geändert am 01.03.2006 - Version Nr.: 1. 90

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Gemeinde

Die Ratsfraktion der Grünen fordert eine Gleichbehandlung von gewerkschaftlich organisierten Mitglieder und Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern. Alle Arbeitnehmer sollen auch weiterhin 38,5 Stunden pro Woche arbeiten.

Meldung aus dem Bereich: Finanzen

Dr. Dieter Porth Die Stadtratsfraktion der Grünen plädiert für eine Beibehaltung der 38,5 Stunden-Woche für die Beschäftigten der Stadt. Dies wolle sie mit einem Ratsbeschluss am 10. Februar festschreiben. Der Nutzen einer Arbeitszeiterhöhung auf vierzig Stunden wird bestritten und als faktische Gehaltskürzung bezeichnet. Auch wird die resultierende Zweiteilung zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern betont, wobei viele jetzt wohl in die Gewerkschaft eintreten werden.
Im weiteren wird die Personalpolitik vom derzeitigen Oberbürgermeister Danielowski kritisiert. Zur Vermeidung von Überstunden und Kosten sollten die flexiblen Arbeitszeitmodelle des Tarifvertrags ausgeschöpft werden.

Göttingen - x!-- Datum --x01.02.06 (set: 01.02.2006) - Pressemitteilung
Die Grünen - Stadtratsfraktion [ [Homepage] ] (Rolf Becker, Heike Nückel )

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[Göttingen - 01.02.06 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

GRÜNE fordern Erhalt der 38,5 Std. /Woche im Rathaus
In einer Initiative zur Ratssitzung am 10. Februar 2006 wollen die GRÜNEN durchsetzen, dass die Stadt Göttingen unabhängig vom Kurs des Kommunalen Arbeitgeberverbandes für alle Beschäftigten die 38,5 Stunden/Woche beibehält.
Die Kündigung der Arbeitszeitregelung durch die kommunalen Arbeitgeber würde zwei Klassen von Beschäftigten schaffen, denn für Gewerkschaftsmitglieder würde weiterhin die 38,5 Stunden/Regelung gelten. "Die Einführung der 40 Stunden/Woche spaltet die Belegschaft und senkt die Motivation der Beschäftigten. Wir müssen die Arbeit der Verwaltung besser organisieren. Das hilft allen Beteiligten: den Bürgern als Kunden und Steuerzahler und den Beschäftigten", fordert der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Rolf Becker.
Die GRÜNEN predigen der Verwaltungsspitze seit Jahren ein professionelles Personalmanagement und eine Organisationsentwicklung, die sowohl die Kundenorientierung als auch die Motivation des Verwaltungspersonals im Blick habe. Die GRÜNEN stellen jährlich hierfür Geld in den Haushalt ein, dass von der Verwaltung aber nicht abgerufen werde. Statt einer pauschalen Arbeitszeitverlängerung, die faktisch nichts weiter sei als eine Gehaltskürzung, bedürfe es flexibler Arbeitszeitmodelle. "Durch pauschale Arbeitszeitverlängerung arbeitet die Verwaltung nicht besser", so die Einschätzung von Becker. Er verweist auf den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der künftig Spielräume für flexible Arbeitszeitmodelle gebe. Hierdurch könnten Überstunden vermieden und Kosten gespart werden.
Zum Bedauern der GRÜNEN verfolge die Verwaltungsspitze seit Beginn der Amtszeit von Oberbürgermeister Danielowski überhaupt keine Personalentwicklung mehr. Stattdessen habe der Oberbürgermeister mit dem untauglichen Instrument der Wiederbesetzungssperre, für eine erhebliche Arbeitsverdichtung in Teilbereichen der Verwaltung gesorgt, da nur dort Stellen wegfallen, wo zufällig Mitarbeiter/innen kündigen, in den Ruhestand gehen oder Erziehungszeiten wahrnehmen. In anderen Bereichen werde dafür nach wie vor unproduktiv weitergearbeitet. "Von systematischer Personal- und Organisationsentwicklung kann in der Stadtverwaltung keine Rede sein", so Becker. Werde jetzt für Teile der Angestellten noch die Arbeitszeit verlängert, entwickele sich die Arbeitssituation im Rathaus langsam aber sicher ins Unerträgliche.


ANLAGE: - Ratsantrag für die Sitzung am 10.02.2006 - 38,5 Stunden/Woche bleibt erhalten!



Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin alle Neueinstellungen und alle neuen Arbeitsverträge bei der Stadt Göttingen und den städtischen Gesellschaften auf der Grundlage einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden vorzunehmen.

Begründung:
Der Kommunale Arbeitgeberverband Niedersachsen hat die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zum 31. Januar 2006 einseitig gekündigt und seine Mitglieder aufgefordert, in ihrem Bereich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden zu erhöhen. Eine Erhöhung der Arbeitszeit ist weder betrieblich sinnvoll noch ist sie unter den gegenwärtigen arbeitsmarktpolitischen Bedingungen eine auch nur im Ansatz zu rechtfertigende Maßnahme.
Das Ziel unserer städtischen Personalpolitik sollte sowohl die Sicherung von Beschäftigung als auch eine Analyse der Belastungssituation in den Fachbereichen und eine zielorientierte Verteilung von Arbeit sein. Modernes Personalmanagement ist auf die Motivierung der Mitarbeiter/innen ausgerichtet. Unerlässlich sind in diesem Zusammenhang eine systematische Organisationsentwicklung in Verbindung mit einer zielorientierten Aufgabenkritik. Organisationsentwicklung bedeutet auf der einen Seite, die Produkte der städtischen Verwaltung, also die Dienstleistungen für die Bürger effizienter und kundennäher zu gestalten. Organisationsentwicklung heißt für die Beschäftigten zu Arbeitsabläufen und zu einer Kommunikation am Arbeitsplatz zu kommen, bei der weniger Reibungsverluste entstehen und sich mehr Arbeitszufriedenheit entwickeln kann.
Hierfür wurden aufgrund grüner Initiative seit Jahren Finanzmittel in den Haushalt eingestellt, ohne dass die Verwaltungsspitze von der Möglichkeit zur Reform Gebrauch gemacht hat. So sind die genannten Reform-Elemente in der städtischen Personal- und Organisationspolitik nur in unterentwickelter Form anzutreffen. Stattdessen sorgt das untaugliche Instrument der Wiederbesetzungssperre dafür, dass Stellen dort wegfallen, wo zufällig Mitarbeiter/innen kündigen, pensioniert und berentet werden oder Erziehungszeiten wahrnehmen. Dadurch ist in Teilbereichen der Verwaltung eine erhebliche Arbeitsverdichtung entstanden.
Eine generelle Arbeitszeitverlängerung würde zu einer noch größeren Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen, insbesondere in den verdichteten Teilbereichen der Verwaltung führen. Eine Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich ist ineffizient, weil zum einen die Motivation der Mitarbeiter/innen verringert wird. Zum anderen, weil die eigentlichen organisatorischen Schwächen und damit verbundenen Belastungssituationen in der Verwaltung nicht behoben werden. Die Stadtverwaltung Göttingen braucht stattdessen flexible Arbeitszeitmodelle innerhalb der bestehenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden und Teil-Zeitmodelle. Es gibt eine Vielzahl von Arbeitszeitmodellen von der klassischen Teilzeit, Arbeitszeitkonten, teamorientierte Arbeitszeitmodelle, Vertrauensarbeitszeit, Sabbatical bis zu Lebensarbeitszeitkonten, jenseits des in der Stadtverwaltung praktizierten Gleitzeitmodells. Die Verwaltung sollte sich diesen modernen Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung zuwenden, statt sich dem überkommenen Instrument einer globalen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit anzuschließen.
Bei Einführung einer 40 Stunden/Woche würde bei Gewerkschaftsmitgliedern auf Grund der sog. Nachwirkung die 38,5 Stunden-Regelung weiter gelten. Gewerkschaftlich nicht organisierten könnte die Stadt eine Änderungskündigung aussprechen mit dem Ziel der Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden. Auch bei Neueinstellungen, Vertragsverlängerungen oder Vertragsänderungen könnte die Arbeitszeit verlängert werden. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung zwischen den städtischen Angestellten führen und das Betriebsklima beeinträchtigen. Immer mehr kommunale Arbeitgeber haben daher auch Kritik an der Politik des Kommunalen Arbeitgeberverbandes geübt.
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Was macht die Meldung wichtig?

Wie verhalten sich Politiker in dem Rollenkonflikt von Gehaltsverhandlungen? Einerseits sollen sie das Wohl aller Bürger im Auge behalten und sparsam haushalten. Andererseits sind die Angestellten gleichzeitig auch ihre Wähler.

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