009 In der aktuellen Sendung kamen viele neuere Silberlinge aus dem Archiv ohne Ankündigung eines Konzerts zum Einsatz, da im Sommerloch nur wenige Konzerte in der Region stattfinden. Die Silberlinge werden dabei mit kurzen Kommentaren bewertet. Bei dem Talk, den ich mit Herrn K. aus Göttingen geführt habe, wurde deutlich, dass manche Merkwürdigkeiten beim Umgang mit Behörden passieren können, wobei das Wort Merkwürdigkeit noch recht euphemistisch ist.

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30.10.2009 Im Jahre 2007 wollte die CDU Ratsfraktion einen Demographiebeauftragten einführen und scheiterte. Diese Aufgabe wollte das Referat des Oberbürgermeisters mit übernehmen. Nun fragt sie an, was das Referat in den letzten zwei Jahren getan hat, um zum Beispiel in den Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, Schulen sowie bei den Wirtschafts- und Wohnstrukturen auf die langsame Vergreisung der Gesellschaft zu reagieren. Wenn die Antworten unbefriedigend sind, will die CDU-Ratsfraktion erneut einen Demographiebeauftragten fordern.

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30.10.2009 Der Browser Firefox zeigte mir vor kurzem ein stoppendes Warnung-Schild, wie der Screenshot zeigt. Der Hinweistext zeigte, dass dies ein Service von Google ist, wobei Programmierer diesen Service im kostenfreien Open-Source-Projekt Firefox untergebracht haben. Problematisch an dem Service ist, dass Google die Besitzer der Website wahrscheinlich nicht über die "Sperrung" informiert. Diese Vermutung nährt zumindest der Text der Erläuterungen zur Sperrseite. Das Vorgehen zur Absicherung des Internets muss sich ändern, Wenn die Vermutung richtig ist und wenn die Freiheit nicht auf der Strecke bleiben soll.
[Das Vorgehen von Google ist aus Sicht der Freiheit und unter Annahme der Nicht-Information der betroffenen website problematisch. Es lässt bei mir eine erste Gänsehaut zur beginnenden Internet-Zensur wachsen. Dr. Dieter Porth.
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30.10.2009 In der November-Ausgabe präsentiert der Skorpion viele Gedichte und auch Glossen Eine Glosse dreht sich um die Schweinegrippe, die zufällig meist nur Menschen befällt und die zufällig die Zweitklassigkeit des Volkes gegenüber der Oberschicht in der Demokratie offenbart hat.

Sendeplan – 2009-10-24
Talk mit Rüdiger Bierhorst & Sven Panne

30.10.2009 Bei den "Bürgerstimmen im Göttinger Land" am vergangenen Samstag talkte der Moderator mit den beiden Liedermachingern Rüdiger Bierhorst und Sven Panne. Im Talk wurde deutlich, wie unterschiedlich das Vorgehen beim Liederschreiben bei den beiden ist. Wie immer gab es in der ersten Stunde von 17-18 Uhr die Meldungen aus der Region und kurz nach 18 Uhr einen Ausblick auf die kommenden Konzerte. Die ehrenamtliche Bürgerfunksendung wurde wie üblich live von 17-20 Uhr auf den Frequenzen des Stadtradio Göttingen (107,1MHz / 95,35MHz-Kabel) übertragen.

Friedhof
7.11. - Informationstag

30.10.2009 Am 7.11. informiert der Fachdienst Friedhöfe alle Interessierte beim Friedhof Junkernberg in der Zeit von 10-16Uhr. Dabei können Fragen zum Friedhof, Bestattung oder zur Arbeit des Kirchenkreisamt gestellt werden. An diesen Tag finden auch Führungen über den Friedhof Junkernberg statt.

Entscheidung
Meyer lehnt Disziplinarverfahren gegen Rechtsreferats-Leiter ab

28.05.2010 Im Rahmen eines Baustreits zwischen der Stadt und einem privaten Kläger gab und gibt es verschiedene Prozesse. Für einen der Prozesse wurde kurzfristig ein Rechtsanwalt bestellt, den laut einer internen zwei Jahre früheren Email der Leiter des Rechtsamtes eigentlich auch leicht hätte selbst hätte führen können. In dieser Email soll das Idee damit begründet worden sein, dass die Gefahr der höheren Kosten den Kläger vielleicht vom Prozessieren abzuhalten könne. Damals soll ein solches Vorgehen vom Oberbürgermeister als schikanierend erkannt worden sein. Die aktuelle Pressemeldung besagt nun, dass die damalige Email mit der dann doch erfolgten Bestellung des externen Rechtsanwaltes nicht zu tun gehabt habe. Das Vorgehen sei korrekt gewesen und deshalb habe der Oberbürgermeister das Disziplinarverfahren abgelehnt. Die Pressemeldung der Stadt macht keine detaillierten Ausführungen zu den Gründen für die Entscheidung, doch einen externen Anwalt für den Prozess zu bestellen.
[Die obige Zusammenfassung beruht zum Teil auf Ausführungen des privaten Klägers. – Was-wäre-Wenn-Gedanke - Wenn der Oberbürgermeister nun ein Disziplinarverfahren hätte durchführen lassen ud wenn das Verfahren eine Verfehlung festgestellt hätte, hätte der Rechtsreferat-Leiter dann an die Stadt Schadensersatz zahlen "müssen", da die Stadt zum Teil die Kosten für den externen Anwalt tragen musste? Dr. Dieter Porth]

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