geändert am 05.07.2009 - Version Nr.: 1. 1357

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Sozialaussschuss
7.7. - Kosten der Unterkunft / mehr Transparenz

26.06.2009 Am 7.7. tagt im Neuen Rathaus der Sozialausschuss. Zwei Anträge werden die Sitzung bestimmen. Zum einen werden die Kostenhöchstgrenzen für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern bewertet. Es wird ein Gegenvorschlag gemacht. Die Obergrenzen der Landkreisvorgaben wird unter anderem deshalb kritisiert, weil die Hartz-IV-Miethöchstsätze unterhalb der landesgesetzlich festgeschrieben Mietpreisbindung Sozialwohnungen liegen sollen. Der zweite Antrag stammt von der FDP und soll die Beschäftigungsförderung unter anderem zwingen, aktuelle Arbeitslosenstatistiken zu erstellen und Verwaltungsratssitzungen öffentlich abzuhalten.

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (- Herr D. Johannson)
 

Die Stadt Göttingen meldet - Unterkunftskosten sind TOP im Sozialausschuss

Das Gutachten zur Feststellung angemessener Unterkunftskosten beschäftigt den Ausschuss für Soziales und Wohnungsbau in seiner 25. Sitzung am Dienstag, 7. Juli 2009.
Der Ausschuss tagt ab 17.00 Uhr im Sitzungssaal 126 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Eine Einwohnerfragestunde soll möglichst nicht später als 18.00 Uhr beginnen.
Das Gutachten bezieht sich auf Unterkunftskosten im Sinne des Paragraphen 22 Absatz 1 des SGB II im Gebiet des Landkreises Göttingen. Weiterhin auf der Tagesordnung: Der vom Rat überwiesene Antrag der FDP – Fraktion zu "Mehr Transparenz und Effizienz bei der Beschäftigungsförderung".
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
erstellt am 26.06.2009

Auszug aus der Tagesordnung

(Ein Tiefenlink kann leider nicht angegeben werden, weil das System der Stadt Göttingen dies nicht zulässt.♠ 1)
Nr. Text --- Links aus tieferliegenden Website durch
Ö1 Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Ö 3 Mitteilungen der Verwaltung
Ö 4 Gutachten zur Feststellung angemessener Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II im Landkreis Göttingen Antrag siehe unten
Ö 5 "Mehr Transparenz und Effizienz bei der Beschäftigungsförderung" (Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.06.2009) Antrag der FDP
Ö 6 Anfragen des Ausschusses


Antrag zur Feststellung angemessener Unterkunftskosten - Stellungnahme der Verwaltung:

 Der Landkreis Göttingen als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat zur Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten in 2008 ein Gutachten ("Gutachten zur Feststellung angemessener Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II im Landkreis Göttingen" F + B) in Auftrag gegeben, das nunmehr vorliegt.
Für den Bereich der Stadt Göttingen kommt die Untersuchung zu der in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Ergebnis:
Größe der Haushalte bis zu 50 m2
(1 Person)
50,01-60 m2
(2 Personen)
60,01-75 m2
(3 Personen)
75,01-85 m2
(4 Personen)
85,01-95m2
( 5Peronen)
jede weitere 10m2 jede weitere Person
Satz nach Umsetzung Gutachten LK 331 € (+ 6€) 375 € (-20 €) 442 € (-28 €) 532 € (-13 €) 595 € (- 30€) 63 € (- 12 €)
Anzahl der Bedarfsgemein-schaften im SGB II + SGB XII 5.313 1..336 777 469 314 -


Bis auf 1 Personenhaushalte mit einer Erhöhung der Miethöchstsätze um 6 € auf 331 € kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass die Höchstsätze der Unterkunftskosten zwischen 12 € bis 28 € je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft gesenkt werden mussten.
Aus folgenden Gründen werden die im Gutachten festgestellten Angemessenheitsgrenzen für die Stadt Göttingen für nicht zutreffend gehalten:

  1. Die kommunale Wohnungsvermittlung hat sei Jahren große Schwierigkeiten, große Familien ab 4 Personen in angemessen großen und preiswerten Wohnraum zu vermitteln. Der Bestand an geeigneten großen Wohnungen ist belegt und steht für eine Vermietung nicht zur Verfügung.
    1. x
    Aus Sicht der Stadt Göttingen ist das Gutachten aus dem Frühjahr 2008 als veraltet anzusehen. Der Bundesgesetzgeber hat zum 1.1.2009 die Miethöchstsätze des Wohngeldgesetzes angehoben.
Unter Abzug der anteiligen Heizkosten in den neuen Höchstsätzen des Wohngeldgesetzes ergeben sich folgende angemessene Unterkunftskosten:
Größe der Haushalte bis zu 50 m2
(1 Person)
50,01-60 m2
(2 Personen)
60,01-75 m2
(3 Personen)
75,01-85 m2
(4 Personen)
85,01-95m2
( 5Peronen)
jede weitere 10m2 jede weitere Person
Satz nach Wohngeldtabelle neu abzüglich Anteil Heizkosten 334 € 404 € 480 € 557 € 639 € 77 €


Alle oben ermittelten Werte liegen über den Miethöchstsätzen, die derzeitig bei der Angemessenheitsprüfung zu Grunde gelegt werden, als auch über den Sätzen, die im Gutachten ermittelt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum im Stadtgebiet die bundesweit festgelegten Wohngeldobergrenzen für Leistungsempfänger unterschritten werden.

  1. Die Zugrundelegung der Miethöchstsätze des Landkreis-Gutachtens führt dazu, dass Familien, die auf Grund des Transferleistungsbezuges in Wohnungen wohnen, die unter die Mietpreisbindung der Wohnungsbauförderung des Landes fallen, ihre Mietkosten reduzieren müssen. Dies ist systemfremd, da diese Sozialwohnungen genau für solche Familien mit geringem Einkommen geschaffen werden.
    1. x
    Da nach bisherigen Erfahrungen davon auszugehen ist, dass betroffene Familien trotz Reduzierung der anzuerkennenden Miete auch in der angestammten Wohnung bleiben und die Mietmehrkosten aus den Regelsätzen der Bedarfsgemeinschaften finanziert werden, wird sich dadurch die Situation der Kinder (Kinderarmut) und Familien insgesamt verschlechtern.
    1. x
    Im anderen Fall bei Umzug in eine günstigere Wohnung ist sowohl die Frage der Relativität der Übernahme von hohen Umzugskosten im Verhältnis zur Einsparung der Wohnungsmieten in Frage zu stellen. Solche Umzüge erfolgen u. U. in preiswerte Wohnquartiere (sofern überhaupt freie Wohnungen vorhanden sind) und können dadurch nicht gewünschte sozialräumliche Verdichtungen begünstigen. Die Stadt Göttingen will gerade mit Hilfe des Programms "Die soziale Stadt" in Grone und der Weststadt eine bessere Mischung der Bevölkerung in diesen Quartieren erreichen und Verdichtungen sozialer Probleme vermeiden, die durch eine solche Aufforderung zur Mietkostensenkung verstärkt würden.
Finanzielle Auswirkungen:
[Redaktion: Dieser Abschnitt blieb leer]

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[675 k€ / (10+24) = 19,8k€ pro Arbeitsplatz. Ein Hartz-IV-Empfänger kostet zirka 8,4k€ pro Jahr. Die Investition lohnt sich erst, wenn der Arbeitsplatz mindestens zwei Jahre Bestand hat. Dr. Dieter Porth (1k€ = 1 kilo Euro = 1000€)]

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Die Studie stellt zum Beispiel heraus, dass in Niedersachsen im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern die meisten Innovatoren Förderungen aus sonstigen Quellen erhalten – also nicht vordringlich aus Bundes- oder Landesmitteln.
[Nachtrag -
05.07.2009Inhaltliche Korrektur des Zusammenfassungstextes.]

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[Die Pressemeldung enthält außer Gegenbehauptungen keine wesentlichen Zahlen. Dr. Dieter Porth]

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[Die Idee mit den Konzertlesungen ist gut. Die könnte man auch in den Popbereich übertragen. Dr. Dieter Porth.
05.07.2009Korrektur des Zusammenfassungstextes.]

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[Nachtrag -
05.07.2009Inhaltliche Korrektur des Zusammenfassungstextes.]

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