geändert am 14.12.2006 - Version Nr.: 1. 18

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Kreis

~ Dr. Dieter Porth - Göttinger Land

Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Linksabbiegerspuren bei den Zufahrten von der B3 Richtung Ossenfeld und Richtung Varmissen ist abgeschlossen. Der Landrat rechnet mit einem Baubeginn für den Umbau der B3 im nächsten Jahr.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Landkreis Göttingen [ Homepage ] (PresseSprecher D. Hübsch)

[Göttinger Land - 06.12.06] [Internet-Zitat: Website]

Landrat: B 3 - Linksabbiegespuren bei Varmissen und Ossenfeld baureif - Unfallgefahrenstellen werden beseitigt
Die Planfeststellungsverfahren für den Bau der Linksabbiegespuren im Zuge der Bundesstraße 3 / Einmündung K 34 bei Varmissen und K 42 bei Ossenfeld sind durch den Landkreis Göttingen abgeschlossen worden.
Das teilte Landrat Reinhard Schermann jetzt in einer schriftlichen Presseinformation der Öffentlichkeit mit. Er zeigte sich zugleich erleichtert, dass damit endlich der erste Schritt der seit langem geforderten baulichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt worden ist.
Schermann erinnerte daran, dass der Landkreis bereits seit vielen Jahren den verkehrsgerechten Ausbau dieser beiden Knotenpunkte beim Land gefordert habe. Durch die unzureichende Fahrbahnbreite der Bundesstraße komme es zu Behinderungen, Verkehrsgefährdungen und Auffahrunfällen durch auf der Fahrbahn wartende Linksabbieger. Erst vor wenigen Wochen sei hier ein schwerer Auffahrunfall mit tödlichem Ausgang passiert.
Die Dringlichkeit und die Notwendigkeit der Baumaßnahme begründet sich auch damit, dass die B 3 als überregionale Hauptverkehrsstraße zusätzlich den Umleitungsverkehr der A 7 aufnehmen muss und die ausgewiesene Umleitungsstrecke bei Verkehrsstau auf der Autobahn häufig in Anspruch genommen wird.
Auf den Planfeststellungsbeschluss eingehend wies Schermann darauf hin, dass seit Auflösung der Bezirksregierungen die Zuständigkeiten für Bundes- und Landesstraßenmaßnahmen jetzt bei den Landkreisen angesiedelt sei. Dies trage zur Beschleunigung der Verfahren bei. Er zeigte sich erfreut, dass die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken ausgeräumt werden konnten, so dass innerhalb kürzester Zeit das Verfahren zum Abschluss gebracht wurde.
Nach den Ausführungen des Landrats ist es jetzt Sache der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim, als Bauherr die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Nach seiner Kenntnis habe die Landesbehörde die Absicht, im nächsten Jahr mit der Baumaßnahme zu beginnen, sobald der Grunderwerb abgeschlossen ist. Schermann appellierte an die betroffenen Grundstückseigentümer, sich bei den Verhandlungen zum Wohle der Allgemeinheit kooperativ zu verhalten.
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