geändert am 29.11.2006 - Version Nr.: 1. 42

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Abgeordnete

Niedersächsischer Landeshaushalt 2006 verstößt gegen Artikel 71 der niedersächsischen Verfassung. Warum bleibt dies in der Nicht-Bananenrepublik Deutschland für die Verantwortlichen ohne Folgen?

Meldung aus dem Bereich: Finanzen

Dr. Dieter Porth Zu diesem offenen Brief gibt es keine Meldung.

Hannover - x!-- Datum --x14.12.05 (set: 14.12.2005) - Pressemitteilung
Bürgerstimmen im Göttinger-Land [ [Homepage] ] (Dr. Dieter Porth)

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[Hannover - 14.12.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

Dr. Dieter Porth
Reinhäuser Landstraße 72
37083 Göttingen
Tel. 0551 / 820 51 62 - Fax 0551 / 820 91 40
info@buergerstimmen.de


An den
Niedersächsischer Staatsgerichtshof
Herminenstraße 31
31675 Bückeburg
Deutschland / GERMANY


offener Brief, Göttingen, den 14.12.2005


Sehr geehrte Richter und Richterinnen am Staatsgerichtshof,

ich weiß nicht, an wen ich mich sonst mit meinen Bedenken wenden soll. Der Petitionsausschuss des Landtages ist in der Frage wohl nicht hilfreich. Da eine Email keine Rechtsrelevanz hat, habe ich einen Ausdruck dieser Email als Brief an sie geschickt.

Ich danke für ihre Zeit und Aufmerksamkeit und wünsche ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Dieter Porth




Vorwort zum Beschwerdeweg:
Ich weiß, dass Verfassungsbeschwerden von einzelnen Bürgern beim Staatsgerichtshof nicht vorgesehen sind. Ich begründe trotz fehlender verfassungsrechtlicher Grundlagen meine Klage mit dem Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes und hoffe, dass der Artikel 20 Absatz 3 in diesem speziellen Fall eine höhere Gewichtung finden als die fehlenden Verfahrensregeln in der niedersächsischen Verfassung. (http://www.staatsgerichtshof.niedersachsen.de/web/files/Pressemitteilung2005-07-01.pdf)
Durch den schleichenden Prozess der Überschuldung brachten und bringen die gewählten Landtagsvertreter, die Landesregierung und die führenden Beamte in den Ministerien die Grundlagen unserer Demokratie in Gefahr. Jeder einzelne Schritt, der zu neuen Schulden führt und der gesetzlich abgesichert ist, ist so subtil und klein, dass eine spezielle Klage gegen bestimmte Personen nicht zu führen ist. Vielmehr trägt aus den genannten Gruppen jeder mehr oder minder eine Mitschuld.

Beschwerde
Ich klage die führenden Beamte im Finanzministerium, die Landesregierung und den niedersächsischen Landtag an, durch eine verfassungsfeindliche Überschuldung des Landes Niedersachsen Zerstörung der Grundlagen unserer Demokratie billigend in Kauf genommen zu haben. Für diese Vergehen fordere ich je nach Höhe der Mitschuld eine Streichung oder Kürzung der Pensionsansprüche für diese Personengruppe

Begründung:
Der Artikel 71 der niedersächsischen Landesverfassung ermöglicht der Landesregierung im Prinzip schon eine Überschuldung des Landes, da Umschuldungen durch Kredite finanziert werden dürfen. Das Land Niedersachsen hat dies weidlich ausgenutzt. Derzeit hat das Land Niedersachsen Schulden, die den Steuereinnahmen von drei Jahren entsprechen. Dies ist mehr als ein Viertel des Bruttobinnenlandsprodukts von Niedersachen.
http://www.buergerstimmen.de/politik/selfpolitik_5.htm
Diese Schulden sind unter den aktuellen Bedingungen wohl nicht mehr zurückzuzahlen - zumindest habe ich bisher keine Rückzahlungspläne gefunden. Vor einer drohenden Währungsreform warnen vermehrte Stimmen. In Zukunft - also im Falle einer Währungsreform, werden wohl Staatsanleihen und Geldanleihen bald nur noch einen Bruchteil ihres Wertes besitzen. Eine Währungsreform wäre eine potentielle Enteignung von Bürgern. Die hohen Beamten und Politiker gefährden durch ihre Entscheidungen die Eigentumssicherheit von Staatsanleihen. Inwieweit der Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes davon betroffen ist, muss vielleicht einmal überlegt werden.
Der führende Landespolitiker Thomas Oppermann hat in einem Interview im Dezember 2004 den Haushalsentwurf für das Jahr 2005 als verfassungswidrig bezeichnet. Die Haushaltspläne für 2005 (http://www.mf.niedersachsen.de/master/C5614847_L20_D0_I617.html) und 2006 (http://www.mf.niedersachsen.de/master/C5614847_L20_D0_I617.html) bestätigen diese Einschätzung, da die Summe der Kredite für Umschuldungen und Investitionen kleiner als die Summe der Kreditaufnahmen ist. Selbst in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 2009 ist kein verfassungsgemäßer Haushalt geplant. (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2418571_L20.pdf) Hier nehmen die Politik und die führenden Beamte einen Bruch mit der volkswirtschaftlich katastrophalen Regelung des Artikel 71 in der niedersächsischen Verfassung hin. Selbst auf der Website der Regierung heißt es, dass zum Ende der Legislaturperiode 2009 ein "verfassungskonformer Haushalt" erreicht werden soll. (http://www.niedersachsen.de/master/C32682_N15074_L20_D0_I198.html)
Meines Wissens hat bisher keine der Parteien gegen den Haushaltsentwurf geklagt, so dass die gewählten Volksvertreter ihrer Partikularinteressen über die Sicherung der Volkswirtschaft stellen. Eine gesunde Volkswirtschaft ist notwendig für eine gesunde Demokratie. Eine schwache Volkswirtschaft ist Anfällig für Diktatoren, wie das Beispiel der Weimarer Republik zeigt.
Meines Wissens hat kein Beamter die Bearbeitung von Gesetzesinitiativen verweigert oder Beschwerden eingelegt, so dass auch hier trotz ordnungsgemäß erfüllter Dienstpflicht von einer mangelhaften Treuepflicht gegenüber dem Staat und der Verfassung gesprochen werden muss. Ohne die Feststellung des Verfassungsbruchs ist kein gerechtes Verfahren möglich, um die Mitschuld verschiedener Beamter, pensionierter Beamter, und (pensionierter) Volksvertreter am finanziellen Ruin des Landes Niedersachsens festzustellen.
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Welche Konsequenzen muss die Überschuldung des Landes haben.

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